Wofür bezahlen wir eigentlich Politiker?

Hi,

bei Recherchen sind mir ein paar sogenannte „kleine Anfragen“ über den Weg gelaufen, konkret diese hier:

http://www.dvjj.de/data/pdf/ab4d1fb14bd2fd16c3a9b81b…
http://www.dvjj.de/data/pdf/32f302cfc59341a61e099c82…

Ich kennen natürlich nicht den Zusammenhang, in dem diese Anfragen gestellt wurden, frage mich aber doch, wie das sein kann - solche Informationen zu beschaffen, ist meiner Auffassung nach nicht Aufgabe der Bundesregierung im engeren Sinne, vor allem nicht nur, weil irgendein Oppositionsabgeordneter das grad mal wissen will.

Wenn das Thema aus irgendeinem Grunde interessant ist, wäre nach meinem Dafürhalten der „korrekte“ Weg, daß die Gruppe, die sich damit beschäftigt aus ihrem eigenen Budget etwas abzwacken müsste, um von den geeigneten Stellen die Informationen zu bekommen - seien das nun BKA, Bundesamt für Statistik oder private Institute.

Konkret meine Fragen:

  1. Ist meine Vorstellung dahingehend naiv/unwissend?
  2. Unter welchen Voraussetzungen muß sich konkret wer mit solchen kleinen Anfragen beschäftigen? Kann da jedes MdB einfach locker-flockig fragen, wozu es gerade Lust hat?

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Ich kennen natürlich nicht den Zusammenhang, in dem diese
Anfragen gestellt wurden, frage mich aber doch, wie das sein
kann - solche Informationen zu beschaffen, ist meiner
Auffassung nach nicht Aufgabe der Bundesregierung im engeren
Sinne, vor allem nicht nur, weil irgendein
Oppositionsabgeordneter das grad mal wissen will.

Doch. Die Fraktionen steuern und organisieren die Arbeit im Parlament und haben deshalb das Recht, entsprechende Anträge einzubringen. Sie stimmen damit sozusagen die Meinungen zwischen Volk und Regierung ab.

Wenn das Thema aus irgendeinem Grunde interessant ist, wäre
nach meinem Dafürhalten der „korrekte“ Weg, daß die Gruppe,
die sich damit beschäftigt aus ihrem eigenen Budget etwas
abzwacken müsste, um von den geeigneten Stellen die
Informationen zu bekommen - seien das nun BKA, Bundesamt für
Statistik oder private Institute.

??? Wenn der Bund die seriösen Antworten auf Anfragen geben kann, weshalb dann Dritte damit beauftragen???

Konkret meine Fragen:

  1. Ist meine Vorstellung dahingehend naiv/unwissend?

Unwissend, nicht naiv.

  1. Unter welchen Voraussetzungen muß sich konkret wer mit
    solchen kleinen Anfragen beschäftigen? Kann da jedes MdB
    einfach locker-flockig fragen, wozu es gerade Lust hat?

Nein, ein einzelner Abgeordneter kann nur jederzeit mündliche Anfragen stellen. Gesetzesvorlagen, kleine und große Anfragen dürfen nur von Fraktionen eingebracht werden. Da wird dann natürlich auch nur der Aufwand betrieben, wenn sich Fragen der vertretenen Bürger so sehr häufen, dass Aufklärungsbedarf besteht.

Viele Grüße
Jana

Die Fraktionen steuern und organisieren die Arbeit im
Parlament und haben deshalb das Recht, entsprechende Anträge
einzubringen. Sie stimmen damit sozusagen die Meinungen
zwischen Volk und Regierung ab.

Soweit ist das ja okay…

Wenn das Thema aus irgendeinem Grunde interessant ist, wäre
nach meinem Dafürhalten der „korrekte“ Weg, daß die Gruppe,
die sich damit beschäftigt aus ihrem eigenen Budget etwas
abzwacken müsste, um von den geeigneten Stellen die
Informationen zu bekommen - seien das nun BKA, Bundesamt für
Statistik oder private Institute.

??? Wenn der Bund die seriösen Antworten auf Anfragen geben
kann, weshalb dann Dritte damit beauftragen???

In diesem konkreten Fall hat mich gestört, die Bundesregierung, konkret die Justizministerin und ihre Mitarbeiter, dafür mißbraucht werden, schlicht Informationen zusammenzusammeln, die jeder finden könnte. Im Vergleich zu den Summen, die von unserem Staatsapparat an anderer Stelle verpulvert werden, sind das sicher Peanuts, aber warum setzt die Opposition da nicht einfach ihre eigenen Leute dran, anstatt andere von ihrer Arbeit abzuhalten? Das Justizministerium soll Gesetze machen, nicht Laufbursche der Opposition sein.

  1. Unter welchen Voraussetzungen muß sich konkret wer mit
    solchen kleinen Anfragen beschäftigen? Kann da jedes MdB
    einfach locker-flockig fragen, wozu es gerade Lust hat?

Nein, ein einzelner Abgeordneter kann nur jederzeit mündliche
Anfragen stellen. Gesetzesvorlagen, kleine und große Anfragen
dürfen nur von Fraktionen eingebracht werden. Da wird dann
natürlich auch nur der Aufwand betrieben, wenn sich Fragen der
vertretenen Bürger so sehr häufen, dass Aufklärungsbedarf
besteht.

Okay, das beruhigt mich schon etwas :wink: Bist Du noch so nett und erklärst mir den Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anfrage?

Danke und Gruß,

Malte.

Hi nochmal,

In diesem konkreten Fall hat mich gestört, die
Bundesregierung, konkret die Justizministerin und ihre
Mitarbeiter, dafür mißbraucht werden, schlicht Informationen
zusammenzusammeln, die jeder finden könnte.

Naja, da die meisten Anfragen in dem Ziel münden, eines schönen Tages einen Gesetzesentwurf einzubringen (oder eben nicht), ist die Faktensammlung schon nicht nur nicht sinnvoll, sondern wird früher oder später sowieso vom jeweiligen Ressort bestätigt bzw. widerlegt werden müssen. Hinzu kommt, dass diese Anfragen gar nicht so häufig vorkommen.

Im Vergleich zu
den Summen, die von unserem Staatsapparat an anderer Stelle
verpulvert werden, sind das sicher Peanuts, aber warum setzt
die Opposition da nicht einfach ihre eigenen Leute dran,
anstatt andere von ihrer Arbeit abzuhalten?

Sehr oft kommt die Opposition an bestimmte Informationen nicht anders heran.

Bist Du noch so nett
und erklärst mir den Unterschied zwischen einer kleinen und
einer großen Anfrage?

Beide Anfragen müssen schriftlich von der Bundesregierung beantwortet werden.

Eine „Kleine Anfrage“ bezieht sich auf bestimmte Aufklärung. Sie muss nicht im Bundestag debattiert werden.

Eine „Große Anfrage“ bezieht sich auf wichtige politische Themen und muss im Bundestag debattiert werden.

Grüße zurück
Jana

Danke schön für Deine Erklärungen.