Mir ist ein hoher Ikea Küchenschrank (mind. 15 Jahre alt, eher älter) beim Auseinanderbauen kaputt gegangen.Ich wollte ihn im Keller lagern, bis ich wieder ausziehe. Ich habe den Schaden dem Vermieter sofort mitgeteilt. Darf er diesen Schaden von der Kaution abziehen? Und wie viel darf er abziehen?
Hallo Jenny Nadja,
üblicherweise ist davon auszugehen, daß innerhalb von 11 Jahren der Zeitwert auf Null steht.
Das bedeutet, daß ein Wiederbeschaffungswert nicht mehr anzusetzen ist und ein Abzug für Zeitwert nichts bringt und der Neuwert nicht zu verwenden ist.
Also - kein Abzug - ich wünsche gutes Gelingen beim Auszug.
Moin 
vielen dank für die schnelle Antwort. Sie erleichtert mich. Danke für die Wünsche zum Auszug 
LG Jenny
Hallo ,
der Vermieter darf für mitvermietete Gegenstände die vom Mieter kaputtgemacht wurde einen dem Wert der Sache entsprechenden Betrag von der Kaution einbehalten.
Wie hoch der Betrag sein darf kommt auf die höhe des Schadens an.
Bestenfalls solltest du deinen Vermieter fragen ob er damit einverstanden ist wenn du einen Ersatz besorgst.
Im Internet findest du bestimmt jemanden der ziemlich genau einen solchen Schrank für ein paar Euros verkauft.
Das ist eine Lösung von der beide etwas haben , denn wenn der Vermieter einen Ikea Schrank besorgen muß zieht er einen wesentlich höheren Betrag ab.
keine Ahnung - hoffe Du findest anderswo Rat!
(ein adäquater Ersatz sollte gegen werden - was adäquat ist, weiß ich nicht)