Wochenfeiertagsregelung und 10 Arbeitstage

Es bestehen bei mir gleich 2 Anfragen/Probleme:

Nummer eins ist nun bei mir (wie offensichtlich auch vielen anderen Kollegen)  in der dritten Woche mit inclusiven Wochenfeiertag(Karfreitags-Ostermontags-und Himmelfahrtswoche) der dritte ,-freie- Tag sagen wir -schweigend- weggelassen worden.Kein Kommentar,keine Info…ist so.

Ich will und muß mir die ausstehenden dritten freien Tage notieren,da ich die leichte Befürchtnis habe,daß sie sonst genau so schweigend untergehen.

Gibt es ein feststehendes Regularium,wann die spätestens gegeben werden müssen und ob das angekündigt werden muss/soll,wenn die zunächst nicht gegeben werden können?

Zweites Problem,ist das nun schon mehrfach praktizierte 10 Tage-Durcharbeiten.Aufgrund von Freiwünsche ginge das eben nicht anders.Und dann schlägt halt die Gesundheit zu.Gibt es da auch ein Mittel ,um das endlich mal einzudämmen,da ich nach diesen 10 Tagen komplett k.o. bin.

Lieben Dank für sachdienliche Hinweise und Ratschläge.

David

Es bestehen bei mir gleich 2 Anfragen/Probleme:

Nummer eins ist nun bei mir (wie offensichtlich auch vielen
anderen Kollegen)  in der dritten Woche mit inclusiven
Wochenfeiertag(Karfreitags-Ostermontags-und Himmelfahrtswoche)
der dritte ,-freie- Tag sagen wir -schweigend- weggelassen
worden.Kein Kommentar,keine Info…ist so.

Was heißt in diesem Zusammenhang „weggelassen“ ???
Wer belastbare Antworten haben möchte, sollte auch eine möglichst genaue Problembeschreibung liefern.

Ich will und muß mir die ausstehenden dritten freien Tage
notieren,da ich die leichte Befürchtnis habe,daß sie sonst
genau so schweigend untergehen.

Gibt es ein feststehendes Regularium,wann die spätestens
gegeben werden müssen und ob das angekündigt werden
muss/soll,wenn die zunächst nicht gegeben werden können?

Selbst wenn meine leise Ahnung über die Problemstellung zutreffen könnte, ist die Frage nicht beantwortbar, da Du Dich darüber ausschweigst, ob und falls ja welche tarifvertragliche und/oder arbeitsvertragliche Regelungen zB zur Verjährung oder auch zum Zeitausgleich bestehen

Zweites Problem,ist das nun schon mehrfach praktizierte 10
Tage-Durcharbeiten.Aufgrund von Freiwünsche ginge das eben
nicht anders.Und dann schlägt halt die Gesundheit zu.Gibt es
da auch ein Mittel ,um das endlich mal einzudämmen,da ich nach
diesen 10 Tagen komplett k.o. bin.

10 Tage sind locker mit dem ArbZG vereinbar, da gehen auch fast 30 Tage mit geschickter Verteilung der Mindestzahl an freien Tagen.
Sowas kann man nur „eindämmen“, wenn es einen aktiven und gut geschulten BR/PR hat.
Solltest Du aber das Pech haben, kirchlicher Lohnsklave: Mitarbeiter zu sein, dann geht da wahrscheinlich gar nix.

Lieben Dank für sachdienliche Hinweise und Ratschläge.

&Tschüß

David

Wolfgang