Hallo,
angenommen eine Ex-Freundin schuldet einem noch Geld und angenommen der Gläubiger hat schonmal versucht das Geld gerichtlich einzutreiben was damals nicht erfolgreich war.
Wenn jemand dieses Urteil und alle Unterlagen dummerweise weggeworfen hat, woher bekommt man dann eine Kopie davon das derjenige erneut versuchen kann das Geld einzutreiben?
Danke für die Info im Voraus.
Gruss
Hakon.
Hallo!
Wenn jemand dieses Urteil und alle Unterlagen dummerweise
weggeworfen hat, woher bekommt man dann eine Kopie davon das
derjenige erneut versuchen kann das Geld einzutreiben?
Ich verfüge nur über die als Kaufmann erforderlichen rechtlichen Kenntnisse. Mit irgendwelchen nicht zum Tagesgeschehen gehörenden Feinheiten wende ich mich an Juristen (gegen Geld). Das sollte auch der Fragesteller tun. Meine unvollständigen Kenntnisse ergeben dies:
Mit einer Kopie ist eine Vollstreckung nicht möglich. Es muß die vom Gericht erstellte sogenannte vollstreckbare Ausfertigung sein.
Nach beendeter Vollstreckung - die Schuld wurde beglichen - erhält der Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung des Titels vom Gläubiger. Der hat dann nichts mehr in der Hand und kann deshalb nicht „versehentlich“ noch einmal vollstrecken. Aus genau diesem Grund spielt sich mit Kopien nichts ab.
Gruß
Wolfgang
Hallo.
Der Gläubiger kann die Erteilung einer Zweitausfertigung beantragen. Vgl. hierzu § 733 ZPO.