Hallo,
ich habe mal eine ganz allgemeine Frage zum Wohnberechtigungsschein:
Die Einkommensgrenze liegt ja bei einem 1-Personen-Haushalt bei EUR 18.010,00 p.a.
Nun habe ich auf der Homepage der Stadt Köln nicht ganz verstanden, was diese 1500€ im Monat sein sollen. Brutto?? Netto?? Da steht auch was von pauschalem Steuerabzug und Werbungskosten etc…
Um das mal zu verstehen, nehmen wir einfach mal ein Beispiel, jemand verdient 2100€ Brutto, bei Steuerklasse I und erhält netto mtl. 1400€ ausgezahlt.
Hat dieser dann Anrecht auf einen WBS?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Snoopy84