Da am Wochenende einer aus der Nachbarschaft einen privaten Stellplatz zugeparkt hat wurde die Polizei gerufen wegen Halterfeststellung und so.
Da der Halter nicht zu Hause war, haben die Freunde in grün bei dem angerufen.
Nun weiß ich aber, daß der Falschparker weder einer Veröffentlichung seiner Festnetznummer noch seiner Handynummer zugestimmt hat, daher frage ich mich, woher die Polizei dessen Telefonnummern hatte.
Oder gibt’s da irgendein Sondergesetz oder Ähnliches, welches die Provider verpflichtet, die Handynummern ihrer Kunden an die Polizei weiterzuleiten?
sehen wir die Sache mal andersherum. Stell dir vor, in deiner Familie ist jemand schwer verunglückt und man versucht dich als Angehörigen zu finden. Glücklicherweise hat die Polizei die Möglichkeit, dich über Handy zu erreichen, da sie eben an deine Nummer kommt. Ganz legal.
Es ist nun einmal so, daß der Polizei Meldedaten und Kontaktdaten relativ leicht zur Verfügung stehen. Dem Normalbürger aber nicht. Und das ist auch gut so.
Oder gibt’s da irgendein Sondergesetz oder Ähnliches, welches
die Provider verpflichtet, die Handynummern ihrer Kunden an
die Polizei weiterzuleiten?
Hallo, Sticky,
das ist kein "Sonder"gesetz, sondern das ganz normale TKG (Telekommunikationsgesetz).
Das Auskunftsersuchen für Sicherheitsbehörden ist in § 111 TKG geregelt. http://www.jusline.de/Daten_f%C3%BCr_Auskunftsersuch…
Für diese Zwecke ist jeder Telefondienstbetreiber verpflichtet einen entsprechenden Server vorzuhalten, über den solche Behördenanfragen beantwortet werden können. Daher dauert es i.d.R. nur wenige Minuten um zu einer Rufnummer den Teilnehmer oder zu einem Teilnehmer die zugehörige Rufnummer zu ermitteln.
Gruß
Eckard