Wochenende und Geburtag des Kindes.Umgang?

Hallo zusammen :smile:,

mal angenommen ein 5 jähriges Kind hat an einem Donnerstag Geburtstag und Freitags sollte es dann im Rahmen des 14tägigen Rhythmus zum Vater.
Nun sagt die Mutter aber das sie das nicht zulässt weil es das Geburtstagswochenende ist und dann die Regelung nicht greift.
Auch ein kurzzeitiges abholen am Freitag wird untersagt und ein Tausch der wochenenden wird auch nicht zugestimmt, so das es zu einer „Auszeit“ von 3 aufeinanderfolgenden Wochenenden kommen würde, was aber in den Augen der Mutter zulässig ist weil es ja Geburtstag ist!!!
Ist das so rechtmäßig???
Vielen Dank im Voraus einen guten Rutsch und ein gutes neues Jahr !!!

j.o

Hallo,

rechtmäßig hin oder her.

Wenn Eltern sich entscheiden, sich zu trennen o nicht zusammen zu leben u ihr Kind „teilen“, sollten sie doch so vernünftig sein, keine REchte über dem Kopf des Kindes auszutragen.

Im Interesse des Kindes u den Zwiespalt in welches ihr Eltern es schickt, wenn ihr euch eure Rechte um die Ohren haut - unterdrückt euren Drang nach REcht.

Eltern sollten soviel Verantwortung haben, ihre Rechte in den Hintergrund zu stellen u miteinander reden, was das Beste fürs Kind ist u es entscheiden lassen.

D.h. in deinem Fall.

  1. geh nicht hin u mach ein Terz wg. deinem Recht…
    Wenn du dich jetzt mit der Mutter darüber streitest, wird dieser Streit an das Kind herangetragen u es kann dieses nicht verarbeiten wie wir Erwachsenen.
    Dh halt dich an den Satz: Der Klügere gibt nach! - im Interesse des Kindes.

  2. Bevor es zu diesem Streitfall kam, wurde es eindeutig von dem Elternpaar versäumt,die Interessen des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
    Dh. verantwortungsvolle Eltern sollten sich darüber im klaren sein, dass das Kind einen freien Willen hat u die Äußerung dieses im Vordergrund steht u dieser im Bezug auf Besuche bei jedem einzelnen Elter so gut wie möglich folge geleistet werden sollte.

LG

Andrea

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Hallo Andrea!!
Deine Gedanken in allen Ehren und glaube mir, als Vater in diesem schönen Lande hätte ich dadurch mehr gewonnen als verloren wenn es OHNE rechte ginge.

Aber wenn es einseitig ist geht es ja leider nicht ohne Rechte!!!
Das Kind sagt es darf an ihrem geb.tagswochenede nicht übernachten, was dann die entscheidungsfreiheit des Kindes dann ja schon unterdrückt. wenn dann der klügere immer nachgibt , kann der Vater sich ja schon mal von seiner tochter verabschieden!!!

Viele grüsse
j.o.

Klar, ich kann dich sehr gut verstehen,
diese Situation ist mir ganz u gar nciht unbekannt, habe sie sogar selbst als Kind erlebt.

Aber was sollte getan werden??

GEh zu der Mutter u rede mit ihr, wenn sie es jetzt nicht versteht, dann geh morgen nochmal zu ihr, dann übermorgen u dann ne Woche später u immer wieder…

Nie im Streit reden, sondern vernünftig über das Wohl des Kindes.

Du weißt gar nicht, was in der Kleinen vorgeht?

WEnn sie bei dir ist, wird sie ihre Gedanken haben, weil sie nicht bei ihrer Mutter ist.
ist sie bei der Mutter, dann hat sie Gedanken um dich.
Sie ist sowieso schon hin u her gerissen, weil sie es nciht versteht, dass sie nicht mit euch gleichzeitig zusammen sein kann, wie bei anderen Kindern.
Sie liebt euch u brauch euch zusammen.

Nun geht das nicht, dann mach es ihr nicht noch schwerer.

Gehst du auf Konfrontation u pochst auf dein Recht, dann wird die Situation noch verfahrener u ihr kommt nie auf einen Nenner wg. des Kindes.

Klar, es spielen auch die Gefühle der Eltern zu einander eine Rolle - hasst der eine den Anderen? Muss man nciht darüber als Elter stehen?

Was passiert denn an diesem besagtem Wochenende? hat die Kleine eine Feier, welche die Mutter ausrichtet?

Könntet ihr das nicht zusammen machen? - Zusammenreißen zum Wohle des Kindes?

LG

Andrea

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Hallo!!!

Ja da liegt das Problem.Sie richtet die Feier aus, was ja auch gut und ok ist.Ich will ja auch tauschen und dafür das WE davor oder danach nehmen damit ich sie nicht solange NICHT sehe.
Aber für die mutter gibt es keinen Grund zu tauschen und damit ist das thema für sie erledigt.
und das macht mich stinkig weil es eine einfache machtdemonstration ihrerseits ist und sie gar nicht mit sich reden lässt, weder im streit, noch wenn sie ruhig ist.ein arrogantes abweisen und das wars.
aber nun gut. heute ist silvester, ich habe das kind hier und wir feiern :smile:

viele grüsse
j.o.

und das macht mich stinkig weil es eine einfache
machtdemonstration ihrerseits ist

genau da liegt das Problem.

