amgenommen, man bekommt immer mal wieder E-Mails mit Attachment, die laut Betreffzeile Strafzettel aus New York sind.
Nun weiß man in diesem fiktiven Fall zwar, dass das nicht sein kann, weil man jahrelang nicht mehr in New York war und dort auch noch nie Auto gefahren ist. (Schließlich gibt’s dort ne U-Bahn, und parken kann man da eh nicht.)
Was wäre aber, wenn ein anderer Fall auftritt, und man Strafzettel aus irgendeinem Land bekommt, in dem man im Urlaub sehr wohl Auto gefahren ist? Woher weiß man, ob die echt oder gefälscht sind, ohne das potentiell gefährliche Attachment zu öffnen?
Und es würde nicht stutzig machen,wenn man sich fragt,woher ausländische Verkehrsbehörden oder Polizei die email-Adresse haben sollten ?
Wenn man im Ausland nicht persönlich angehalten wurde,dann kann man den möglichen Verkehrssünder doch nur an Hand des Kennzeichens über die deutschen Stellen ausfindig machen.
Und die haben die email-Adresse in den Daten ?
der Autovermieter könnte die durchaus haben.
Sofern der bei den Kunden nicht sowieso die Adresse (in den USA wurde ich vor x Jahren nur nach dem Führerschein gefragt, Adresse wollte da niemand) hat, wäre eine Ermittlung über die Kreditkarte aber zumindest bei Deutschen/EU-Bürgern wesentlich erfolgversprechender.
In Ländern ohne Meldepflicht, kann ich mir aber alles mögliche vorstellen. Irgendwo (kam heute in einem öffentlich rechtlichen Radiosender, finde das aber leider nicht bei denen) muß man selbst im Netz nachsehen, ob man einen Strafzettel bekommen hat. Paradies? Nein, weil, wenn man bis zur nächsten Steuerzahlung nicht bezahlt hat, kommt es knüppeldick…
in USA läuft das folgendermassen ab:
Der Autovermieter teilt der Behörde die Daten des Mieters zum fraglichen Zeitpunkt mit. Dann ist das für den erledigt.
Die Behörden hatten schon 1982 - bei meinem ersten encounter dieser Art - bessere Datensätze über Bundesbürger als unsere Behörden.
Beispiel: Mittwochs wurde ich auf dem Freeway beim speeding gestoppt. Anzeige. Rückflug Donnerstags, Ankunft in D am Freitag. Samstag morgens hatte ich dann bereits eine Karte mit der gerichtlich korrigierten Geburtstagseintragung (Tag-Monat vom Polizisten vertauscht) im Briefkasten. Wegen der angedrohten Konsequenzen rief ich am Montag beim Gericht an und erfuhr Dinge aus meiner Akte, die mich doch sehr nachdenklich stimmten.
Die Behörden machen in USA auch keinen Stress deswegen. Der amerikanische Halter ist über das Kennzeichen per Adresse ermittelbar und bekommt das ticket nach Hause. Deren Flensburg sieht anders aus - alle drei Jahre ist der FS neu auszustellen. Hat sich da zuviel angesammelt, darf man erst einmal aussetzen und Bus fahren.
Ganz nebenbei zur Ursprungsfrage - in Deutschland, meines Wissens nach weltweit - ist eine e-Mail-Adresse bisher keine rechtserhebliche Zustelladresse.
So zumindest ein Richter des Bundesgerichtshofes in einem Kommentar.
Falls Juristen an die Quelle kommen, bin da stark interessiert. Habe mir das damals leider nicht gemerkt.
Ganz nebenbei zur Ursprungsfrage - in Deutschland, meines
Wissens nach weltweit - ist eine e-Mail-Adresse bisher keine
rechtserhebliche Zustelladresse.
War jetzt zwar gar nicht die Ausgangsfrage, aber gilt das auch für eine DE-Mail?
Genau das interessiert mich auch. Muss man dafür eine eigene DE-Mail haben?
Denn bei einer Standard-e-Mail-Adresse ist ein Empfang nicht garantiert. Ein Nachsehen nach Post ebenfalls nicht vorschreibbar. Immerhin gilt eine gerichtsfeste Lade- und Empfangsadresse nur am gemeldeten Wohnsitz. Das hat aber mit e-Mail nun nicht im geringsten etwas zu tun.
War jetzt zwar gar nicht die Ausgangsfrage,
Sehe ich doch so. Denn eine Behörde - egal in welchem Land - wird eine Zustellung genau wegen dieser gerichtsfesten Zustellung nie über e-Mail durchführen. Es handelt sich also definitiv um SPAM.
Wenn die neuen Regelungen zum Internet Protocol Version 6 (IPv6) weltweit durchgesetzt sind, dann hat jeder Bürger dieser Galaxy eine eigene, individuelle Adresse für sein ganzes Leben. Gleichgültig an welchem Computer er dann welchen Mist verzapft, denn wenn das eingeführt ist, wird es vermutlich ein Bestandsmerkmal des ePersos sein.
Schäuble´s Traum )
Aber noch haben wir IPv4, selbst mit IPv6 ist noch nicht der Empfang geregelt.
Wie gesagt, wichtig finde ich die geltende Rechtslage und wo oder wie man das nachlesen kann.
Wenn die neuen Regelungen zum Internet Protocol Version 6
(IPv6) weltweit durchgesetzt sind,
welche Regelungen zu IPv6, bitte?
dann hat jeder Bürger
dieser Galaxy eine eigene, individuelle Adresse für sein
ganzes Leben.
Wie kommst Du darauf? IPs gehören zu Geräten, nicht Personen. Oder hast Du einen Ethernetanschluß? IP-Adressen kann man auch bei Version 6 problemlos ändern.
Gleichgültig an welchem Computer er dann welchen
Mist verzapft, denn wenn das eingeführt ist, wird es
vermutlich ein Bestandsmerkmal des ePersos sein.
s.o.
Schäuble´s Traum )
Welche Vorteile hätte der Finanzminister davon?
Aber noch haben wir IPv4, selbst mit IPv6 ist noch nicht der
Empfang geregelt.
Noch haben wir Herbst. Keine Ahnung, was in Deinen Augen bei IPv6 nicht geregelt ist. Es funktioniert jedenfalls in der Praxis problemlos mit allen Protokollen.
Wie gesagt, wichtig finde ich die geltende Rechtslage und wo
oder wie man das nachlesen kann.