Eine ganz kurze Frage:
Darf ein Wohnmobil wochenlang, ohne sich auch ein cm zu bewegen, auf der öffentlichen Straße geparkt sein?
Wenn nein: Was kann man dagegen unternehmen (ausser mit dessen Besitzer zu reden)?
Eine ganz kurze Frage:
Darf ein Wohnmobil wochenlang, ohne sich auch ein cm zu
bewegen, auf der öffentlichen Straße geparkt sein?
Kommt darauf an:
(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Noch ein Hinweis: es gibt auch Wohnmobil mit über 7,5 t Gesamtmasse.
Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.
Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer
Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von
Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Eine Ortssatzung hebelt nicht die StVO aus. Wenn, dann kann man das für bestimmte Parkplätze machen, aber sicher nicht allgemein.
Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer
Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von
Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.
Meines Wissens nach gilt das für das dauerhafte Benutzen/Bewohnen, nicht für das Parken.
Überlege noch einmal in Ruhe,vielleicht kommst du ja drauf,aber wohl eher doch nicht.
Wer entscheidet denn über die Nutzung einer Straße und wie sie genutzt wird??
zum B. sowie hier: https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo…
Das machen immer noch unsere gewählten Volksvertreter,deren Beschlüsse durch die
Verwaltung ausgeführt werden.
Überlege noch einmal in Ruhe,vielleicht kommst du ja
drauf,aber wohl eher doch nicht.
Wer entscheidet denn über die Nutzung einer Straße und wie sie
genutzt wird??
Sorry, aber jetzt redest du Blödsinn, es geht nicht darum WER die Schilder aufstellt. Du hast behauptet, das eine Kommune neben der sichtbaren Strassenbeschilderung und der StVO noch weitere entsprechende Regeln aufstellen darf - hier also obwohl Parken an einer Stelle erlaubt ist das Parken von Wohnmobilen pauschal einschränken kann.
Neben allem anderen stellt sich mir die Frage wie das dem Wohnmobilfahrer rechtssicher mitgeteilt werden soll.
soweit ich weiss, darf ein WOHNWAGEN, also der Anhänger als solches, maximal 14 Tage auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Leider kann ich nicht sagen wie ein Wohnmobil eingestuft wird. Bei einem LKw über 7,5to ist es nicht erlaubt, diesen in einem Wohngebiet zu parken, gleiches gilt für normale Anhänger mit mehr als 2 to.
Sorry, aber jetzt redest du Blödsinn, es geht nicht darum WER die Schilder aufstellt. Du
hast behauptet, das eine Kommune neben der sichtbaren Strassenbeschilderung und der
Schau einmal in den Link meiner Antwort.
StVO noch weitere entsprechende Regeln aufstellen darf - hier also obwohl Parken an
einer Stelle erlaubt ist das Parken von Wohnmobilen pauschal einschränken kann.
Ja das kann sie und das machen Kommunen auch.
Und bekannt gemacht wird so etwas durch
Öffentliche Bekanntmachung
einmal in schriftlicher Form im sogenannten Amtsblatt und dann auf der Homepage der jeweiligen Kommune und bei wichtigen Sachen auch in den Tageszeitungen.