Woher kommt die Tradition der Roben bei Gericht?

Und wieso gibts die bis heute? Ich wäre dankbar um ein paar Antworten :slight_smile:

Hey,

ich gestehe, als ich Deine Frage gelesen habe, dass mich die Antwort auch sehr interessiert habe und daher habe ich mal die Jungs von Google gefragt, die wussten eine Antwort:

Gruß D-T

Haha ok danke ,dann bon ich ja froh dich nicht allzu sehr gelangweilt zu haben :slight_smile:

Die Tradition der Roben ist noch viel älter, als die im wikipedia-Artikel genannten Daten. Leider steht darüber nicht mehr drinne. Ich werde da gleich mal Quellen raussuchen und den wikipedia-Artikel in dieser Frage erweitern.
Die Tradition des Tragens der Roben geht zurück bis in die Antike. Die Barbarenstämme - hier bspw. germanische Stämme - hielten früher den sogenannten „Thing“ ab. Das war eine regelmäßig tagende Versammlung der „Stammesältesten“ bzw. der Lehnsherren (je nach Zeitalter variiert das) oder auch eine Frühform von Gerichtsbarkeit. Jedenfalls fanden diese Versammlungen, die gleichsam auch ein gewisses Maß an kultischer Tradition hatten, immer an einem besonderen Ort im Freien statt. Oft an der sogenannten „Gerichtslinde“. Immer jedoch an einem exponierten Platz im Freien. Das war meistens eine Anhöhe/kleiner Hügel. Manchmal zusätzlich mit Bäumen umringt oder auch mit einer flachen Mauer.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Thing-Versammlungen immer im Freien stattfanden und dazu auch noch auf einer Anhöhe, blies da oft genug ein kalter Wind hindurch. Und um sich vor den kalten Winden bzw. der Kälte allgemein zu schützen, zog man eben über die normale Kleidung noch zusätzlich eine Robe drüber, um sich besser vor der Kälte schützen zu können. Und da in so einer Thingversammlung nur die freien Leute zusammenkamen, um exekutive und auch judikative Entscheidungen zu treffen (das war im Mittelalter noch nicht getrennt) , besaßen auch nur sie solche Roben. Und dadurch wurde die Robe im Laufe der Zeit, gleichzeitig zum „Status-Symbol“ der berechtigten Teilnehmer an eben solchen Versammlungen bzw. Gerichtsverhandlungen.