Wohin buche ich was ?

A ist selbstständig und möchte von seinem normal zu versteuerndem gewinn monatlich wenn möglich eine Rücklage bilden für spätere Investitionen.A ist Musiker und will sich in zwei jahren eine neue Anlage kaufen die mehr als 2000 Euro kostet.Diese 2000 Euro kann A nicht sofort in die Kosten nehmen sondern nur abschreiben( Welche Höhe maximal? und kann dies auch die monatliche Rücklage sein?)
A bucht selber über Lexware.Wohin bucht A in seinem Lexware diese Rücklage?Unter welchem Namen kann A dieses Rücklagenkonto finden?

MFG
Frank Henf

es interessiert niemanden, ob die die 200 hebel im monat unterm koppkissen landen, bei oma in die kaffeekanne oder sonstwo.

das sind privatgeschichten und das konto ist 1800.

zur afa: müsste ich nachsehen, aber einfacher wäre mal nach „abschreibungsdauer musikanlage“ googlen

gruß inder

Hallo H. Henf,
Wenn Sie eine Rücklage bilden wollen als Freiberufler (das sind Sie als Musiker), dann geht das durch den Investitions-Abzugsbetrag, d.h. Sie müssen vorab bestimmen, dass Sie das Instrument oder die Anlage erwerben wollen. Angenommen es kostet 2.000 € (Beleg, z. B. Angebot des Instrumenten-Händlers), dann dürfen Sie 800 € (= 40 % des Investitionsbetrages) als einmalige Rückstellung gewinnmindernd im Jahr der Rückstellung buchen. Bedingung: Sie müssen das Instrument innerhalb der nächsten 4 Jahre kaufen und dann die Rückstellung wieder auflösen gegen die Sonderabschreibung, die Ihnen bei Kauf zur Verfügung steht. Lexware bietet Ihnen mehrere Kontenpläne, suchen Sie einfach nach dem Konto/Begriff „Investitionsabzug“.     
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Herzliche Grüße
Klaus Leist

Herr Leist hat recht. Falls Sie den Begriff Investitionsabzugsbetrag nicht finden: das wird auch 7g-Rücklage genannt, da die Grundlage § 7g EStG ist. Im Jahr der Anschaffung kann dann auch zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20% der Anschaffungskosten erfolgen.

Gruß
Sabine Noé

Herr Leist hat Recht, Inder leider nicht. Je nach Kontenplan kann das Konto auch „Ansparabschreibung“ genannt werden. Es müssen allerdings nicht genau 40% sein, in §7g heißt es „bis zu 40%“ und die können auch auf 2 Jahre aufgeteilt werden. Ob sie die monatlich oder jährlich buchen, macht m.E. keinen Unterschied, zumindest nicht in der jährlichen Gewinnermittlung.
Beachten Sie auch, dass noch weitere Kreterien erfüllt sein müssen.

Herr Leist hat Recht, Inder leider nicht.

gelernter steuerfachangestellter ?

Je nach Kontenplan
kann das Konto auch „Ansparabschreibung“ genannt werden.

je nach ausbildungsstand heisst das mittlerweile investitionsabzugsbetrag - „ansparabschreibung“ war 2006 letztmals möglich. das nach mittlerweile 8 jahren nur nebenbei.

Es
müssen allerdings nicht genau 40% sein, in §7g heißt es „bis
zu 40%“ und die können auch auf 2 Jahre aufgeteilt werden.

just am 20.11.2013 hat das BMF in einem schreiben klargestellt, dass genau diese aufteilung auf 2 jahre nicht möglich ist. war zwar nicht danach gefragt, aber wenns schon falsch dasteht, sollte man es berichtigen. Ob

sie die monatlich oder jährlich buchen, macht m.E. keinen
Unterschied,

ne, schon garnicht, wenn man bedenkt, dass der investitionsabzugsbetrag überhaupt nicht „gebucht“ wird.

bachten Sie auch, dass noch weitere Kreterien erfüllt sein
müssen.

nach denen frage ich jetzt lieber nicht.

dein beitrag war komplett falsch!

gruß inder

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A bucht selber über Lexware.Wohin bucht A in seinem Lexware
diese Rücklage?Unter welchem Namen kann A dieses
Rücklagenkonto finden?

sorry, ich dachte zunächst es soll normal angespart werden, deshalb ganz unten von mir falsch.

jetzt zur frage:

der investitonsabzugsbetrag wird überhaupt nicht gebucht, weder monatlich noch jährlich. die gewinnminderung erfolgt außerbilanziell und in der anlage EÜR gibt es dafür felder.

der rest mit den 40% usw. steht ja schon hier, oder man googelt sich mal einen artikel aus der fachliteratur und schaut sich die ganze abwicklung mit bildung und auflösung anhand von beispielen an.

gruß inder

Hallo und einen guten Tag!
Diese Art der Rücklage nennt sich Investitionsabzugsbetrag (früher Ansparabschreibung) und läßt sich vorab mit 40% der Investitionssumme (ganz nach Wunsch verteilt auf 2 Jahre oder in einem Jahr) vorab steuerlich geltend machen. 
Ob monatlich oder jährlich gebucht ist Ihnen überlassen.
Die Grenzen (Höhe des Betriebsvermögens Euro 235.000 und des Gewinns Euro 100.000) werden von einem Musiker wahrscheinlich nicht erreicht.

Bei Lexware selbst gibt es unter dem Stichwort Investitionsabzugsbetrag weitere Hinweise. Nützlich ist das Ganze für einen gleichmäßigen Gewinnverlauf (oder um eine zu hohe Nachzahlung zu vermeiden). Die Hauptabschreibung sollte also immer im Jahr des höchsten Gewinnes stattfinden.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Servus,

Ob monatlich oder jährlich gebucht ist Ihnen überlassen.

gebucht? Wie bucht man einen außerbilanziellen Vorgang? (Mal abgesehen von irgendwelchen statistischen Konten der Neunerklasse, die im buchhalterischen Sinn keine Buchungen, sondern bloß Notizen enthalten)?

Für Erhellung dankt

Dä Blumepeder