Hallo,
ist es richtig, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer ohne Veränderung des Arbeitsvertrages eine Wochenendbereitschaft erwarten kann?
Die Bereitschaft würde so aussehen, dass Ladeläufe von zu Hause aus überwacht werden - der AN kann also den ganzen Tag nicht aus dem Haus - hat aber, wenn nichts außergewöhnliches passiert, kaum Arbeit.
Die Vergütung soll so aussehen, dass der AN 2 Überstunden erhält und eine kleine Vergütung (welche mit dem Unternehmensbonus einmal jährlich ausgeschüttet wird und in unbekannter Höhe ist).
Vom Betriebsrat kann man in dieser Hinsicht kaum etwas erwarten, da der „Auftraggeber“ der Wochenendbereitschaft selbst drin ist!
Gibt es ein Gesetz, welches eine „Mindestvergütung“ für die Bereitschaft (in der man nicht weg kann) festschreibt?
Gibt es zu solchen oder ähnlichen Fällen Rechtsgrundlagen, auf welche man sich berufen kann?
Danke für die Antworten!