Bei einer Arbeitszeit von 32 Stunden die Woche, Montag bis Freitag wird die Mehrarbeit mit der Freizeit ausgeglichen. Wenn z.B. in der Woche 36 Stunden gearbeitet hat, bekommt man 4 Stunden frei. Monatslohn bleibt gleich. Was ist mit einem Feiertag in der Woche? Wie berechnet man in so einer Woche die Arbeitsstunden?
Guten Abend,
EntgFG §2 Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Die Arbeitsstunden, die auf Grund des Feiertages ausgefallen sind.
Das kann je nach Konstellation natürlich unterschiedlich sein…
Vielleicht wird es an einem Beispiel deutlicher:
AN arbeitet Mo + Di 5 Std., Mi - Fr. 6 Std.
Fällt nun der Feiertag auf den Dienstag, bekommt er für 5 Std. EntgFZ, fällt der Feiertag auf den Do., dann eben 6 Stunden…
Gruß
MG