Wochenendreise während/nach Krankschreibung?

Guten Tag,
folgendes Problem:

Ein Arbeitnehmer ist seit 2 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule (bereits der 4.!) krankgeschrieben.
Leider hatte er schon lange eine Wochenendreise geplant, die übermorgen (4.12.) starten sollte. Er hat nun entschieden, dass er trotz Schmerzen fliegen wird, zumal er sonst auch das Geld verlieren würde, da er nichts mehr stornieren kann. Er wird sich somit ab morgen "gesund"schreiben lassen und will versuchen, am Dienstag wieder arbeiten zu gehen.

Nun berichtet eine Kollegin am Telefon, dass die Chefin richtig sauer ist, dass er am Wochenende wegfahren will. Sie meint, wenn er verreisen kann, ist er auch wieder voll einsatzfähig und sie würde dann auch keine Rücksicht nehmen. Und er solle nicht auf die Idee kommen, sich danach wieder krankschreiben zu lassen…

Voll einsatzfähig wird er am nächsten Dienstag (mit oder ohne Wochenendreise) mit Sicherheit noch nicht sein.

Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob man 10 Stunden täglich unter größtem Streß am PC sitzt, oder ob man spazieren geht, essen geht, in die Sauna, sich zwischendurch ausruhen und hinlegen kann…

Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation, bzw. wie sieht das denn arbeitsrechtlich aus, falls er am Mittwoch feststellen sollte, dass er wirklich noch nicht so lange sitzen kann?

Herzlichen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Michaela

Guten Tag,

Nabend :smile:

folgendes Problem:

Ein Arbeitnehmer ist seit 2 Wochen wegen eines
Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule (bereits der 4.!)
krankgeschrieben.
Leider hatte er schon lange eine Wochenendreise geplant, die
übermorgen (4.12.) starten sollte. Er hat nun entschieden,
dass er trotz Schmerzen fliegen wird, zumal er sonst auch das
Geld verlieren würde, da er nichts mehr stornieren kann. Er
wird sich somit ab morgen "gesund"schreiben lassen und will
versuchen, am Dienstag wieder arbeiten zu gehen.

„gesund“-schreiben gibt es nicht wirklich…
vermute mal, der Arbeitnehmer möchte seine auslaufende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht verlängern lassen…

Nun berichtet eine Kollegin am Telefon, dass die Chefin
richtig sauer ist, dass er am Wochenende wegfahren will. Sie
meint, wenn er verreisen kann, ist er auch wieder voll
einsatzfähig und sie würde dann auch keine Rücksicht nehmen.
Und er solle nicht auf die Idee kommen, sich danach wieder
krankschreiben zu lassen…

Wer verreisen kann, muss nicht unbedingt arbeitsfähig sein…

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer alles dafür tun, dass seine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird…heisst im Umkehrschluss, er darf nichts machen, was seiner Genesung schadet bzw. diese hinauszögert…
Es kann ein kurzzeitiger „Luftwechsel“ durchaus förderlich sein. Dieses sollte jedoch im Vorfeld mit dem Arzt und Krankenkasse abgesprochen sein…
Hängt natürlich immer von der Art der Erkrankung ab… kein Arzt wird, so vermute ich mal, einem Patienten mit gebrochenem Arm die Städtekurzreise mit Musicalbesuch versagen…
Extremklettern in den Alpen dagegen vermutlich schon eher…

Während meiner Chemotherapie bin ich in den Chemopausen immer wieder mal für einige Tage an die See gefahren. Von meinem Arzt habe ich jedes Mal eine Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen, dass ein solcher Kurzurlaub meiner Genesung/weitergehenden Behandlung förderlich wäre und aus ärztlicher Sicht befürwortet würde. Gleichzeitig habe ich einen behandelnden Arzt am Urlaubsort angeben können… Krankenkasse hat immer Unbedenklichkeit ausgesprochen…

Voll einsatzfähig wird er am nächsten Dienstag (mit oder ohne
Wochenendreise) mit Sicherheit noch nicht sein.

Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob man 10 Stunden
täglich unter größtem Streß am PC sitzt, oder ob man spazieren
geht, essen geht, in die Sauna, sich zwischendurch ausruhen
und hinlegen kann…

Das kann ja ggf. sogar förderlich sein…stimme ich zu…also Dok fragen und Krankenkasse fragen…

Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation, bzw. wie
sieht das denn arbeitsrechtlich aus, falls er am Mittwoch
feststellen sollte, dass er wirklich noch nicht so lange
sitzen kann?

Wenn der Arzt dann wieder eine AU ausstellt, dann ist es eben so… allerdings kann der Arbeitgeber die AU anzweifeln und ggf eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst „verlangen“…

Herzlichen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Michaela

Gruß
MG

Moin,

Ein Arbeitnehmer ist seit 2 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule (bereits der 4.!) krankgeschrieben.
Leider hatte er schon lange eine Wochenendreise geplant, die übermorgen (4.12.) starten sollte. Er hat nun entschieden, dass er trotz Schmerzen fliegen wird, zumal er sonst auch das Geld verlieren würde, da er nichts mehr stornieren kann.

Na wenn das kein stichhaltiger Grund ist, dann weiß ich nicht. Im Zweifel zahlen ja Arbeitgeber und/oder Krankenkasse.

Er wird sich somit ab morgen "gesund"schreiben lassen und will versuchen, am Dienstag wieder arbeiten zu gehen.

Also Spontanheilung durch geplanten Kurztrip.

Nun berichtet eine Kollegin am Telefon, dass die Chefin richtig sauer ist, dass er am Wochenende wegfahren will.

Da würde ich mir mal Gedanken machen, woher die Chefin das weiß bzw. wer ihr das zugetragen hat.

