Woher Auskunft

Hallo,

ich habe erfahren das ein Jugendfreund anscheinend Bockmist gebaut hat und nun Einsitzt. Nun möchte ich Kontakt aufnehmen weiß aber nicht in welcher JVA er ist.
Wie kann man das in erfahrung bringen.

mfg

wulfman

Familie, Freunde, Bekannte.

Behörden dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

Grundsätzlich richtet sich der Ort der Haft nach dem (letzten) Hauptwohnsitz des Straftäters. Die nächste JVA dürfte im Normalfall die sein in der die Haft verbüßt wird, sofern es sich um kein besonders schweres Delikt handelt.

Gruß Andreas

Hallo,

ich kenne mich den Gepflogenheiten von JVAs nicht aus. Aber vllt. gibt es die Möglichkeit einen Brief weiterleiten zu lassen, wenn man freundlich nachfragt.

Inhalt:
Bekannter NNN ist meines Wissens straffällig geworden. Ich würde gerne Kontakt aufnehmen. Vllte können Sie diesen Brief an ihn weiter leiten, mit der Bitte sich bei mir zu melden.

In einem persönlichen Brief an den Einsitzenden dann diese Bitte aussprechen. Diesen Brief offen beilegen, ebenso wie einen an Dich adressierten Rückumschlag für den Einsitzenden.

Ob sowas geht, weiss ich nicht, ich würd´s versuchen, wenn ich anders an die Infos nicht rankommme.

Viel Erfolg!

Gruß Volker