Wochenendarbeit

Hallo Ihr wissenden,

meine Frau arbeitet in einem Hotel als Empfangssekretärin für 32 h in der Woche (teilzeit). Sie wird genauso häufig wie ihre Kolegginnen zur Wochenendarbeit eingeteilt, 3-Schichtensystem, owohl meine Frau sich entschieden hatte aufgrund unseres Kleinkindes nicht mehr voll zu arbeiten. Leider habe ich im Arbeitszeitgesetz nichts gefunden, außer dass 15 Sonntage im Jahr frei sein sollten, was auf eine verminderte Wochenendarbeit hinweist.

Gibt es irgendwo Gesetze, oder Gesetzessprechungen die hier eingreifen?

Danke euch im voraus.
Arwed aus Stralsund

Hallo

Wenn im AV, einem anzuwenden TV oder einer BetrV nichts zu finden ist, was dem Vorgehen des AG entgegensteht, wirst Du nichts finden, was zu ihren Gunsten „eingreift“.

Dann hilft (wenn der jetzige AG „unbeweglich“ ist) nur: neuen AG suchen und die Arbeitszeiten mit diesem konkreter vertraglich definieren.

Gruß,
LeoLo

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