Wohberechtigungsschein Köln/NRW

Hallo,

ich habe mal eine ganz allgemeine Frage zum Wohnberechtigungsschein:

Die Einkommensgrenze liegt ja bei einem 1-Personen-Haushalt bei EUR 18.010,00 p.a.

Nun habe ich auf der Homepage der Stadt Köln nicht ganz verstanden, was diese 1500€ im Monat sein sollen. Brutto?? Netto?? Da steht auch was von pauschalem Steuerabzug und Werbungskosten etc…

Um das mal zu verstehen, nehmen wir einfach mal ein Beispiel, jemand verdient 2100€ Brutto, bei Steuerklasse I und erhält netto mtl. 1400€ ausgezahlt.

Hat dieser dann Anrecht auf einen WBS?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Viele Grüße

Snoopy84

Hallo nochmal, vielleicht noch als ergänzung:

Auf der Homepage der Stadt steht:

Je nach persönlicher Situation können vom Bruttojahreseinkommen verschiedene Frei- und Abzugsbeträge abgezogen werden. Das sind im Einzelnen:

Abzugsbeträge

Vom Jahresbruttoeinkommen werden Abzugsbeträge bis zu 34 % insgesamt abgezogen, sofern Steuern und Pflichtbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen geleistet werden. Das sind jeweils 12 % für die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung sowie für die Zahlung von Steuern vom Einkommen und 10 % für die Entrichtung von Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

usw.

Heißt das dann, jeder mit einem Netto von unter 1500€ kann einen WBS bekommen??

Vielen Dank

Hallo!

Die Homepage der Stadt ist doch wirklich klar übersichtlich und eindeutig.

es geht um Brutto und dann wird ein pauschaler Abzug von 34 % gemacht, der Steuern und Sozialabgaben ausgleicht(wenn die anfallen).
zusätzlich kann man Werbungskosten abziehen, die Pauschale oder den tatsächlichen Mehraufwand, etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstelle usw.

Und wenn man dann unter der Summe bleibt, hat man Anspruch auf WBS.

mfG
duck313