dann sagt man Dir ja am Montag wie es mit der Prüfbescheinigung so läuft. Ich nehme an, es geht so wie mit dem normalen Führerschein (in der Fahrschule prüft der TÜV und hat den Führerschein vom Landratsamt dabei). Er kann später per Post zugestellt oder auch abgeholt werden.
Zum Anhänger lese bitte die StVZO (z.B. bei www.verkehrsportal.de). Es gibt unterschiedliche Richtlinien für Fahrrad-, Mofa- und Motorradanhänger.
Hier das Wichtigste:
max. Geschwindigkeit 60 km/h
max. Breite 1,00 m, Höhe 2,50 m, Länge 4,00 m (§ 32 StVZO)
es darf max. 1 Anhänger gezogen werden (§ 32a)
max. Anhängelast = Leergewicht Krad + 75 kg
ungebremster Anhänger: nur eine Achse (§ 42(2))
Leuchten: 2 Schlussleuchten, 2 Bremsleuchten (nicht erforderlich bei bauartbedingter Geschwindigkeit unter 50 km/h - also Mofa), 2 dreieckige rote Rückstrahler