Woher bekommt man die Höhe der Geländeoberfläche eines Grundstücks?

Hallöchen,

wir wollen den Anbau eine bestehenden Hauses aus den 30er Aufstocken. Leider sind in den alten Plänen aus der Bauakte keine Höhenwerte angegeben.
Das Grundstück hat keine einheitliche hohe Geländeoberfläche und das Erdgeschoss liegt etwa 1m über der Geländeoberfläche.
Entscheidend für die Abstandsfläche zum Nachbar ist aber die Geländeoberfläche und das könnte an eine Ecke (Haus steht nicht parallel zur Grundstücksgrenze) eng werden.

Was nun? Messen wir selber - wird das beim Bauantrag überhaupt so genau geprüft? Bekommt man irgendwo die Werte?
Sollten wir das Grundstück richtig vermessen lassen müssen, wäre die Aufstockung aus Kostengründen keines Falls mehr interessant.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Boffel

Hallo Boffel,

kannste was mit anfangen?
http://www.mapcoordinates.net/
http://www.wieweit.net/gps_koordinaten-hohe.php
https://www.google.de/webhp?btnG=Suche&meta=cr%3Dcou…

Gruß Detlev

Danke für deine Hilfe, das ist aber leider zu ungenau - mir geht es da mehr um Zentimeter

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Hallo,

wir wollen den Anbau eine bestehenden Hauses aus den 30er
Aufstocken. Leider sind in den alten Plänen aus der Bauakte
keine Höhenwerte angegeben.

War damals wohl nicht üblich.

Das Grundstück hat keine einheitliche hohe Geländeoberfläche
und das Erdgeschoss liegt etwa 1m über der Geländeoberfläche.
Entscheidend für die Abstandsfläche zum Nachbar ist aber die
Geländeoberfläche und das könnte an eine Ecke (Haus steht
nicht parallel zur Grundstücksgrenze) eng werden.

Da würde ich mit 10 oder 20 cm „Sicherheit“ arbeiten.

Was nun? Messen wir selber - wird das beim Bauantrag überhaupt
so genau geprüft?

Keine Ahnung - man sollte damit rechnen …

Bekommt man irgendwo die Werte?

Auch hier gilt: kann sein. Du kannst mal beim zuständigen Kataster- und/oder Vermessungsamt nachfragen, ob was vorliegt.

Sollten wir das Grundstück richtig vermessen lassen müssen,
wäre die Aufstockung aus Kostengründen keines Falls mehr
interessant.

Interessante Aussage. Was soll denn die „richtige Vermessung“ kosten? Und in welchem Verhältnis steht dieser Betrag zur Gesamtbausumme? Du solltest bedenken, dass gute Arbeit ihren Preis wert ist.

Kennst Du jemand, der mit einem Nivelliergerät umgehen kann? Kannst Du es vielleicht selbst? Könnte es der, der die Bauvorlage macht, durchführen? Das sollte für die Messung genügen.

Nebenbei: Wenn es mit der Abstandsfläche „eng“ wird, wäre zu überlegen, ob man nicht eine kreative Änderung am Bauwerk (oder am Gelände) macht, damit man auf der „sicheren Seite“ ist. (Musste diesen Kunstgriff auch schon anwenden.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich würde vermuten, dass das Bauamt ganz kulant ist, denn im Moment gibt es nur ein Ziel Wohnraum zum vermieten zu schaffen - was wir tun.
Das Erdgeschoss ist 1,4 m über der Geländeoberfläche, von daher wäre eine Erhöhung der Geländeoberfläche auch sinnvoll.

Knackpunkt ist doch der Nachbar, wo kein Richter auch kein Henker…

Eine Erhöhung der Geländeoberfläche ist ja nicht ohne Risiko, Gelände des restlichen Grundstücks und beim Nachbar wäre tiefer…?!

Grüße Boffel

Hallo!
Ein ‚richtige‘ Vermessung des Grundstückes wird nicht helfen! Im speziellen geht es ja um die relative Höhe zwischen Gelände und Erdgeschoß - und die kann man vor Ort relativ einfach (und auch selbst) bestimmen! Die rechtliche Sicherheit bekommt man durch die Bestätigung de Planers. Also in Österreich (von da komme ich her) wäre in erster Linie der Planer bzw. der, der den Einreichplan unterschreibt haftbar. Ev. auch die Behörde, die die Genehmigung ausstellt, falls es zu einer Verhandlung vor Ort kommt. Man sollte nur nichts falsches in den Plan schreiben!!!
lg G. Moser

Hallo „Boffel“.
Dass man durch den Einsatz eines Vermessungsbüros wirtschaftlich „in die Knie gehen“ soll, das wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Diese Büros verfügen nicht nur über die Technik, die Bauteil- und auch Geländehöhen auf den Millimeter genau relativ zu messen, sondern über Höhenbezugspunkte auch absolut zu messen.
Wir als Laien, nd dazu zähle ich mich bei dem Thema ebenfalls, können das aus mehreren Gründen nicht. U.a. weil uns auch das Hintergrundwissen für die Auswertungen fehlt.
Wenn Du also so bauen willst, wie Du es denkst, dann solltest Du auch (salopp formuliert) „Nägel mit Köpfen machen“.
Der Gedanke des Minimumprinzips kann und darf nicht überall gelten.
Deswegen frage einfach einmal ein Vermessungsbüro in Deiner Nähe an. Schon wegen der Rechtssicherheit, die Du im (wir wollen es nicht hoffen) möglichen Nachbarschafts-Streitfall benötigst.
-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo,

Ich würde vermuten, dass das Bauamt ganz kulant ist,

Vermuten kann man viel, sicher kann man da nicht sein.