Sie meint, wenn er verreisen kann, ist er auch wieder voll einsatzfähig und sie würde dann auch keine Rücksicht nehmen.

Gut, das wird sie als Nichtmedizinerin kaum umfassend beurteilen können. Aber nachvollzienbar sind solche Gedankenspiele schon.

Voll einsatzfähig wird er am nächsten Dienstag (mit oder ohne Wochenendreise) mit Sicherheit noch nicht sein.

Aber für eventuell stundenlanges Rumstehen oder Rumsitzen auf wahrscheinlich wenig bandscheibenvorfallfreundlichen Sitzmöglichkeiten reicht es? Bei einigen Fluglinien bzw. Sitzklassen bekommt man schon als „normaler“ Mensch Rückenprobleme

Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob man 10 Stunden täglich unter größtem Streß am PC sitzt, oder ob man spazieren geht, essen geht, in die Sauna, sich zwischendurch ausruhen und hinlegen kann…

Ja. Und genau das sollte er zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auch tun.
Und was spricht dagegen, während der Arbeit gelegentlich aufzustehen und sich ein bißchen zu bewegen?

Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation, bzw. wie sieht das denn arbeitsrechtlich aus, falls er am Mittwoch feststellen sollte, dass er wirklich noch nicht so lange sitzen kann?

Weil sich vielleicht die Situation durch die Reise nicht nur nicht verbessert sondern eventuell verschlimmert hat?
Arbeitsrechtlich ist das Ganze ohne konkrete Kenntnisse und Umstände hinsichtlich des Ausgangs schwierig zu beurteilen. Dier Rechtssprechung ist hier jedenfalls äußerst viuelfältig.

Aber wenn die Chefin schon weiß, dass man trotz Krankschreibung plant, sich für eine Reise eventuell „Gesundschreiben“ zu lassen, um sich dann wieder krank schreiben zu lassen, dann könnte das zumindest darauf hindeuten, dass man bereits auf der Abschußliste steht und man nur noch auf einen entsprechenden Anlaß wartet. Auch Kollegen, die dessen Arbeit in der Zwiaschenzeit miterledigen müssen, haben da möglicherweise wenig Verständnis für und beteiligen sich an entsprechenden Aktionen.

Im Interesse der eigenen Gesundheit (und das sollte der wesentliche Enzscheidungsfaktor sein) und auch um möglichen Ärger mit dem AG aus dem Weg zu gehen, sollte das mal mit dem Arzt abgekaspert werden. Wenn der sein OK gibt, dann ist man fein raus. Schließlich könnte auch die Krankenkasse auf die Idee kommen Leistungen zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass diese Flugreise alles andere als gesundheitsfördernd war.
Dann ist man wirklich dreimal in den Allerwertesten gekniffen: Gesundheit beschädigt, Job weg und die Kasse zahlt nicht für weitere Behandlungen. Und das Ganze um nicht auf ein paar Euro zu verzichten, wobei angesichts der Wetterlage nicht mal alzu unwahrscheinlich ist, dass man sie gar nicht (wie geplant) durchführen kann.

Grüße

Nabend :smile:

Hallo,

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer alles dafür tun, dass
seine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird…

Sorry, aber das ist so nicht richtig, denn

heisst im
Umkehrschluss, er darf nichts machen, was seiner Genesung
schadet bzw. diese hinauszögert…

der AN hat in der Tat lediglich zu unterlassen, was seiner Genesung schadet.
Da das je nach Erkrankung zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sein können, ist die Gesamtaussage zumindest mißverständlich

Während meiner Chemotherapie bin ich in den Chemopausen immer
wieder mal für einige Tage an die See gefahren. Von meinem
Arzt habe ich jedes Mal eine Bescheinigung für die
Krankenkasse bekommen, dass ein solcher Kurzurlaub meiner
Genesung/weitergehenden Behandlung förderlich wäre und aus
ärztlicher Sicht befürwortet würde. Gleichzeitig habe ich
einen behandelnden Arzt am Urlaubsort angeben können…
Krankenkasse hat immer Unbedenklichkeit ausgesprochen…

Solange die Behandlung gewährleistet ist, ist eine Genehmigung der KK bei Inlandsreisen nicht notwendig, die nicht der Genesung entgegenstehen.
Lediglich bei Auslandsreisen ist gem. § 16 Abs. 4 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
die ausdrückliche Genehmigung der KK notwendig

Gruß
MG

&Tschüß
Wolfgang

Hi

Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob man 10 Stunden
täglich unter größtem Streß am PC sitzt, oder ob man spazieren
geht, essen geht, in die Sauna, sich zwischendurch ausruhen
und hinlegen kann…

Das mag ja richtig sein, aber Du schreibst, daß der Arbeitnehmer fliegen wird. Also Anreise, Flug, Koffer transportieren usw. sind mit Rückenproblemen nicht wirklich angenehm. Ich würde - aus eigener leidvoller Erfahrung - sogar sagen, daß das schlimmer sein kann als ein Arbeitstag. Schließlich muß man keine 10 Stunden am Stück am PC sitzen, sondern kann durchaus zwischendurch mal Bewegung machen. Was in einem Flugzeug etwas schwerer ist.

Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation, bzw. wie
sieht das denn arbeitsrechtlich aus, falls er am Mittwoch
feststellen sollte, dass er wirklich noch nicht so lange
sitzen kann?

Meine Erfahrung mit einem Bandscheibenvorfall ist, daß ich nach einer Weile durchaus wieder eine Zeitlang sitzen konnte, wenn ich zwischendurch Bewegung machte sogar etwas länger und mit meinem AG vereinbarte, daß ich einfach so lange im Büro blieb wie es ging, statt ganz im Krankstand zu bleiben. Damit waren etwaige Kurzurlaube dann auch kein Problem

Gruß
Edith