Hallo !
Den gleichen Text habe ich erst vor kurzem in einem anderen Brett geschrieben :
Wie entstand der Adel (Beispiel Niedersachsen/Sachsen)
Die sächsischen Eroberer, die aus dem Norden kamen und das Land (heute Niedersachsen) in Besitz nahmen, gehörten einer Kriegerkaste an, die das Land beherrschte und deren Mitglieder „Edelinge“ oder „Nobiles“ wurden (in dem eroberten Gebiet).
Einen Teil des gewonnenen Landes gaben sie an ihre Freunde ab, die ihnen möglicherweise bei der Eroberung geholfen hatten. Dies waren oftmals Franken, die den zweiten Stand, die „Liberi“ oder „Freien“, bildeten.
Die sächsischen Edelinge gaben einen weiteren Teil des Landes an die Freigelassenen, die den Stand der „Frilingi“ bildeten. Diese Freigelassenen waren vorher Leibeigene in dem von den Sachsen erobertem Land. Auch dieser dritte Stand besaß eine persönliche Freiheit, wenngleich er nur ein Teil Eigentum an Grund und Boden besaß. Dieses Grundeigentum war allerdings nicht frei. Alle Angehörigen dieses Standes waren Bauern. Die ersten Angehörigen dieses Standes hatten von den Sachsen nach der Besitzergreifung Nordthüringens 531 von den Eroberern die persönliche Freiheit und auch Grundeigentum erlangt. Beides vererbten sie an ihre Nachkommen weiter, und diese konnten, wenn sie mit in den Kampf zogen, bei neuen Gebietserwerbungen abermals Eigentum an Boden erlangen. Dies waren jene Pflegschaften, die der Munt eines Herrn unterstanden. Sie waren an die Scholle gebunden und damit festgelegt. Diese Stellung unter die Munt, die schützende Hand des Herrn, war im germanisch-sächsischen Recht verwurzelt.
Eine Untergruppe dieser Pflegschaften bildeten die Bergilden, die abgabepflichtig waren. Wer sich von der Bindung an die Scholle ablösen wollte, der gab als Entgeld für diese Loslösung den Zins und war damit Bergilde geworden. Damit hatte er die Möglichkeit erhalten, sein Gut auch zu verkaufen und nicht für alle Zeiten darauf sitzenbleiben zu müssen. Trotz ihrer Zinspflichtigkeit wurden auch die Bergilden als Frilinge angesehen.
In der etwa gleichen Position mit den Pflegschaften und Bergilden standen die freien Lansassen, die zwar persönliche Freiheit, aber kein Grundeigentum besaßen. Sie waren Bauern auf gepachtetem Land.
Die noch im Land sitzende Urbevölkerung wurde zu „Laten“ oder „Liten“, zu Hörigen gemacht.
Sie bestellten als Hörige den Acker.
Während der weiteren Verschiebung des sächsischen Stammesbesitzes nach Westen, brachten die Sachsen in der Mitte des 6. Jahrhunderts ihre seit über 100 Jahren bestehenden Standesverhältnisse mit und schufen auch im Westen ihres Herrschaftsbereichs die gleichen Standesverhältnisse.
Die nach Ansehen und Besitz an vorderster Stelle stehenden Edelinge wurden als Gauvorsteher gewählt, die Lebuin in seiner Vita „Fürsten“ nennt.
Neben den Herzögen, die im Kriegsfall gewählt wurden, gab es für Westfalen, Engern und Ostfalen noch jeweils einen besonderen Herzog, der als „Fürst“ seinen Bereich im Frieden verwaltete.
Das war der Beginn des Adels. Aus Kriegern, die ein Land unterwarfen wurden Edelinge (Adelige) .
Unter diesen mußte es dann natürlich Führer geben, diese wurden als Herzöge vor Kriegen gewählt und irgendwann blieb man es.
Da dieser Titel und weitere später, erblich waren, wuchs der Adel und durch Heirat untereinander wurden sie immer mehr und immer mächtiger. Gab es dann zwei befreundete Herzöge, mußte jemand her, der über sie gebot, also gab es irgendwann den König und schließlich, als Herrscher über sie, den Kaiser.
mfgConrad