Woher nimmt das Finanzamt Objektgrößen?

Hallo,

angenommen, eine Eigentumswohnung wird an nahe Verwandte vermietet; es wird ein Mietvertrag mit 60 % der ortsüblichen Miete abgeschlossen.
Das Finanzamt erkennt es nicht an und macht seine eigene Rechnung mit einer neunen, größeren Wohnungsangabe.

Meine Frage ist: Woher nimmt das FA die Größenangabe der Wohnfläche in qm?

Danke für Antworten
Grüße

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Hallo,

ist denn die Größenangabe des FA richtig und Deine Frage zielt darauf ab, woher das FA diese kennt?

MfG

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Ich bin der Meinung, dass meine Angabe richtig ist, habe immerhin selbst vermessen. Daher stellt sich sie Frage, woher das FA die Größenangabe nimmt – diese muss ja folglich unrichtig sein.

Grüße

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

also wenn wir davon ausgehen, dass man richtig gemessen und gerechnet hat (ich gehe mal davon aus, dass es nicht um einen konkreten Fall geht), dann kommen ein paar Möglichkeiten für ein abweichendes Ergebnis seitens des FA in Frage:
Zunächst könnte es sein, dass sie versehentlich falsche Zahlen (Zahlendreher etc.) und/oder falsch gerechnet haben.
Dann könnte es sein, dass sie die Größe von anderen, aber gleichen Wohnungen aus derselben Wohnanlage genommen haben.
Als letztes fiele mir noch ein, dass vielleicht nicht alle Räume o. ä. der Wohnung vermietet werden, dass FA aber eben von der gesamten Fläche ausgeht. (Ist denn die vermietete Fläche = der Fläche, die man für die Kosten, also Abschreibungen etc., angegeben hat?)

Da müsste man dann im Fall des Falles zunächst einmal nachfragen, wie das Amt zu seinen Zahlen kommt, und notfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

MfG

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also wenn wir davon ausgehen, dass man richtig gemessen und gerechnet hat (ich gehe mal davon aus, dass es nicht um einen konkreten Fall geht), dann kommen ein paar Möglichkeiten für ein abweichendes Ergebnis seitens des FA in Frage:
Zunächst könnte es sein, dass sie versehentlich falsche Zahlen (Zahlendreher etc.) und/oder falsch gerechnet haben.

Nein, ein Zahlendreher liegt hierbei nicht vor. Das FA geht von 4 qm mehr aus.

Dann könnte es sein, dass sie die Größe von anderen, aber gleichen Wohnungen aus derselben Wohnanlage genommen haben.

Weiß ich nicht, aber dann käme ich wieder auf die ursprüngliche Frage: Woher nimmt das FA die Flächengröße der Wohnung?

Als letztes fiele mir noch ein, dass vielleicht nicht alle Räume o. ä. der Wohnung vermietet werden, dass FA aber eben von der gesamten Fläche ausgeht. (Ist denn die vermietete Fläche = der Fläche, die man für die Kosten, also Abschreibungen etc., angegeben hat?)

Ja.

Da müsste man dann im Fall des Falles zunächst einmal nachfragen, wie das Amt zu seinen Zahlen kommt, und notfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Es wurde bereits widersprochen. Das war die Nachberechnung auf den Widerspruch – mit der falschen Größe.

MfG

Grüße

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Es könnte viele Gründe für eine so kleine Differenz geben, wenn das FA 4 qm mehr angibt, als bei Deiner Rechnung herauskommen, könnte es sich zum Beispiel um:

  • einen Balkon
  • einen Keller
  • einen Gartenanteil
  • einen Anteil an einer gemeinsam genutzten Waschküche oder einem
    Wäschetrockenplatz handeln.

Eventuell handelt es sich um eine Dachgeschosswohnung mit schrägen Wänden, und die Raumhöhen wurden von Dir/oder dem Finanzamt nicht korrekt in die Berechnung einbezogen?

