Ich wohne seit einiger Zeit in Miete und habe einen Vertrag mit einem Anbieter der mir Telefon, Internet und Kabelfernsehen liefert.
Ein Bekannter von mir hat einen Vertrag mit einer anderen Firma die ihm nur Telefon und Internet bereitstellt. Auf die Frage, woher er sein Kabelfernsehen beziehe, antwortete er mit: „Weiss ich nicht. Das hab ich einfach so, irgendwie.“
Jetzt würd mich interessieren wie er Kabelfernsehen beziehen kann ohne zu wissen wer ihm das bereitstellt. Kann es sein, dass er einen Anschluß nutzt ohne dafür zu zahlen? (Er müsste ja wissen wer sein Anbieter ist wenn er Rechnungen erhalten würde.)
Wer kann Anbieter von Kabelfernsehen sein ausser Firmen? Die Stadt selbst?
Vielleicht vom Vermieter,weil der in seinem (Mehrfamilien)Haus eine Gemeinschaftsanlage betreibt,die das Kabel einspeist.
Das lässt er sich über die Nebenkosten bezahlen.
Und wenn es Kabel-TV auch von den Stadtwerken geben würde(glaube nicht),das wäre dann gratis ?
Ist denn geklärt,er hat Kabelfernsehen ? Man kann ja schließlich auch anders gucken,DVB-T oder Sat-Antenne.
Im eigenen Haus kommt das ja nicht ungefragt ins Haus,man muss sich anmelden bzw. die Firma muss das Einverständnis haben.
Hier gibt es Reihenhäuser, die mal ursprünglich zu einem großen Wohnkomplex gehörten. Die Nebenkostenabrechnung betrifft natürlich auch die ganzen Eigentümer.
Der ganze Straßenzug hängt aber an einem Übergabepunkt. Damit habe alle das Signal des Kabelbetreibers.
Der Kabelbetreiber kann nicht einzelne Mietparteien oder Häuser vom Netz trennen. Aber wenn er wollte, könnte er die Abzweigung im Haus versiegeln lassen.
Normalerweise merkt man schnell, wer der Betreiber ist, weil es meist einen Kanal oder zumindest eine Videotextseite gibt, die für Kundeninformationen genutzt wird.
vielleicht gebraucht erworben, und erstaunt festgestellt, dass da ein Signal auf den Dosen liegt. Wenn sich der Anbieter nie meldet, oder abklemmt, …
Da Leistungserschleichung (inwieweit ein nur zum Fernsehen genutzer Anschluss als Telekommunikationsnetz verstanden werden kann, wäre übrigens auch eine Frage wert - in meinem Handkommentar habe ich dazu nur einen Fundstellenverweis gefunden, den ich noch nicht gelesen habe) nur vorsätzlich möglich ist, und der Vorsatz sich auf die Nichtzahlung beziehen muss, müsste man mal weiter forschen, wie das bislang von Gerichten gewertet worden ist, wenn sich der Anbieter nie meldet. Besondere Anforderungen an dessen Identifizierung durch den Nutzer würde ich jedenfalls nicht stellen.