wöchentliche Arbeitszeit , Bezahlung,

Hallo

Ich habe eine Frage einen Arbeitsvertrag betreffend.

Laut Arbeitsvertrag ist eine Stundenweise Bezahlung vorgesehen.
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet in Vollzeit geschlossen.
Im Arbeitsvertrag steht die Klausel: Die wöchentliche arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Der Arbeitgeber teillt den Arbeitnehmer nicht ein. Der Arbeitnehmer ist mehrfach im Betrieb um zu erfahren wann er wieder Arbeiten muss.
Der Chef sagt er werde dem Abteilungsleiter sagen das er den Arbeitnehmer wieder ab sofort wieder einteilen soll.
Es passiert nichts.
Ende des Monats erhält der Arbeitnehmer nur einen Bruchteil seines Lohns.
Der Chef sagt er müsse für die Zeit in der der Arbeitnehmer nicht eingeteillt nicht zahlen.

Ist das so richtig?
Sichert die Klausel mit der 40 Stundenwoche den Arbeitnehmer nicht ab? Sind diese Stunden nicht garantiert?
Muss der Arbeitgeber wirklich nicht den Lohn zahlen?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Grüße

jack

Hallo jack,

grundsätzlich ist es so, daß Dir der Arbeitgeber die 40 Stunden pro Woche bezahlen muß! Es gilt nämlich:

  • der Arbeitnehmer muß seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen
  • der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer ausreichenden Arbeitsvorrat zur Verfügung stellen

Arbeitsrechtlich kommt es darauf an, daß Du Deine Arbeitskraft ausdrücklich angeboten hast. Insoweit wird es darauf ankommen, wie Deine wiederholten Vorsprachen beim Chef bewertet werden und ob Du diese beweisen kannst.

Die Aussage vom Chef, daß er Zeiten, in denen Du nicht eingeteilt warst, er Dir keine Arbeit zur Verfügung gestellt hat, nicht bezahlen muß, ist schlichtweg falsch.

Es hat den Anschein, daß Du eine Lohnabrechnung bekommen hast über die Zeiten, in denen Du eingeteilt warst, also gearbeitet hast.

Du solltest der Firma s o f o r t einen Brief schreiben (Einwurf-Einschreiben) in dem Du der Firma erklärst, daß Du gegenüber dem Chef wiederholt Deine Arbeitskraft angeboten hast und deshalb erwartest, eine korrigierte Lohnabrechnung mit 40 Stunden pro Woche zu erhalten. Sollte Dir diese korrigierte Abrechnung nicht bis zum 12. August 2011 vorliegen, wirst Du eine Leistungsklage vor dem zuständigen Arbeitgericht einreichen.

Beste Grüße

maasterp

Hallo,

im Arbeitsvertrag steht die Regelarbeitszeit. Die muss natürlich im Maßen eingehalten werden. WEnn der Chef dann keine Arbeit für Sie hat, ist das nicht Ihr Problem, sondern sein Problem und er muss natürlich voll zahlen. Es kann ja nicht sein, das man einen Arbeitsvertrag hat und dann nicht arbeitet und kein Geld bekommt. Hier ist der AG verpflichtet vollen Lohn zu zahlen. Außer natürlich es steht anders im Arbeitsvertrag.

LG Bea

Hallo.

Nun, so wie Sie es schildern, müsste es so sein dass Sie die 40 Stunden bezahlt bekommen, auch wenn Sie nicht eingesetzt werden (ist ja nicht Ihr Problem wenns der Arbeitgeber verschläft). Allerdings kommt es hierbei auf den genauen Wortlaut an. Denn wenn es heißt: „bis zu 40 Stunden“ oder so ähnlich, dann haben Sie Pech. Wenn es allerdings heißt: „die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ haben Sie Glück. Denn wenn Sie so eine Formulierung haben und der Arbeitgeber Sie trotzdem nicht einsetzt obwohl Sie Ihre Arbeitskraft ausdrücklich anbieten, stellt er Sie somit bezahlt frei (weil regelmäßig und wöchentlich). Dann könnten Sie Ihren nicht gezahlten Lohn einklagen. Auf alle Fälle würde ich mit dem Arbeitsvertrag zum Anwalt gehen um das ganze noch einmal genau abzuklären. Aber es kann ja im Prinzip nicht sein dass Sie mit einer 40 Stunden-Woche unter das Existenzminimum kommen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

Arbeitsrecht kennzeichnet sich immer durch Detailfaktenwissen des Sachverhaltes aus. Deshalb kann ich nur eine Einschätzung zu der dargestellten Klausel abgeben.

Grundsätzlich sehe ich den Arbeitgeber im Recht. Allerdings haben Sie durch Ihre mehrfache Anwesenheit im Betrieb Ihre Arbeitskraft angeboten. Nimmt der Abteilungsleiter (stellvertretend für das Unternehmen) Ihre Arbeitsleistung (Lohndifferenz zu 40 Stunden) nicht an, wäre aus meiner Sicht zu prüfen, ob der Arbeitgeber seinerseits in Schuldnerverzug kommt.

Es ist zu prüfen, welche Vereinbarung im Bereich Lohn/Gehalt getroffen wurde. Bei der 40-Stunden-Woche geht der Arbeitgeber von einer Vollauslastung aus.

Beste Grüße

Guten Morgen, zu wenig information, warum wurde er nicht eingeteilt, gibt es keine schichtpläne, normalerweise , muss das Unternehmen den Mitarbeiter beschäftigen, BGB §615. Auf jedenfall würde ich dir raten einen rechtsanwalt einzuschalten.
Gruss Mäggi