Hallo,
wenn man sich im Internet Sachen (Musik, Filme, „Erwachsenenfilme“) runterlädt von einer Seite, die das als „kostenlos“ oder „free“ darstellt, woher weiss man dann sicher, ob das legal ist?
Es gibt ja Seiten, die sich damit finanzieren, dass sie bestimmte Sachen gratis abgeben und ein Teil der Nutzer darüber hinaus kostenpflichtige Angebote nutzt. Kann es passieren, dass man sich auf einer solchen Seite wähnt, etwas runterlädt und später, wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt, feststellen muss, dass das rechtlich gar nicht so war wie gedacht, sondern es sich um eine Art Tauschbörse o.ä. handelte? Hat der Nutzer die Pflicht, sich da vorher genau schlau drum zu machen, oder haftet nur der Website-Betreiber für das, was er angibt?
Auch hallo
woher weiss man dann sicher, ob das legal ist?
Kurzgefasst: gar nicht. Es kann nämlich sein, dass eine Quelle (mittlerweile) nur als „Honeypot“ dient und zum Zugriff verleiten soll.
Hat der Nutzer die Pflicht, sich da vorher genau
schlau drum zu machen,
Tendenziell sollte man von neuerem/jugendgefährdendem/pornographischem Material die Finger weglassen (egal ob Up- oder Download).
oder haftet nur der Website-Betreiber für das, was er angibt?
Kommt drauf an, ob dieser die Urheberrechte besitzt.
Aber wenn eine Abmahnung angekommen ist, ist ein Anwalt für Internet-/Urheber-/Medienrecht auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner. Könnte ja auch sein, dass die Abmahnung gefälscht ist…
mfg M.L.
woher weiss man dann sicher, ob das legal ist?
Kurzgefasst: gar nicht. Es kann nämlich sein, dass eine Quelle
(mittlerweile) nur als „Honeypot“ dient und zum Zugriff
verleiten soll.
Wie zum Beispiel http://www.ardmediathek.de/ oder http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/start… ?!? Ich bin mir sicher, daß diese Seiten legal Videos anbieten.
Hat der Nutzer die Pflicht, sich da vorher genau
schlau drum zu machen,Tendenziell sollte man von
neuerem/jugendgefährdendem/pornographischem Material die
Finger weglassen (egal ob Up- oder Download).
Vom Upload sollte man immer die Finger lassen, solange man nicht die notwendigen Rechte an dem betraffenden Material besitzt.
oder haftet nur der Website-Betreiber für das, was er angibt?
Kommt drauf an, ob dieser die Urheberrechte besitzt.
Dann darf also nur der Urheber Websites mit Downloadmöglichkeit betreiben? Das wäre mir neu.
Aber wenn eine Abmahnung angekommen ist, ist ein Anwalt für
Internet-/Urheber-/Medienrecht auf jeden Fall der richtige
Ansprechpartner. Könnte ja auch sein, dass die Abmahnung
gefälscht ist…
Warum sollte jemand eine Abmahnung fälschen? Es findet sich bestimmt ein Winkeladvokat, der eine Unberechtigte im Original erstellt.
Gruß
osmodius
?!? Ich bin mir sicher, daß diese Seiten legal Videos
anbieten.
Sicher, solange die Urheberrechte passen. Der Vertriebsweg spielt übrigens keine Rolle.
Dann darf also nur der Urheber Websites mit Downloadmöglichkeit betreiben?
Alles, was via Bild/Ton abgespielt werden kann, lässt sich mit anderen Mitteln aufnehmen (auch ohne explizite Erlaubnis zum Download). Das eigentliche Problem liegt also mehr im Anbieten des Materials.
Warum sollte jemand eine Abmahnung fälschen?
Um selbst Kasse zu machen ? Aber an der gegebenen Bankverbindung dürfte man eine Fälschung am besten erkennen. Vgl. auch mit http://www.petrings.de/ -> Postings vom 13. und 19.August 2011
mfg M.L.
?!? Ich bin mir sicher, daß diese Seiten legal Videos
anbieten.Sicher, solange die Urheberrechte passen. Der Vertriebsweg
spielt übrigens keine Rolle.
Sei so gut und lies Dich in die Thematik Urheber- und Nutzungsrechte ein. Aber vorher eine kleiner Tip: Urheberrechte sind in D nicht veräußerbar. Es können grundsätzlich Nutzungsrechte eigeräumt werden, welche dann (u.a.) sehr wohl auf bestimmte Verbreitungswege beschränkt werden können.
Dann darf also nur der Urheber Websites mit Downloadmöglichkeit betreiben?
Alles, was via Bild/Ton abgespielt werden kann, lässt sich mit
anderen Mitteln aufnehmen (auch ohne explizite Erlaubnis zum
Download). Das eigentliche Problem liegt also mehr im Anbieten
des Materials.
s.o.
Wenn nur der Inhaber der Urheberrechte (also ausschließlich der Urheber!) seine Weke verbreiten dürfte, dann könnte man fast nirgendwo Bücher, Filme, Musik etc. kaufen.
Warum sollte jemand eine Abmahnung fälschen?
Um selbst Kasse zu machen ? Aber an der gegebenen
Bankverbindung dürfte man eine Fälschung am besten erkennen.
Vgl. auch mit http://www.petrings.de/ -> Postings vom 13. und
19.August 2011
Du weisst, was eine Fälschung ist? http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%A4lschung
Du kennst den Unterschied zum Betrug? http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Wird auf der gennanten Seite irgendwo der Begriff „Fälschung“ verwandt?
Gruß
osmodius
Es können
grundsätzlich Nutzungsrechte eigeräumt werden, welche dann
(u.a.) sehr wohl auf bestimmte Verbreitungswege beschränkt
werden können.
Okay, stimmt.
Wird auf der gennanten Seite irgendwo der Begriff „Fälschung“
verwandt?
Nein, aber „Fake“ und „Trittbrettfahrer“. Der Effekt beim Empfänger derselben dürfte allerdings derselbe sein. Deswegen ja auch der Gang zum Anwalt: um die Echtheit der Abmahnung und weitere Verteidigungsschritte abzuklären.
mfg M.L.