ich hätte eine Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe. Wie der Titel schon sagt, wüsste ich gerne, wie der Übergang von einer Frage, in wörtlicher Rede gestellt, zum nächsten Satz aussieht.
Beispielsatz: Nach kurzem Innehalten fragt sie ihn: „Und was haben Sie getan?“
Soweit so gut. Die Frage in wörtlicher Rede ist hier vorhanden, jedoch bin ich mir nicht sicher, wie es danach weitergeht. Direkt mit dem neuen Satz starten oder noch ein Zeichen dazwischen setzen?
Möglichkeit 1: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“ Er schaut ihr lange in die Augen.
Möglichkeit 2: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“. Er schaut ihr lange in die Augen.
Möglichkeit 3: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“ - Er schaut ihr lange in die Augen.
Bei ähnlichen Fällen mit Punkten statt Fragezeichen habe ich mich dazu entschieden, den Punkt innerhalb der wörtlichen Rede als komplettiertes Satzende zu sehen. Vergleichbar wäre dies also mit meiner Möglichkeit 1. Jedoch sieht es für mich merkwürdig aus. Täuscht mich da mein Sprachgefühl?
Ich würde mich sehr über Lösungsvorschläge freuen, gerne mit Quelle, falls vorhanden. Danke im Voraus.
Beispielsatz: Nach kurzem Innehalten fragt sie ihn: „Und was
haben Sie getan?“
… für vollständig hältst (so wie ich auch), dann ist möglichkeit 1 ausreichend, möglichkeit 2 falsch und möglichkeit 3 eine zulässige variante.
Möglichkeit 1: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“ Er
schaut ihr lange in die Augen.
Möglichkeit 2: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“. Er
schaut ihr lange in die Augen.
Möglichkeit 3: Sie fragt ihn: „Und was haben Sie getan?“ - Er
schaut ihr lange in die Augen.
Die 3. Variante taucht nach meinen Beobachtungen nur auf, wenn zwei wörtliche Reden und damit die Anführungszeichen direkt aufeinanderstoßen: „Liebst du mich?“ - „Nein.“
Ich nehme an, das hat ästhetische Gründe und verhilft zu einer besseren Lesbarkeit.
ich hätte eine Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort
gefunden habe.
Dann halte ich es fürs Beste, die Regeln und die Beispiele dazu nachzulesen:
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung
3 Anführen von Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von Wörtern oder Textstellen
3.1. Anführungszeichen
§§ 89-95
Beste Grüße!
H.