Wenn einem Mieter aufgrund eines Schadens in der Bausubstanz wochenlang kein Badezimmer zu Verfügung steht, und er die Möglichkeit hat kurzfristig umzuziehen, kann er dann außerordentlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die alte Wohnung kündigen ? Ist das Fehlen des einzigen Badezimmers über Wochen bei einer Familie mit 3 Kindern ein so erheblicher Mangel, daß die Kündigung vor Gericht standhielt ?
Hallo.
Ohne die Umstände des Einzelfalls zu kennen (Abreden, Termine, etc.) kann man hierzu keine verlässliche Aussage treffen. Was sicher hilft, ist das Gespräch mit dem Vermieter. Oft sind Vermieter in einer solchen Situation froh, die Sanierung in Ruhe beenden zu können ohne den Druck der Mieter im Nacken und willigen in eine sofortige Kündigung ein. Miete dürfte ohne Wasser und ohne Bad momentan sowieso nicht zu zahlen sein.
Das Problem entstand vor 6 Wochen mit einem Wasserschaden, nachdem zunächst nur die Badewanne entfernt wurde, und sich dann wochenlang nichts mehr tat. Mittlerweile wurde im Bad der komplette Boden entfernt, und somit das Bad komplett gesperrt. In den tragenden Balken wurde Schädlingsbefall und Schimmel festgestellt. Möglicherweise muss aufgrunddessen das Wohnzimmer auch noch ausgeräumt und gesperrt werden. Die Prognose lautet daß sich die Sanierung mehrer Wochen hinzieht, und dementsprechende das Bad, gesperrt ist, und evt. auch das Wohnzimmer und das Schlafzimmer, welches durch das Wohnzimmer nur erreichbar ist. Es steht nun eine neue Wohnung in Aussicht, das Mietverhältnis würde am 1.1.11 beginnen und die Wohnung könnte bereits nächste Woche für Renovierung/Umzug genutzt werden. Gibt es im Falle einer sofortigen Kündigung in diesem Fall eine Karenzzeit bis wann die Wohnung geräumt werden muss ? (Eine Neuviermietung ist vor der Sanierung ja eh nicht denkbar)
…die Frage ist…hat der Vermieter keine Ersatzwohnung parat??? In den meisten Fällen bietet der Vermieter während einer Renovierung eine Ersatzwohnung an…mal Anfragen beim Vermieter…nach der Renovierung kann man ja wieder in seine alte Wohnung einziehen.
Schau mal bitte hier rein:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
http://www.frag-einen-anwalt.de/2.renovierung-nach-W…
Dementsprechend würde ich diese Angelegenheit in fachkundige Hände geben, da man das so pauschal nicht sagen kann.
Hi,
das klingt schon eher nach Unbewohnbarkeit der Wohnung.
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt wurde: Besser sofort einen Anwalt einschalten!
Gruss