Ich habe vor einiger Zeit Insolvenz beantragt und habe dabei folgendes Problem:
Ich hatte wegen einer Auseinandersetzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei sind Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Ich habe der Gegenseite auch eine Menge Geld bezahlt da dieser vom Insolvenz ausgeschlossen ist. Jetzt möchte aber der Anwalt der Gegenseite die Anwalts- und Gerichtskosten vom Insolvenz ausschliessen. Ich habe gegen diese Widerspruch erhoben aber habe daraufhin folgendes Schreiben vom Gericht bekommen.
Sehr geehrte …
In o.a Angelegenheit haben Sie mit Schreiben vom … Widerspruch erhoben.
Bitte teilen Sie noch klarstellend mit, ob sich diese nur gegen den von dem Gläubiger geltend gemachten Rechtsgrund oder die Forderung richten soll.
Was ist der Unterschied ? Ich habe keine Ahnung was ich jetzt schreiben soll.
Ich habe im Internet gelesen dass die Geldstrafen vom Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt sind aber die Anwalts- und Gerichtskosten doch.
die Anwalts-und Gerichtskosten fallen in die Insolvenzmasse und dürfen von dir gar nicht „Einzeln“ bezahlt werden.
Sie sind wie alle anderen Gläubigerforderungen in das Schuldenverzeichnis aufzunehmen und anteilsmäßig vom Insolvenzverwalter zu bezahlen.
Wenn du Pech hast, wird die Restschuldbefreiung dir wegen Gläubigerbegünstigung (in diesem Strafverfahren der Anwälte) versagt.
Merke !
Grundsätzlich gehören ALLE Forderungen in das Insolvenzverfahren !
Praxistipp:
Erstelle dir ein Musterschreiben , das du dir mehrfach kopierst und zu Hause liegen hast. Meldet sich irgendein Gläubiger mit einer Forderung, so trägst du dessen Anschrift und die genaue Bezeichnung der Forderung in dein Musterschreiben ein.
In diesem Musterschreiben weisst du unter Angabe des Aktenzeichen und des Amtsgerichtes auf deine Privatinsolvenz hin und teilst ihm gleichzeitig die Anschrift deines Insolvenzverwalters mit, an den du diese Forderung weiterleitest.
Und in dem Widerspruch würde ich allem widersprechen.
Denn die einzigen Sachen, die nicht vom Insolvenzrecht erfasst werden, sind