Woher bekommt man Gelder fürs künftige Kind?

Mein bester Freund ist mit einer Frau aus Georgien zusammen, die in Deutschland nur ein Studentenvisum hat. Sie ist schwanger und erwartet im September ihr Kind. Er ist Hatz IV-Empfänger und kann kaum sich selbst ausreichend versorgen. Trotzdem meinte das Jobcenter zu beiden, es gäbe für sie und das Kind keinerlei Unterstützung, weder in Form von Hartz IV oder in Sachen Ausstattung für das Kind.

Meine Frage: Woher kann die junge Familie Unterstützung in Deutschland bekommen, wenn das Amt jegliche Hilfe ablehnt? Ist das Kind überhaupt berechtigt, Kindergeld zu bekommen? Gibt es wohltätige Organisationen, die in solchen Fällen helfen können? Ich wäre für jeden kleinen Tip dankbar, denn mein Freund ist total hilflos und hat mittlerweile auch keinen Nerv mehr, sich um den Behördenkram zu kümmern.

Hallo Panke-Kurier,
in welcher Stadt wohnt die zukünftige Familie, bzw. zu welchem Landkreis gehören sie?

Ich wäre für jeden kleinen Tip dankbar, denn mein
Freund ist total hilflos und hat mittlerweile auch keinen Nerv
mehr, sich um den Behördenkram zu kümmern.

Dann soll er sich gefälligst zusammen reissen, Herrgott nochmal. Er wird Vater, da wird er noch mehr Hürden zu bewältigen haben, wenn das Kind erstmal da ist.

Schöne Grüße
Andrea

Hallo,

wie wäre es mit einer Anfrage bei den verschiedenen freien Wohlfahrtsverbänden (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsverband ) - die unterstützen Familien auch finanziell (ich weiß von Mutter-Kind-Kuren und Klassenfahrten, warum also nicht auch eine Erstausstattung?).

Vor Jahren erwähnte eine Bekannte übrigens in einem solchen Zusammenhang, dass Organisationen, die gegen Abtreibung arbeiten, finanzielle Unterstützungen (für die Erstausstattung) leisten, wenn eine Schwangere in der Beratung als Abtreibungsgrund Geldmangel angeben… Ob sich in der Richtung Hilfe finden lässt?

Hallo,

Mein bester Freund ist mit einer Frau aus Georgien zusammen, die in Deutschland nur ein Studentenvisum hat. Sie ist schwanger und erwartet im September ihr Kind.

Ist das Kind denn von ihm? Wenn das Kind von ihm ist hat sie ganz klar Anspruch auf Sozialleistungen hier in Deutschland.
Und im Fall einer Trennung müßte dein Freund sogar Kindesunterhalt zahlen (weil er Hartz 4 ist und er nicht zahlen kann würde das als „Schulden“ für die Arge auflaufen).
Allerrdings will er doch mit ihr zusammenbleiben,oder?

Meine Frage: Woher kann die junge Familie Unterstützung in Deutschland bekommen, wenn das Amt jegliche Hilfe ablehnt?

Wenn das Kind nicht von ihm ist können nur Wohltätigkeitsorganisationen helfen.

Ist das Kind überhaupt berechtigt, Kindergeld zu bekommen?

Nur wenn es von ihm ist.

Gibt es wohltätige Organisationen, die in solchen Fällen helfen können?

Vielleicht http://www.solwodi.de/

Oder er heiratet sie gleich. Dann muß das Amt auch sie und das Kind versorgen.

Grüße,

Ralf

[MOD] Ich hab den Artikel zur besseren Lesbarkeit bearbeitet, indem ich die Zitate kenntlich gemacht habe. Ich hoffe, das war in deinem Sinne. Simsy

Hi, er soll sie heiraten, dann haben er, Frau u. Kind Anspruch auf Leistungen der ARGE incl. Beihilfe zur Erstausstattung d. Kindes!
Dann soll er sich zusammen reissen u. den Behördenkram erledigen. Schliesslich hat er den ganzen, lieben langen Tag Zeit dafür!
MfG ramses90.

[MOD] Vollzitat entfernt zur besseren Lesbarkeit

…denn mein Freund ist total hilflos …

Das glaube ich gerne, er hats noch nicht mal geschafft ein Kondom zu benutzen. Für die 2 Euro reicht auch ein Hartz IV Budget.

Hi,

ich wollte nur kurz klarstellen, daß hier nicht das Amt dringend benötigte Hilfe verweigert sondern rechtlich einwandfrei entschieden hat.

  1. Die georgische Studentin ist wahrscheinlich mit einem Studentenvisa in D und darf damit in D studieren, sie darf damit in D aber keine Sozialleistungen beziehen. Sie ist zum studieren hier und wenn sie nicht mehr studiert, hat sie das Land zu verlassen, außer sie kann ein lukratives Jobangebot nachweisen.

  2. Da das Kind noch nicht auf der Welt ist, kann man nicht genau klären, wer der biolog. Erzeuger ist. Damit kann auch der Sachbearbeiter bei der ARGE nicht sagen, ob das Kind von IHM ist, damit besteht auch kein Anspruch auf Erstausstattung für IHN.

  3. Heiraten: gaaanz schlechte Idee, da die Georgierin mit einem Studentenvisum da ist und nicht mit einem Heiratsvisum… Da kann eine Abschiebung schneller gehen, als das Kind da ist… und nach einer Abschiebung wieder nach D einreisen zu dürfen kann dauern…

Wenn die georgische Verwandschaft so reich ist, jemanden in D studieren zu lassen, müßte die Verwandschaft auch so reich sein, die paar Kröten springen zu lassen…

grüße
miamei