Hallo,
mal eine Frage zur Wohnungseigentümer-RS:
Angenommen eine Person A besitzt eine vermietete Eigentumswohnung in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen.
Es wurde nun empfohlen ein Wohnungseigentümer-RS abzuschließen.
Aber: Vermietstreit will A nicht versichern, weil die Mieter seit ewigen Zeiten drin und gut befreundet sind. Was würde die RS noch abdecken? Streitigkeiten zwischen den Eigentümern, denke ich. Aber sonst?
Der Vermittler meinte, A brauche das, falls mal jemand im Winter auf dem Gehsteig ausrutscht und klagt oder falls jemandem ein Dachziegel auf den Kopf falle oder Äste vom Baum auf dem Grundstück.
Aber ich dachte, so etwas umfasst die Wohngebäude-Haftpflicht (Begleichen der berechtigten Ansprüche und Abwehr der falschen Ansprüche)?
In diesem Fall würde A durch die Wohnungs-RS doch keinen Vorteil haben?
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Der Vermittler meinte, A brauche das, falls mal jemand im
Winter auf dem Gehsteig ausrutscht und klagt oder falls
jemandem ein Dachziegel auf den Kopf falle oder Äste vom Baum
auf dem Grundstück.
Aber ich dachte, so etwas umfasst die Wohngebäude-Haftpflicht
(Begleichen der berechtigten Ansprüche und Abwehr der falschen
Ansprüche)?
In diesem Fall würde A durch die Wohnungs-RS doch keinen
Vorteil haben?
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Hallo,
nein machst keinen Denkfehler. Schick den Vermittler in die Wüste, da fehlen ein paar Grundlagen, so wie ich das sehe.
Schwerpunkt der Vermieter-RS wären eindeutig die Streitigkeiten mit dem Mieter. Mir fallen da noch Streitigkeiten der Eigentümergemeinschaft oder mit dem Verwalter ein.
Viele Grüße
Andreas
Es wurde nun empfohlen ein Wohnungseigentümer-RS
abzuschließen.
Andreas hat Recht, diese Versicherung ist in Deinem Fall verzichtbar.
Der Vermittler meinte, A brauche das, falls mal jemand im
Der Gute scheint keine Ahnung zu haben.
Winter auf dem Gehsteig ausrutscht und klagt oder falls
jemandem ein Dachziegel auf den Kopf falle oder Äste vom Baum
Hat mit Rechtsschutz nicht das Mindeste zu tun.
Danke!
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Viele Grüße
Frank
Hallo,
danke für Deine Antwort!
Winter auf dem Gehsteig ausrutscht und klagt oder falls
jemandem ein Dachziegel auf den Kopf falle oder Äste vom Baum
Hat mit Rechtsschutz nicht das Mindeste zu tun.
Ja denke ich auch. Er meinte, um falsche Behauptungen und Klagen abzuwehren. Aber ich bin der Meinung, für die Abwehr falscher Ansprüche wäre auch die Haftpflicht zuständig?
Viele Grüße
Frank
Ja denke ich auch. Er meinte, um falsche Behauptungen und
Klagen abzuwehren. Aber ich bin der Meinung, für die Abwehr
falscher Ansprüche wäre auch die Haftpflicht zuständig?
So siehts aus!
Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche ist Aufgaben der Haftpflichtversicherung.
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Danke Euch allen!
Wunderbar, dann ist alles klar.
Nochmals vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten!
Viele Grüße
Frank