Sie kann ihr Machtspielchen ausleben u du steigst darauf ein u willst dein Recht durchsetzen.

Nimm es mir nicht böse, ich will dich doch nur dafür sensibilisieren, weil ich die Situation überall schon zu Hauf miterlebt habe.

Aber ihr spielt eure Machtspielchen über dem Kopf des Kindes aus.

Beispiel in der Bekannten-Umgebung:

Beide getrennt, kind von ca. 12 Jahren.

Er ist zu einer Hochzeit eingeladen - Tochter freut sich riesig… was ist - es ist das Wochenende von ihr, hatte was geplant (im Gegensatz zur Hochzeit verschiebbar) aber besteht auf ihr WE.

ein paar Wochen später, wieder eine Hochzeit, dieses Mal von Mutters Seite aus - die Kleine ist natürlich eingeladen, was ist? Papa-WE u der bleibt natürlich hart, um der Mutter eins auszuwischen für das letzte Mal.

WEr leidet? Nicht die Eltern, sondern die Tochter, die jedesmal persönlich eingeladen worden ist u sich wie ein Schneekönig drauf gefreut hat.

ABer Hauptsache die Eltern hatten ihren „Spaß“.

Genieße diesen Tag mit der Kleinen.

Viell. kannst du dieses Mal die Kleine so lange nicht sehen, aber versuch auf lange Sicht hin mit der Mutter klarzukommen, gib mal nach, so dass die Mutter auch in Zugzwang gerät nachzugeben. So kann für das Kind auf lange Sicht eine Besserung eintreten.

Verstehst du was ich mein?

Die Kleine liebt dich genauso wie ihre Mutter - aber sie geht an euren Machtspielchen kaputt.

Was hat denn die Mutter entgegen zu setzen, wenn du immer Kompromiss-Bereit bist… irgendwann muss sie aus moralischer Sicht auch Kompromiss-bereit sein… denn irgendwann will sie mal was von dir,oder??

Viel Glück

Andrea

Hallo,

das Ganze ist weder „rechtmäßig“ noch gut fürs Kind. Letztlich gehts ums Kindeswohl und das heißt nach Möglichkeit regelmäßigen Kontakt zu BEIDEn Eltern. Hier versucht die Mutter zu IHREM Wohl zu handeln. Die Hintergründe? Unklar, Kontaktunterbindung am Geburtstagswochenende ist jedenfalls nicht die „feine englische“…

Leider versuchen es viele Väter so lange wie möglich ihren Exen recht zu machen, statt sich ernsthaft um den Kontakt zum Kind zu bemühen. Später haben sie dann dem Vorwurf „er hat sich ja nicht ernstahft gekümmert“ wenig entgegenzusetzen.

Worum gehts? Das Kind hat Geburtstag - am Donnerstag. Super, steht dem Wochenende doch nichts im Wege: Donnerstag wird bei der Mama gefeiert und Freitag bei Papa. Will die Mama ihre Familie noch einladen, kann man darüber reden, dass Kind am Sonntag rechtzeitig zum Kaffee zu bringen („bitte mal ausnahmsweise“).

Letzendlich möchte die Mutter eine Änderung für dieses Wochenende und SIE sollte eine akzeptable Lösung anbieten. Ansonsten spricht nichts gegen das planmäßige Wochenende,oder? Vielleicht die Angst vor den Konsequenzen? Vor nervenaufreibenden Diskussionen, vor Kindesentzug und Gerichtsverfahren? Tja, aber das kommt auch so, irgendwann, wenn Du nicht mehr bereit oder in der Lage bist, solche Dinge mitzutragen.

Die Verantwortung für das Kind tragen beide, also übernimm sie auch! Wenn die Mutter nicht „Kindeswohlentsprechend“ handelt, dann musst Du das tun. Rechtzeitig.

Manche Leser werden mich jetzt wohl im Stillen lynchen, aber ich spreche aus Erfahrung: wenn man solches aushält um „des lieben Friedens willen“, wird es am Ende eine Schlammschlacht geben, unter der das Kind am meisten leidet. Also wehret den Anfängen…und bleibt Eltern, beide!

Ich hoffe, Ihr findet eine friedliche Lösung, mit der alle leben können!

Gruß annabell

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Der Weg ! So gehts !

Weg 1 : Klar denkende und klar handelnde Menschen
rufen sich an, besprechen Änderungen und haben
fertig.

Weg 2 : gilt für die nicht klar denkenden und nicht
klar handelnden Zeitgenossen.
a) Antrag bei Gericht auf Regelung Umgang.
b) In der mündlichen Verhandlung höflich aber stur
dabei bleiben, das Gericht möge einen Besdchluß fassen.
(Warnung : Vergleiche sind nicht vollstreckbar !)
c) Wird der Umgang einseitig ausgesetzt oder geändert,
einen Antrag auf „Androhung von Ordnungsgeld“ stellen.
d) Wird weriter verweigert oder „gespielt“, Antrag auf
Ordnungsgeld stellen. Dazu den weiteren Antrag, das
Sorgerecht zu ändern.

Gründe :

Das sorgeberechtigte Eltenteil hat auch die Verpflichtung,
„unschöne Entscheidungen“ zu treffen und durchzusetzen.
Das fängt bsplw. mit der Körperpflege an, geht über den
Schulbesuch bis hin zum geregeltem Umgang.