Hallo Leute,
mein Erst- und Zweitwohnsitz(Arbeitpaltz) sind 150 km entfernt voneinadner. Kann ich in meiner Steuererklärung wöchtenliche Heimfahren geltend machen? Bin ledig und das Auto ist nicht auf mich zugelassen!
Ist es möglichm, auf Grund dieser Situation einen Freibetrag in meine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Wenn ja, welcher Betrag?
Vielen Dank
Ingo
hallo ingo,
grundsätzlich ja. du musst dem finanzamt nur bei abgabe deiner einkommensteuererklärung glaubhaft machen, dass du tatsächlich so oft wie erklärt nach hause gefahren bist (entweder mit diesem auto, oder mit dem zug, oder per anhalter, oder oder oder). hierfür gibts dann die entfernungspauschale gemäß § 9 abs. 1 s. 3 nr. 4 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p9kfa… in höhe von 0,36 € für die ersten 10 entfernungskm und 0,40 € für jeden weiteren entfernungskm
nachdem das auto nicht auf dich zugelassen ist, wird das finanzamt natürlich entsprechend misstrauisch sein. du solltest also schon jetzt entsprechende unterlagen sammeln, aus denen hervorgeht, dass du am wochenende an deinem lebensmittelpunkt warst (tankquittungen; kontoauszüge, die bestätigen, dass du geld an deinem heimatort abgehoben hast:wink:. wegen der „deckelungsgrenze“ von 5.112 € solltest du außerdem nachweisen, dass du die heimfahrten mit dem auto gefahren bist in form von kfz-reparatur oder tüv-rechnungen, aus denen der kilometerstand um den jahresanfang und um das jahresende herum draufstehen.
du trägst die nachweispflicht für die aufwendungen, die du steuermindernd geltend machst. wenn du zur glaubhaftmachung deiner aufwendungen keine belege vorweisen kannst, braucht das fa. deine aufwendungen nicht zu berücksichtigen.
viel erfolg.
gunnar
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