Das Erdgeschoss ist 1,4 m über der Geländeoberfläche, von
daher wäre eine Erhöhung der Geländeoberfläche auch sinnvoll.

Ohne Kenntnis der Situation und der genauen rechtlichen Regelungen ist es schwer, einen Rat zu geben. Ich stochere mal mit der Stange im Nebel …

Knackpunkt ist doch der Nachbar, wo kein Richter auch kein
Henker…

Wurde mit dem Nachbarn mal wegen der Überschreitung der Abstandsfläche geredet? Würde er ggf. zustimmen, möglicherweise gegen eine Abstandszahlung?

Eine Erhöhung der Geländeoberfläche ist ja nicht ohne Risiko,
Gelände des restlichen Grundstücks und beim Nachbar wäre
tiefer…?!

Naja, das ist eine der Möglichkeiten. Überlege mal, welcher Grenzabstand besteht und mit welchem Böschungswinkel gearbeitet werden könnte.

Man könnte auch versuchen, die Wandfläche zu „verkleinern“. Eine geschickte Anordnung eines Satteldaches könnte eine Lösungsansatz sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Boffel,man kann Höhen aus der Dt. Grundkarte interpolieren (die meisten DGK haben sie) . Ist für Ihre Zwecke wohl zu ungenau (± 1 m ) . Der Preis eines Nivellements ist abhängig von der Entfernung
zum nächsten amtlichen NivPunkt. Sie müssten einen ÖBVI danach fragen.
mfg ede

Hallo

Wenn absolute Höhen gebraucht werden, ist zunächst das Vermessungsamt nach der Lage und Höhe des nächsten Höhenfestpunkts zu fragen. Die Auskunft kann einige dutzend Sternis kosten. Oder falls ein Nachbar unlängst gebaut hat, kann man ihn nach dem Lageplan aus seinem Bauantrag fragen - darauf sind die Absoluthöhen aller Grenzpunkte angegeben.

Vom Festpunkt aus geht es je nach Entfernung zum Grundstück und Übersichtlichkeit mit einem Nivelliergerät oder mit einer Schlauchwaage weiter. Ersteres inkl. Stativ und Messlatte für einen Tag zu mieten kostet ungefähr so viel wie letzteres zu kaufen - nochmal ein paar Dutzend Sternis.

Wenn man allerdings technisch und mathematisch völlig unbegabt ist und auch noch nie ein Nivellement durchgeführt hat, sollte man das lieber von einem Bekannten machen lassen, der weiß, wie das geht, z. B. ein Bautechniker. Und selbst ein Geodät ist inklusive An- und Abfahrt und Auswertung auch nicht länger als zwei Stunden zu bezahlen…

Gruß
s.

Inoffizielle Auskunft vom Bauamt: selber messen und in den Plan so eintragen - wenn die Höhen nicht ausschlaggebend für etwas Wichtiges sind, wie z.B. für die Abstandsfläche zum Nachbar ist das kein Problem. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss ein Vermesser beauftragen, dann haftet der für evtl. falsche Angaben.

Aber eine andere Frage, wer kann mir diesen Satz aus der Hamburger Bauordnung erklären:

§6 Abs. 2 Satz 5: "5 Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist ein Flächenausgleich
innerhalb einer unregelmäßig begrenzten Abstandsfläche zulässig."

Hallo,
meine Antwort hat estwas gedauert…
So wie es aussieht, müßt Ihr das Grundstück doch vermessen lassen, da Ihr wohl nah an der Grenze baut. Habt Ihr schon mal überschläglich gerechnet, wie hoch das Haus zu der Grenze werden soll? Falls es in NRW ist, wird die Höhe mit dem Faktor 0,4 multipliziert (bis max. 16 m Gebäudewandlänge). Meistens bleibt es unter 3 m.
Noch ein kleiner Tipp: Die Höhen werden immer von dem „gewachsenden“ Gelände genommen. Wenn Ihr jetzt noch ein paar dm Erde an der kritischen Stelle auffüllt und es noch ein paar Monate liegen läßt, hat man später etwas bessere Höhen für die Abstandflächen. Inwieweit das Bauamt die Höhen kontrolliert, kann ich nicht beurteilen.
ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG Wenkidenki

Das ist ein zweiter Versuch der Antwort, hat erst nicht funktioniert.Hallo Boffel, 
Wenn ihr aufstocken wollt, braucht ihr doch einen Lageplan fürs Baugesuch vom Geometer. Da ist die zusätzliche Höhenmessung von zwei Punkten ein geringer Aufwand, ist in der Regel sowieso Bestandteil des Lageplans. Falls das BOA Höhen im Landesystem verlangt, muss das sowieso vom Vermesser gemacht werden.
Bei örtlichen Höhen sind die Bodenhöhen an den Geb.-ecken massgebend, die nivelliert werden und die Höhe für die Abstandsfläche bezieht sich dann auf den Mittelwert. Aus der Höhe zur OK Dach der Aufstockung wird die Breite der Abstandsfläche berechnet u. zwar mit einem Faktor, den der Bebauungsplan hergibt.
Mit anderen Worten, die Höhendifferenz der beiden Eckpunkte wird in Beziehung gesetzt zur Gehweg Hinterkante und/oder dem Erdgeschoß- Fußboden durch nivellieren. Bei örtl. Höhen handelt es sich um eine fiktive Höhe, z.B. EG Fußbodenhöhe Ist gleich 0,00 m.
Bei der Vorschrift von Höhen im Landeshorizont werden lediglich die Bodenhöhen durch Messung über einen amtl. Höhenbolzen in dieses System überführt.
Man kann übrigens auch Landeshöhen mit GPS messen, wird oft von Verm-Büros gemacht. 
Was ich jetzt geschrieben habe gilt für Ba-Wü.
Schöne Grüsse. blacky