Liebe Experten,
mal angenommen, eine staatlich geregelte Qualifikation ende mit einem einwöchigen Lehrgang, an dessen Ende eine staatlich überwachte Prüfung stattfände, zu der man eine Zulassung beantragen müsste. Der Text der entsprechenden Verordnung würde in etwa lauten:
„Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist (…) spätestens zwei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs über die Ausbildungsstätte und die zuständige Behörde beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu stellen.“
Angenommen, der oben genannte Abschlusslehrgang würde an einem Montag, den 20. eines Monats beginnen – bis wann müssten die Unterlagen in der Behörde eingehen?
a) Bis Montag, den 6.
b) Bis Freitag, den 3.
Jetzt wird es richtig spannend: Wie wirkt es sich aus, wenn in diesen 2 Wochen Feiertage liegen? (Ich als Nicht-Jurist, der sich öfter mit juristischen Themen auseinandersetzen muss, sage mir an der Stelle „hätte der Gesetzgeber Werktage haben wollen, hätte er auch Werktage geschrieben, also statt 2 Wochen eben 10 Werktage“.)
Nehmen wir mal an, der Lehrgang würde am Montag nach Ostern beginnen, in den zwei Wochen lägen also Karfreitag und Ostermontag, wann müsste dann alles vorliegen (wenn jener Montag auch ein 20. wäre)?
a) Bis Montag, den 6.
b) Bis Freitag, den 3.
c) Bis Donnerstag, den 2. (also Anwort a minus 2 Feiertage)
d) Bis Mittwoch, den 1. (also Antwort b minus 2 Feiertage)
Ich freue mich auf euren Input, da Google nach ausgiebiger Recherche mir nur Regelungen nannte für den Fall, dass die Frist an einem Sonn- oder Feiertag endet.
Liebe Grüße
Claus