Wochenendbeziehung

Darf einen Hatz IV Bezieherin eine Wochendbeziehung über mehrere Jahre führen? Der Partner besucht sie jeweils von Freitag Abend bis Sonntag Abend, unterstützt die Familie nicht finanziell und kommt auch sonst nicht für Schulden der Familie auf.

Sollte dann im September einen Hochzeit stattfinden, kann die Familie noch für August Bezüge vom Staat in Anspruch nehmen?

Danke im Voraus

Hallo

Darf einen Hatz IV Bezieherin eine Wochendbeziehung über mehrere Jahre führen?

Darüber gibt es bestimmt kein gesondertes Gesetz.

Wenn eine Hochzeit zwischen diesen beiden (und nicht mit jeweils anderen Partnern) jetzt bereits geplant sein, dann wird man wohl davon ausgehen, dass sie füreinander einstehen. Aber ich glaube, das reicht nicht aus für eine Bedarfsgemeinschaft. Sie müssen auch zusammenwohnen.

Ich kann jedenfalls hier bei der Definition von Bedarfsgemeinschaft der Arbeitsagentur keinen Fall entdecken, bei dem die Partner der BG nicht zusammenwohnen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zen…

Muss denn eine Abwesenheit oder ein Besuch über das Wochenende überhaupt gemeldet werden? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

MfG
Simsy Mone

Hallo,

meiner Erfahrung nach, ist zunächst der gegenseitige Wille -füreinander einzustehen- Grundvoraussetzung zur Annahme einer eheähnlichen Beziehung!
Allerdings gibt es auch Anzeichen, dass wohl füreinander eingestanden wird, wie z.B.: ein gemeinsames Kto. oder die Vollmachten das die beiden Konten -von den beiden- gegenseitig geführt werden dürfen, sowie ein gemeinsames Kind(er).
Frühestens nach 1 Jahr und spätestens nach 3 Jahren würde wohl in so einem Fall höchst kritisch vom Amt nachgefragt u. ermittelt werden.

Ist denn eine Heirat unter diesen Umständen wirklich sinnvoll?, weil doch nach meinen Erfahrungen die allein erziehende Mutter (trotz dass der Kindesvater jede Wo f. 2 Tage -am WE- sein Umgangsrecht wahr nimmt!) in den ersten Jahren pro Monat (!) den so genannten Alleinerziehungszuschlag -aktuell i.H.v. 126EUR/Monat- bekommen würde.

MfG - Vorsitzender (Veit Wagner)

Hartz 4 konforme Lebensplanung?
Hallo,

Ist denn eine Heirat unter diesen Umständen wirklich
sinnvoll?, weil doch nach meinen Erfahrungen die allein
erziehende Mutter (trotz dass der Kindesvater jede Wo f. 2
Tage -am WE- sein Umgangsrecht wahr nimmt!) in den ersten
Jahren pro Monat (!) den so genannten Alleinerziehungszuschlag
-aktuell i.H.v. 126EUR/Monat- bekommen würde.

in welcher Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn die Lebensplanung nicht mehr nach normalen Kriterien erfolgt, sondern nur noch danach, wie man am besten die Solidargemeinschaft „zur Ader“ lässt…

Ist das krankhaft oder pure Gier? Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen müsste…

Kopfschüttel

S.J.

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Die Tochter ist bereits 22 Jahre alt und beginnt so langsam zu arbeiten!

Die Finanzen sind etwas angespannt, könnten aber ausreichen. Die Frau ist erwerbstätig (600€ monatlich), bezieht aber Zuschüsse über Hartz IV für Wohnung und persönlichen Unterhalt!

Problem würden Unterhaltszahlungen an das Jugendamt für den Vater werden, da sich die beiden eigenen Kinder in Pflegschaft befinden (ca. 500€ bei 1500€ Netto)!

Auch Hallo,

in welcher Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn die
Lebensplanung nicht mehr nach normalen Kriterien erfolgt,

Ja, diese Frage ist berechtigt, meine Antwort vermtl. aber eine völlig andere als Deine.

sondern nur noch danach, wie man am besten die
Solidargemeinschaft „zur Ader“ lässt…

Wie lange hast Du schon von Hartz IV gelebt?

Hinterfragst Du auch die „steuerlichen Gestaltungsspielräume“ der Reichen, die dazu führen, dass keine - oder zumindest weniger - Steuern zu zahlen sind oder die Kinder trotz mehrerer Häuser der Solidargemeinschaft mit Bafög zur Ader lassen?

Ist das krankhaft oder pure Gier?

Nein, der verzweifelte Versuch über die Runden zu kommen!

Ich kann gar nicht so viel

essen, wie ich kotzen müsste…

Wie schön, dass Du soviel zu essen hättest, vllt. kannst Du ja einer „Tafel“ etwas abgeben, ach ne, da sind ja die Sozialschmarotzer.

Kopfschüttel

Na, dann schüttel mal.

Gruß Volker

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Zusatz
Hallo Steve,

folgende Situation ist tatsächlich aufgetreten, ich versuche sie neutral zu schildern.

