Wöchentliche Arbeitszeit aufstocken?

Weiß jemand, ob ein Arbeitnehmer, der in Telizeit mit 20 Wochenstunden angestellt ist und seit Jahren mindestens 40 Stunden in der Woche arbeitet, Anspruch darauf hat, eine volle Stelle zu beantragen oder Aufstockung der im Arbeitsvertrag stehene Wohenstundenzahl erwirken kann (neuer Arbeitsvertrag mit der durchschnittlichen WS-Zahl der letzten X Jahre).
Danke im voraus

Hallo delvago,

ehrlich gesagt, kann ich nicht erkennen, warum unbedingt ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden soll.

Durch die seit Jahren „geübte Praxis“ ist ohnehin bereits ein Beschäftigungsverhältnis mit einer 40-Std.-Woche entstanden, und zwar aus einem Gewohnheitsrecht heraus.

Deshalb kann ich auch keinen Handlungsbedarf erkennen; warum also „schlafende Hunde“ wecken.

Wenn sich nun der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen erinnert, daß im Vertrag etwas von 20 Stunden steht, so hat er diesen „Anspruch“ verwirkt und muß dem Arbeitnehmer genügend Arbeit für 40 Stunden zur Verfügung stellen.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,

den Anspruch, einen Vollzeitarbeitsvertrag zu beantragen, hast Du natürlich. Man kann alles beantragen. Nur ob Du auch einen (Rechts-)Anspruch darauf hast, einen Vollzeitvertrag zu bekommen, kann ich so nicht beurteilen. Begründet wäre er zwar, aber es wäre für mich gut zu wissen, ob es eventuell einen Tarifvertrag gibt, auf den man sich berufen kann. Außerdem wäre es hilfreich, mehr über den Betrieb (welche Branche usw.)zu wissen.

Was mich allerdings etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass Du schon jahrelang mehr als die vereinbarte Stundenzahl leistest (quasi doppelt so viele Stunden) und erst jetzt den Arbeitsvertrag geändert haben möchtest. Was ist da plötzlich passiert?

Hast Du denn das Problem mit dem Arbeitgeber erörtert?

Gruß W.

Hallo und vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Meine schwammige Formulierung hast Du zurecht ironisiert.
Es gibt in diesem Fall keinen Tarifvertrag, zur Zeit arbeite ich als Helfer (persönlicher Assistent) für schwerstbehinderte Menschen. Was plötzlich passiert ist, ist dass auf einmal soviele Neueinstellungen da waren, dass für uns nicht mehr genügend Arbetsstunden da sind und auf einmal müssen viele sehr deutlich reduzieren. Das Problem ist eher organisatorischer Genese, nur bedroht mich das zur Zeit finanziell und ich suchte hier nach Rat. Das Problem wird regelmäßig beim AG angesprochen, Konsequenzen werden versprochen, aber leider bleiben sie seit Monaten aus.

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, ein Anspruch entstünde nicht. Das Gegenteil schon eher, dazu gibt es das Teilzeitgesetz. Ich würde versuchen, dies mit dem Arbeitgeber gütlich zu regeln. Erstmal könntest du darauf bestehen, dass deine 20 Stunden auch eingehalten werden. Solch einen Vertrag macht man ja nicht ohne Grund, Mehrarbeit sollte die Ausnahme bleiben. Wenn der Arbeitgeber dich 40 Stunden braucht, dann soll er auch dazu stehen und es vertraglich machen.

Hallo,

welche Konsequenzen werden denn versprochen? Kann man damit was anfangen?

Obwohl es rechtlich möglicherweise auf schwachem Fuße steht, würde ich an Deiner Stelle versuchen, mit der sogenannten Betrieblichen Übung (eine Art Gewohnheitsrecht) zu argumentieren. Wenn es nachweisbar ist, dass der Arbeitgeber Deine bisherige reale Arbeitszeit (40 Std.) wohlwollend akzeptiert hat, dann könnte man damit vielleicht Erfolg haben. Falls der Arbeitgeber einsichtig und für gute Argumente offen ist. Aber wahrscheinlich müsstest Du zur Durchsetzung das Arbeitsgericht bemühen.

Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist oder wenigstens einen Arbeits-Rechtsschutz hast, dann solltest Du Dich dort dringend beraten lassen. Möglicherweise geht es dann auch ohne Gerichtsverfahren.

Gruß W.

Hallo,

Sie arbeiten doch vollzeit (obwohl in der Arbeitsvertrag 20 STD Woche steht.) Die Frage ist, haben Sie für die Überstunden Frei oder Geld bekommen?

