Hallo erst mal.
Ich habe auf Arbeit eine Kollegin die vor Feiertagen am Wochenende grundsätzlich 2 Tage, also Do & Fr, frei nimmt und darauf besteht, weil Sie ja nun Urlaub hatte, auch das Wochenende danach frei zu bekommen.
Es wird bei uns normalerweise Sa & So nicht gearbeitet.
Aber für die Ausnahmen die ca. 3 bis 5 mal im Jahr anfallen, hat Sie generell immer Do & Fr frei, so dass diese Wochenenden immer an mir hängen bleiben.
Gibt es zu diesem Thema nicht irgendwo eine gesetzliche Regelung???
Wer kann mir helfen???
PS.: Kurioser Weise findet selbst der Betriebsrat, dass Sie damit im Recht ist.