Hallo liebe Experten,
gibt es für Arbeitsverträge (z.B. als Angestellter im Außendienst bei einer Versicherung), bei dem es keine wöchentliche Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag gibt, eine generelle rechtliche Regelung über die zu leistenden wöchentlichen Arbeitsstunden, oder sind diese unbegrenzt und nach willen des Arbeitgebers ansetzbar ???
Danke vorab
Heiko
Hallo liebe Experten,
Hallo Heiko,
gibt es … eine
generelle rechtliche Regelung über die zu leistenden
wöchentlichen Arbeitsstunden, oder sind diese unbegrenzt und
nach willen des Arbeitgebers ansetzbar ???
Das Arbeitszeitgesetz setzt da die Grenzen. http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
MfG
Nachtrag …
… was die Lage der Arbeitszeit betrifft (wenn nicht vertraglich geregelt) -> http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869BJNE02…
MfG
1 „Gefällt mir“
Hallo,
wenn Tarifbindung vorliegt, gilt der TV unmittelbar, ohne daß die Regelungen nochmals im Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Dasselbe gilt, wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung eines TV geregelt ist.
&Tschüß
WHoepfner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Die Dauer der Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht des AN aus dem AV gem. § 611 BGB und unterliegt deshalb nicht dem Weisungsrecht des AG. Der AG kann sich auch deshalb nicht das Recht vorbehalten, die vom AN zu leistende Stundenzahl einseitig zu bestimmen. Soweit bei Euch nichts anderslautendes scheinbar vereinbart war, dürfte im Zweifel die jeweilige betriebliche Arbeitszeit als vereinbart gelten.
Hast Du den AG mal drauf angesprochen?
Gruß,
LeoLo