Oberstufenkurs und Abi-Abschluss, es waren ein Schüler, mit gutem finanziellen Hintergrund und er doch noch einer etwas besseren Note im Rennen, mit einer Mitschülerin, deren Vater verstorben war und die Mutter kein Studium finanzieren konnte.

Bevor jetzt Antworten kommen „Es gibt ja Bafög“, ich habe die Konten nicht geprüft!

Die Eltern des „reichen“ Sohnes hätten leicht auf die Förderung verzichten können, die dann der zweitplazierten - und wirklich bedürftigen - übergegangen wäre.

Juristisch alles korrekt, dürfen jetzt nicht Leute fragen, wie sie ihren Spielraum erkunden wollen?

Gruß Volker

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Hallo

Darf einen Hatz IV Bezieherin eine Wochendbeziehung über mehrere Jahre führen? Der Partner besucht sie jeweils von Freitag Abend bis Sonntag Abend, unterstützt die Familie nicht finanziell und kommt auch sonst nicht für Schulden der Familie auf.:

NOCH ist es allein Sache eines ALG2-Bezieher, ob er regelmäßig Besuch hat, mit dem er befreundet oder „intim“ ist, sofern sich der Aufenthalt nicht über gewisse zeitliche Grenzen hinaus ausdehnt (6 Wochen am Stück o.s.) - oder der Besucher nicht die Wohn- Nebenkosten drastisch in die Höhe treibt etc.
Und sofern „finanziell“ getrennte Leben geführt werden, hat das auch keine Auswirkung auf die Leistungen. Nach § 7 SGB II käme eine Bedarfsgemeinschaft ja auch erst bei gemeinsamem Haushalt in Frage.-Gehen die Behörde die Besuche also auch nichts an.

Sollte dann im September einen Hochzeit stattfinden, kann die Familie noch für August Bezüge vom Staat in Anspruch nehmen?:

Mit „Familie“ sind dabei Mutter und Tochter in ihrem gemeinsamen 2er-Haushalt gemeint? Sofern ihre Bedürftigkeit u.Einkommenslage im August wie gehabt vorliegt, bleibt alles beim Alten.
Wenn ohne Eheschließung eine gemeinsame Wohnung zu dritt genommen wird, käme es darauf an, ob bei Mann und Frau bereits die Kriterien für eine „Verantwortungs-und Einstehgemeinschaft“ vorliegen. http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/verantwortungs-u…
Mit der Festlegung dieser Kriterien wollte der Gesetzgeber es Nicht-ALG II Beziehern ermöglichen, dass diese auch eine Partnerschaft mit ALG II-Beziehern ohne rechtliche Unterhaltsverpflichtungen eingehen können, also ohne sich gleich fest binden zu müssen.Hintergrund ist u.a. die sog. Prüfungszeit, in der Partner beim Zusammenleben prüfen, ob und wieweit sie zusammen passen und ob sie gewillt sind, den jeweils anderen im alltäglichen Leben zu unterstützen. Dies geht ohne eine solche Prüfungszeit nicht.

Wenn hier Mann und Frau aber diese Prüfzeit bereits während ihrer „Wochenend-Beziehung“ hatten u.jetzt heiraten wollen, dürfte ja so eine Einstehgemeinschaft vorliegen, sobald sie zusammenziehen…und bei Eheschließung dann ja sowieso automatisch. Dann wird das Einkommen des Mannes als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft natürlich berücksichtigt.

Problem würden Unterhaltszahlungen an das Jugendamt für den Vater werden, da sich die beiden eigenen Kinder in Pflegschaft befinden (ca. 500€ bei 1500€ Netto)!:

Mit „Vater“ ist der derzeitige Wochenend-Freund und evtl. demnächst Ehemann gemeint ? Und er ist eigenen Kindern aus einer vorherigen Beziehung gegenüber unterhaltspflichtig ?
Bei den Berechnungen für die zukünftige Bedarfsgemeinschaft sind seine Unterhalts- verpflichtungen für seine eigenen Kinder von seinem Einkommen abzuziehen (§11 SGBII). Der Unterhalt für seine Kinder wäre hier nicht gefährdet, weil er vorrangig wäre (vor eventl. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der neuen Partnerin/ Ehefrau) .

Die Tochter ist bereits 22 Jahre alt und beginnt so langsam zu arbeiten!:

Der Alleinerziehenden-Mehrbedarf gilt nur bei Zusammenleben mit minderjährigem Kind und endet ab Kindesalter 18 J. Die Mutter hat doch nur ein (jetzt erwachsenes) Kind im Haushalt, oder habe ich das falsch verstanden ? Woher dann der hier genannte Mehrbedarf f. Alleinerziehung für ein Kind (126 Euro ?!) herkäme , weiss ich nicht. Für ein minderjähriges Kind zwischen 7 - 18 Jahren hätte die Mutter 12% ihres Regelsatzes als Mehrbedarf bekommen…das wären rd.42 Euro monatlich.
Aber mit 22 jähriger Tochter wird der ja nicht mehr gezahlt.

Gruß