wir tragen uns mit dem Gedanken ein freistehendes Haus zu kaufen. Soweit wir das sehen können ist das Haus in sehr gutem Zustand. Allerdings ist es von 1905, aber erst vor 6 Jahren komplett saniert worden, von privater Hand.
Wie bekomme ich jetzt ein Gutachten das ganz genau auf mögliche Probleme eingeht, die gesamte Bausubstanz bewertet und letztendlich einen realen Marktpreis ausgibt, plus „Mängelliste“?
Ich hab’ mal den Ausdruck Verkehrswertgutachten gelesen, aber das scheint mir nicht auf Mängel einzugehen, sondern nur auf den Wert einer Immobilie festzustellen (für Bank-Hypotheken).
Was kostet ein Gutachten (so ungefähr) wie ich es brauche? Reiner Kaufpreis ist ca. 450.000 DM ohne Nebenkosten (Notar usw.).
Wo und wie finde ich einen erfahrenen Gutachter (evtl. sogar im Raum Bonn/Köln)?
Wie kann ich dessen Qualität beurteilen (Ausbildung? Berufserfahrung mindestens)?
Gibt es eine Vereinigung, die mir so jemanden vermitteln kann?
Oder kann mir jemand aus eigener Erfahrung direkt eine Ansprechpartner nennen (Raum Bonn)?
Achte unbedingt darauf, daß Du, wenn es kritisch sein sollte,
einen VEReidigten Sachverständigen bekommst, der auf
Sachmängel spezialisiert ist.
Ein vereidigter Sachverständiger ist genauso gut (oder schlecht)wie ein nicht vereidigter Sachverständiger. Sollte ein vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständige (so die offizielle Bezeichnung) einen Auftrag von einem Gericht erhalten, ist dies ein Dienstvertrag und er muß diesen Auftrag annehmen. Sonst ist es immer ein Werkvertrag (Gericht oder Privat).
Weiterhin empfehle ich noch die Ingenieurkammer anzurufen, welche ebenfalls ein Sachverständigenverzeichnis führt.
Der Sachverständige muß frei von Liefer- und Herstellerinteressen (also niemals einen Außendienstmitarbeiter von Hersteller xy anfragen)
Weiterhin kann ein Gutachter für ein Verkehrswert niemals ein Gutachten für ein Schaden machen, da dies durch die §§ 192 ff. des Baugesetzbuches und der Honorarordnung nicht gedeckt ist.
Es sind als immer zwei getrennte Gutachten notwendig, wobei der Ersteller der Gutachten die gleiche Person sein kann.
Ich hab’ mal den Ausdruck Verkehrswertgutachten gelesen, aber
das scheint mir nicht auf Mängel einzugehen, sondern nur auf
den Wert einer Immobilie festzustellen (für Bank-Hypotheken).
Stimmt, die Bewertungsmaßstäbe heben alle nur auf den Preis des Objektes ab.
Was kostet ein Gutachten (so ungefähr) wie ich es brauche?
Reiner Kaufpreis ist ca. 450.000 DM ohne Nebenkosten (Notar
usw.).
Rechne mal mit 1 - 2% des Kaufpreises.
Wo und wie finde ich einen erfahrenen Gutachter (evtl. sogar
im Raum Bonn/Köln)?
Versuch es mal beim Haus- und Grundbesitzerverein, oder auch bei Deiner finanzierenden Bank. Vielleicht kann man Dir dort Hinweise auf VEREIDIGTE Gutachter geben. Wenn die Typen nicht vereidigt sind, dann ist auf ihr Urteil meist nichts zu geben, bzw. dann kann ich es Dir auch machen und 2.000 DM / Euro (was willst Du ausgeben?) pauschal kassieren!
Wie kann ich dessen Qualität beurteilen (Ausbildung?
Berufserfahrung mindestens)?
Gar nicht. Laß Dir von verschiedenen ein Angebot zum Gutachten machen. Wähle den aus, der Dir am meisten empfohlen wird.
