in Zeitungen oder Magazinen kann man ja Anzeigen kaufen. Das klassische Beispiel sind normale Zeitungsanzeigen. Für diese Art von Geschäft haben die Verlage meistens zusätzliche Geschäftsbedingungen.
Während es heute kein Problem mehr ist Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte mit normalen Kunden erstellen zu lassen, beschäftigt mich die Frage, woher man Geschäftsbedingungen für den Anzeigenverkauf bekommen kann.
Alternativ würde mir das entsprechende Rechtsgebiet bzw. die Spezialrichtung des Anwalts genügen, den ich danach fragen könnte.
Beginnend mit der letzten Frage: Ich würde mich an einen Fachanwalt für Verlagsrecht wenden.
Der einfachste Weg, an Muster für AGBs im Anzeigenverkauf zu kommen, ist, bei diversen Verlagen/Zeitschriften die sogenannten Mediadaten anzufordern bzw. im Internet anzuschauen.
Viel Erfolg!
da kann ich nur bedingt helfen, ich bin kein Rechtsexperte. Ich würde allerdings einen Blick in die Mediadaten (enthalten neben den Anzeigen- und Beilagenpreisen auch Bedingungen und AGBs) bekannter Zeitschriftenverlage werfen (findet man meist etwas versteckt auf den jeweiligen Websites), um eine Referenz zu haben. Mir schweben da z.B. G&J (http://www.gujmedia.de/AGB), Burda (http://www.medialine.de/deutsch/media-daten/print/ag…) etc. vor.
Da solche Verlage sich ja in allen Richtungen absichern, kann man hier bestimmt einige AGBs vergleichen und sich dann selbst daraus eine Vorlage schaffen, scheint mir auf den ersten Blick ohnehin sehr genormt.
schau doch einfach mal in die Media-Daten (=Preisliste) von anderen Verlagen. In jeder Preisliste einer Zeitung (kann man sich meist problemlos auf deren Hompage runterladen) sind welche abgedruckt. Evtl. kannst Du das meiste für Deine Belange übernehmen.