Hallo zusammen,
angenommen Arbeitnehmer A ist Aushilfe, bekommt Stundenlohn und vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist während Semster (Studiert nebenbei) 10 Std. und in den Semesterferien 40 Std. Im Arbeitsvertrag steht nur die Stundenanzahl pro Woche und sonst unter Arbeitszeit nichts weiteres.
Nun hat A mitgeteilt bekommen, dass er/sie wahrscheinlich während der Semsterferien nicht VOllzeit (also 40Std. wie vertraglich vereinbart) arbeiten kann (weil evtl. zu wenig arbeit da ist). Hat A Anspruch darauf 40 Std. zu arbeiten bzw. bezahlt zu bekommen?
vielen Dank.
Mfg