Besten Dank für die hilfreichen Links!
Hallo,
Baldrian eignet sich nicht zur akuten Therapie von
Schlafstörungen.
Man sollte grundsätzlich unterscheiden, welche Art von Schlafstörung vorliegt. Bei Einschlafstörungen kann Baldrian sehr wohl zur Therapie bei akuten Schlafstörungen eingesetzt werden.
Aus dem gleichen Grund gibt es verschiedene Ansätze an Medikamenten. Die beliebtens Benzos gibt es auch mit unterschiedlichen Wirkungsdauern und mit underschiedlich raschem Wirkungseintritt.
Die Wirkprinzipien kann man gut im Netz nachlesen. Betont werden sollte, dass man primär die Ursache der Schlafstörung bekämpfen sollte, damit der Einsatz der „Pillen“ nicht zu lange dauert, und abhängig macht. (je nach Präparat gegeben)
Richtig ist, dass der natürliche Schlaf am meisten Erholung verschaffen kann, weil er automatisch von Körper gesteuert werden kann. Falsch ist jedoch, dass ein Schlaf durch Schlafmittel keine Erholung bringen kann. Da ist die Art der Schlafstörung entscheidend.
ANJA
Hi chatboy,
schön ruhig bleiben, oder hast bzw. hattest du auch schwere
Schlafstörungen oder Erfahrung mit Schlaftabletten ? Kannst du
denn beurteilen in was für einer schwierigen Situation ich bin
? :
Doch, doch, durchaus … habe neulich einen interessanten Bericht im Radio gehört, wonach Schlafstörungen eine „Erfindung“ des Industriezeitalters sind. Klar, wenn man weiß, dass man morgens früh aufstehen „muss“, wird man nervös, wenn man sich um 2 h nachts noch im Bett rumwälzt. Aber die „Natur“ gibt nicht vor, um 22 h einschlafen und um 7 h aufstehen zu müssen - das sind die beruflich/gesellschaftlichen Zwänge.
Meine Erfahrung ist die, mich in schlaflosen Momenten einfach damit zu besänftigen, dass ich mir sage: Du musst ja nicht schlafen, ausruhen reicht. Das hilft. Das setzt einen nicht in diese zwanghafte Spirale: Ich muss aber jetzt schlafen, nur noch 6, 5, 4 Std. bis ich wieder aufstehen muss…
Gruß,
Anja
Hi, Ist in D nicht verboten und was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ausnahme AG Recht)
man darf schon mehrere Approbationen haben, den Beruf aber nur in einer der erworbenen ausüben.
Ergibt sich aus den jeweiligen (BO) Berufsordnungen.
MfG ramses90