Hallo
Ich hätte eine zur Reglung mit Wochenendarbeit, natürlich rein fiktiv:
Als Beispiel nehmen wir eine volljährige Person, (befristet) Teilzeit im Bereich schwerbehinderten Pflege.
Wie oft im Monat darf der AG von einem verlangen, am Wochenende (also Sa und So) zu arbeiten?
Wäre es zulässig über mehrere Monate jedes Wochenende von morgens bis abends Arbeiten zu müssen?
Oder reicht als „Ausgleich“ aus, dass man 2 Tage unter der Woche frei hat?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Mahlzeit jo.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit sind ziemlich schwammig formuliert und verweisen für detaillierte Regelungen häufig auf tarifvertragliche Vereinbarungen, siehe vor allem
§ 11, Abs. 1, 3 und 4
§ 9, Abs. 1 und 2
§ 5, Abs. 1, 2 und 3
§ 12, Punkt 1 und Punkt 4
§ 10, Abs. 1 Punkt 3
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), nachzuschlagen unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt…
Erster Ansprechpartner der Wahl wäre somit also die zuständige Gewerkschaft, deren tarifvertragliche Reglungen die Grundlagen der speziellen Arbeitszeitregelungen des Betriebes bilden.
Im Gesundheits- und Pflegewesen hauptsächlich entweder
Komba
http://www.komba.de/
oder
ver.di (Fachbereich 03)
http://www.verdi.de/