Viele Theorien … Könnte irgendetwas zutreffen?

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Es könnte viele Gründe für eine so kleine Differenz geben, wenn das FA 4 qm mehr angibt, als bei Deiner Rechnung herauskommen, könnte es sich zum Beispiel um:

  • einen Balkon

nein

  • einen Keller

wird nicht berechnet

  • einen Gartenanteil

nein

  • einen Anteil an einer gemeinsam genutzten Waschküche

nein

oder einem Wäschetrockenplatz handeln.

nein

Eventuell handelt es sich um ein Dachgeschosswohnung mit schrägen Wänden, und die Raumhöhen wurden von Dir/oder dem Finanzamt nicht korrekt in die Berechnung einbezogen?

nein

Viele Theorien … Könnte irgendetwas zutreffen?

Und noch einmal nein…

Ich wollte in Erfahrung bringen, woher das FA die Größenangabe von Wohnungen nimmt. Ich wollte nicht raten oder schätzen, sondern wissen.

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Ich wollte in Erfahrung bringen, woher das FA die Größenangabe von Wohnungen nimmt. Ich wollte nicht raten oder schätzen, sondern wissen.

Tja, aus irgendeiner der vorgenannten Theorien wird das Finanzamt die Größe abgeleitet haben. Wenn sie nicht verraten, wie sie das Ganze berechnet haben und wo die Zahlen her sind, hilft wohl nur ein Gang zum Steuerberater/-anwalt. Entweder hat der noch eine simple Erklärung; die haben ja öfter mit den Leuten zu tun und wissen, wie die ticken. Oder man sieht sich vor Gericht wieder. Das kann natürlich dauern und kostet erstmal Geld.
Alternativ könnte man sich mal bei den anderen Eigentümern, bei irgendwelchen Verbänden etc. erkundigen, was die für Erfahrungen haben und woran es liegen könnte.

MfG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Jedenfalls nicht aus der Glaskugel…
…denn Deutschland hat so viele wunderschöne Gesetze und Verodnungen:

http://bundesrecht.juris.de/woflv/index.html

Im Übrigen ist dies auch leicht zu googeln, dann muss man sich auch nicht über gutgemeinte Antworten ärgern…

Ansonsten: Einfach mal das FA anrufen und sich die Bewertungsstelle geben lassen. Da sitzen Menschen, die einem durchaus hilfreiche Antworten geben. Soll echt vorgekommen sein.

In diesem Sinne…
e

Hallo,

woher?

Immer wenn ein Neubau erstellt wird, versendet das Finanzamt Fragebögen an die Eigentümer oder den Bauträger.
Darin muss der Eigentümer auch Fragen zur Fläche des Objekts machen.
Diese Angabe ist dann beim Finanzamt aktenkundig.

Spätere Umbauten bleiben oft unberücksichtigt, weil der Eigentümer dies nicht meldet.

Hat man die Immobilie nun gebraucht gekauft, ändert das Finanzamt nur die Zuordnung, fragt den neuen Eigentümer aber nicht nach Flächen.
Man ist also darauf angewiesen, dass die Angaben im damaligen Fragebogen richtig gemacht wurden.

Liegt nun eine Abweichung vor, so sollte man dies dem Finanzamt mitteilen und eine Nachfeststellung beantragen.
Diese könnte aber wegen nur 4 qm Abweichung unter die Bagatellgrenze fallen.

Gruß
Lawrence

Grüße an alle…
seid ihr meschugge?
Wenn ich das richtig verstanden habe:
Es geht um +/- 4qm
bei Vermietung an Angehörige bei 60% des Mietspiegels?
20 Euro pro qm sind schon tokioähnliche Verhältnisse, 60% davon sind 12 Euro, mal 4 qm sind 48 Euro im Jahr? Selbst bei einer Steuerlast von 50% gibt das grad mal 5 MaxiMenüs IM JAHR!

