Eine Miet-Kaution (in Höhe von zwei Monatsmieten) ist doch wohl nicht dafür gedacht, dass sie der Mieter nach Kündigung des Mietverhältnisses dafür verwenden darf, sie zur Zahlung der letzten beiden Monatsmieten zu verwenden; d.h. er kann doch wohl kaum die Zahlung des restlichen Mietzinses verweigern mit dem Hinweis auf eine Verrechnung mit der von ihm gezahlten Kaution? Deren Sinn liegt doch wohl in einer gewissen Absicherung des Vermieters in Bezug auf eventuelle vom Mieter verursachte Schäden oder zum Ausgleich von eventuellen zusätzlichen Kosten, die der Mieter zu verantworten hat?
Hallo Faustulus,
Eine Miet-Kaution (in Höhe von zwei Monatsmieten) ist doch
wohl nicht dafür gedacht, dass sie der Mieter nach Kündigung
des Mietverhältnisses dafür verwenden darf, sie zur Zahlung
der letzten beiden Monatsmieten zu verwenden; d.h. er kann
doch wohl kaum die Zahlung des restlichen Mietzinses
verweigern mit dem Hinweis auf eine Verrechnung mit der von
ihm gezahlten Kaution?
richtig. Eine solche Verrechnung ist nicht zulässig (es sei denn, der Vermieter hätte dieser Verwendung zugestimmt).
Deren Sinn liegt doch wohl in einer
gewissen Absicherung des Vermieters in Bezug auf eventuelle
vom Mieter verursachte Schäden oder zum Ausgleich von
eventuellen zusätzlichen Kosten, die der Mieter zu
verantworten hat?
Genau, sie dient der Absicherung aller Forderungen, welche aus dem Mietverhältnis entstehen (mit kleinen Einschränkungen beim sozialen Wohnungsbau).
Gruß
Joschi
Ganz herzlichen Dank für die rasche und kompetente Auskunft!