Rechtsansprüche wegen eine falschen Gutachtes wirst Du am Schluß nicht durchsetzen können. Wenn das Kind im Brunnen liegt ist es eh schon zu spät.
wir tragen uns mit dem Gedanken ein freistehendes Haus zu
kaufen. Soweit wir das sehen können ist das Haus in sehr gutem
Zustand. Allerdings ist es von 1905, aber erst vor 6 Jahren
komplett saniert worden, von privater Hand.
Wie bekomme ich jetzt ein Gutachten das ganz genau auf
mögliche Probleme eingeht, die gesamte Bausubstanz bewertet
und letztendlich einen realen Marktpreis ausgibt, plus
„Mängelliste“?
Ich hab’ mal den Ausdruck Verkehrswertgutachten gelesen, aber
das scheint mir nicht auf Mängel einzugehen, sondern nur auf
den Wert einer Immobilie festzustellen (für Bank-Hypotheken).
Gibt es eine Vereinigung, die mir so jemanden vermitteln kann?
Oder kann mir jemand aus eigener Erfahrung direkt eine
Ansprechpartner nennen (Raum Bonn)?
Hallo Arne,
erkunde Dich einmal, soviel mir bekannt ist, gibt es auch für NRW den sogenannten Gutachterausschuss bei allen Gemeinden und Städten über 5000 Einw… Dieser Ausschuss, besteht aus Fachbeamten, meist der Beamtin für Bewertungen für Grundsstücke und Immobilien beim Finanzamt, Bankern, Architekten und ganz normalen Bürgern, besichtigt ein Haus, ein Grundstück, legt nach Besichtigung unter Berücksichtigung aller Umstände den Kaufpreis fest. Die Kosten belaufen sich je nach Kommune zwischen 1000 und 3000 DM. Ein amtlich bestellter Gutachter wiederum kannst Du direkt über ein Amtsgericht erfragen. Die Kosten sind aber erheblich höher.
Achte unbedingt darauf, daß Du, wenn es kritisch sein sollte,
einen VEReidigten Sachverständigen bekommst, der auf
Sachmängel spezialisiert ist.
Ein vereidigter Sachverständiger ist genauso gut (oder
schlecht)wie ein nicht vereidigter Sachverständiger. Sollte
ein vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständige (so
die offizielle Bezeichnung) einen Auftrag von einem Gericht
erhalten, ist dies ein Dienstvertrag und er muß diesen Auftrag
annehmen. Sonst ist es immer ein Werkvertrag (Gericht oder
Privat).
das ist richtig, daß auch ein nicht vereidigter SV korrekte Gutachten machen kann (ich bin so frei und zähle mich auch dazu, weil ich auch schon Gutachten erstellte). Doch, wenn es „kritisch“, also gerichtsmassig wird, ist in jedem Fall das Gutachten eines VEReidigten SV als Beweismittel „glaubwürdiger“. Ich betone dies, weil jedes privatrechtl. erstelltes Gutachten nicht als Gerichtsgutachten anerkannt wird. Dies nur zur Klarstellung.
Weiterhin empfehle ich noch die Ingenieurkammer anzurufen,
welche ebenfalls ein Sachverständigenverzeichnis führt.
Der Sachverständige muß frei von Liefer- und
Herstellerinteressen (also niemals einen
Außendienstmitarbeiter von Hersteller xy anfragen)
Weiterhin kann ein Gutachter für ein Verkehrswert niemals ein
Gutachten für ein Schaden machen, da dies durch die §§ 192 ff.
des Baugesetzbuches und der Honorarordnung nicht gedeckt ist.
gefragt war nach einer Einschätzung des Objektes, ob da Mängel vorhanden sind. In diesem Fall scheidet IMMER ein Wertgutachten aus. Das heißt nicht, daß ein Wertgutachter keine Baumängel erkennt. Wenn ich ein Wertgutachten bastle, dann ziehe ich selbstverständlich die Kosten für die Mängelbeseitigung, soweit ich sie einschätzen kann, ab.
Es sind als immer zwei getrennte Gutachten notwendig, wobei
der Ersteller der Gutachten die gleiche Person sein kann.