Worüber wird hier gerade geredet? Habe ich irgendwas nicht verstanden?!

Gruß Jartul,
der auch eine Wohnung an die Schwiegereltern vermietet - und sich nicht um 4qm schert! Schonmal beim FA angerufen??!! Die gefragt, wie die qm zustandekommen??!!
*kopfschüttel*

PS: Natürlich zum Nachteil des Vermieters, oder? Andere Situationen werden nicht problematisiert, warum auch, zahlen ja die Anderen… ohmann…

Luft anhalten!
Blaß dich mal nicht so auf!

Hier hat jeder das Recht Fragen zu stellen und vernünftige Antworten zu bekommen. Und wenn es noch so kleine und für manch einen unwichtige Fragen sind.

Nur weil du es so handhabst muss es der Rest der Menschheit ja nicht auch so machen. Wäre ja grausam!!!

In diesem Sinne…
e

Grüße an alle…

Grüße

seid ihr meschugge?
Wenn ich das richtig verstanden habe:
Es geht um +/- 4qm

Richtig erfasst

bei Vermietung an Angehörige bei 60% des Mietspiegels?
20 Euro pro qm sind schon tokioähnliche Verhältnisse, 60%
davon sind 12 Euro, mal 4 qm sind 48 Euro im Jahr? Selbst bei
einer Steuerlast von 50% gibt das grad mal 5 MaxiMenüs IM
JAHR!

Und was ist mit der Anschaffung, renovierung, laufenden Kosten?

Worüber wird hier gerade geredet? Habe ich irgendwas nicht
verstanden?!

Augenscheinlich ja, siehe mein voriges Kommentar

Gruß Jartul,
der auch eine Wohnung an die Schwiegereltern vermietet - und
sich nicht um 4qm schert! Schonmal beim FA angerufen??!! Die
gefragt, wie die qm zustandekommen??!!
*kopfschüttel*

PS: Natürlich zum Nachteil des Vermieters, oder? Andere
Situationen werden nicht problematisiert, warum auch, zahlen
ja die Anderen… ohmann…

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Eben nicht… Wenn ich das Aufmass habe und das FA nicht, dann kann das FA nicht danach gehen…

Anscheinend hast Du meine Frage auch nicht verstanden, ich habe keine Lust auf Ratespaß oder Ähnlichem. Wer WEIß es, frage ich, und nicht, wer RÄT es!

OT
Sorry, es tut mir leid.
Du hast Recht…

Dann lass es sein…
Moin,
die Frage lautete:

Woher nimmt das FA die Objektgrößen?

Antwort: Wohnflächenverordnung.
Und dann gibt es noch das Bewertungsrecht.

Damals 1860 im Kartoffelkrieg, als irgendjemand die Hütte mit diesen unsäglichen 4 qm erworben hat, da hat er einen Brief vom FA bekommen. Dort musste alles angegeben werden. Alles. Und somit hat das FA die Daten für die Objektgröße. Und mit diesen Daten und zur Hilfenahme der o.g. Rechtquellen ermitelt das FA die Größen des Objektes. Denn so wurde damals der Einheitswertbescheid erlassen, auf dessen Grundlagen jahrein, jahaus der Grundsteuerbescheid erlassen wird.

So, was also ist an deiner Frage nicht zu verstehen? Ich glaube eher, du willst unsere Antworten nicht verstehen. Geschweige dir helfen lassen. Und mittlerweile kann ich Jartul nur noch zustimmen: Wegen 4 qm so ein Drama?!?

Meine Güte, dann geh mit deinen Aufmaßen zum FA, zum zuständigen Sachbearbeiter und klär es dort. Oder ruf die Bewertungsstelle an. Tja, und das ist zufälligerweise alles andere als geraten…

Nur hör auf uns hier alle auf so undankbare Weise anzumachen. Du wolltest dir helfen lassen. Das haben wir getan. Und nun:

Guten Tag und guten Weg
e

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