Hallo,
wir wollen den Anbau eine bestehenden Hauses aus den 30er
Aufstocken. Leider sind in den alten Plänen aus der Bauakte
keine Höhenwerte angegeben.
War damals wohl nicht üblich.
Das Grundstück hat keine einheitliche hohe Geländeoberfläche
und das Erdgeschoss liegt etwa 1m über der Geländeoberfläche.
Entscheidend für die Abstandsfläche zum Nachbar ist aber die
Geländeoberfläche und das könnte an eine Ecke (Haus steht
nicht parallel zur Grundstücksgrenze) eng werden.
Da würde ich mit 10 oder 20 cm „Sicherheit“ arbeiten.
Was nun? Messen wir selber - wird das beim Bauantrag überhaupt
so genau geprüft?
Keine Ahnung - man sollte damit rechnen …
Bekommt man irgendwo die Werte?
Auch hier gilt: kann sein. Du kannst mal beim zuständigen Kataster- und/oder Vermessungsamt nachfragen, ob was vorliegt.
Sollten wir das Grundstück richtig vermessen lassen müssen,
wäre die Aufstockung aus Kostengründen keines Falls mehr
interessant.
Interessante Aussage. Was soll denn die „richtige Vermessung“ kosten? Und in welchem Verhältnis steht dieser Betrag zur Gesamtbausumme? Du solltest bedenken, dass gute Arbeit ihren Preis wert ist.
Kennst Du jemand, der mit einem Nivelliergerät umgehen kann? Kannst Du es vielleicht selbst? Könnte es der, der die Bauvorlage macht, durchführen? Das sollte für die Messung genügen.
Nebenbei: Wenn es mit der Abstandsfläche „eng“ wird, wäre zu überlegen, ob man nicht eine kreative Änderung am Bauwerk (oder am Gelände) macht, damit man auf der „sicheren Seite“ ist. (Musste diesen Kunstgriff auch schon anwenden.)
Gruß
Jörg Zabel