An Ihrer Stelle werde ich beim Gewerkschaft nachfragen, weil hier nicht mit rechten Dinge geht.

Wenn Sie Jahren in Vollzeit arbeiten, dann muss der Arbeitgeber auch einen Vertrag auf Vollzeit anbieten.

Gruß
Marinel

Hallo delvago,

das Arbeitsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis nach dem BGB, also kann jeder Vertragspartner eine Veränderung oder Anpassung der Vertragsbedingungen beantragen. Wenn die Gegenseite einweilligt, in Ordnung, wenn nicht dann ist das ganze eine Machtfrage. Wer sitzt am längeren Hebel. Für Arbeitsverhälnisse gibt es nun einige Schutzvorschriften, Arbeitzeitordnung, Betriebsverfassungsgesetz und unter Umständen auch Tarifverträge. Wenn nun aber die Gegenseite nicht einwilligt in die berechtigten Forderungen braucht man Hilfe. Die kann es beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder beim Arbeitsgericht geben.

Wenn eindeutig Gesetze, die dem Schutz der Beschäftigten gelten, nicht eingehalten werden ist der Klageweg bei Gericht meist die einzige Hilfe.

Mehr kann ich ohne genaue Kenntnis der Vertragssituation nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Gruß

Ich staune, dass so etwas überhaupt möglich ist. Ich hoffe, dass sie sich die Überstunden wenigstens als Überstunden, also mit Zulagen bezahlen lassen. Ein Anstellungsvertrag für eine Vollzeitkraft wäre hier für beide Seiten von Vorteil. Sprechen sie ihren Arbeitgeber darauf an.

Natürlich kann der AN das beantragen. Aber wie immer bei Anträgen: die können auch abgelehnt werden. Andererseits: Was ist das für ein Arbeitgeber, der eine/n Halbtagsbeschäftigte/n über Jahre ganztags arbeiten lässt?

Hallo,
deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten.
Zum eine kommt es auf deinen Arbeitsvertrag darauf an und zum anderen auf eventuelle Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen.
Mein Rat: Deinen Arbeitgeber auffordern mit dir einen neuen 40 Stunden-Vertrag abzuschließen.
Wenn er nicht will, dann tatsächlich auch nur 20 Stunden/Woche zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Hallo,

fragen Sie mal bei einer Gewerkschaft nach, die braten gerne auch Nichtmitglieder.

Viele Glück bei der Durchsetzung Ihrer Wünsche.
Viele Grüße

Weiß ich nicht genau, aber glaube ich nicht. Für die Bemessung des Personalbedarfs ist der Arbeitgeber zuständig. Ich denke, da hat das Arbeitsgericht nicht das Recht etwas vorzuschreiben. Aber ich glaube, dass man bevorzugt behandelt werden muss, wenn eine Vollzeitstelle frei wird.

Hallo,
ich wüßte leider kein Gesetz, der einen Rechtsanspruch auf die volle Stelle begründet. Gibt es einen Betriebsrat? Dann würde ich den einschalten. Einzige Möglichkeit nach meiner Auffassung.
Viel Glück.
MFG
iris

Hallo,
bei diesem Sachverhalt ist es eine Volleitbeschäftigung.
mfg
SN

Hallo,

nein. Eine Änderung kann nur durch einen beiderseits unterschriebenen Arbeitsvertrag erfolgen.

Allerdings hat der Mitarbeiter Anspruch auf Ausgleich (Freizeit/ Geld) der geleisteten Stunden.

Überstunden muss der Chef anordnen. Ansonsten muss der Arbeitnehmer nur rechtlich die Stunden seines Arbeitsvertrages erfüllen.

Ich weiß diese Spannungsverhältnis ist schwer auszuhalten und der mögliche „Druck“ des Arbeitgeber. Aber ansonsten hat diese „Schwarzarbeit“ zu Ihren Lasten nie ein Ende.

Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Beste Grüße

Es kommt darauf an ob es eine Stelle im Stellenplan gibt die für die Selbe Arbeitsstelle ein 40h/ Woche ausweist. Dann ist es möglich die Stelle von 20h/ Woche auf 40h/ Woche aufzu stocken. Schriftlich Bewerben und einen neuen Arbeitsvertrag abschließen.

Hall delvago,

ich glaube nicht, dass man daraus einen Rechtsanspruch ableiten kann.

Haben Sie schon mit Ihrem Arbeitgeber über die Erhöhung der Stundenzahl gesprochen?

Kriegen Sie die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt, oder bezahlt Sie Ihr Arbeitgeber nur gemäß den vertraglich vereinbarten Stunden?

Viele Grüße
tinastar