Wohin kann ich mich wenden, wenn

ich nicht genau weiß, ob mein Vater unterhaltspflichtig ist??
Ich war mit meiner Mutter zusammen bei einem Rechtsanwalt und der meinte, daß mein Vater in jedem Fall zahlen muß, aber nachdem ich mich jetzt selbst ein bißchen schlau gemacht habe, kommt mir das etwas komisch vor. So wie ich das sehe, ist die Lage nicht eindeutig. Ich muß jetzt noch ein Jahr überbrücken, bis ich anfangen kann, zu studieren (dann hab ich endlich genug Wartezeit zusammen *seufz*) und inwiefern gibt es da verbindliche Richtlinien, ob ich von meinem Vater Unterhalt kriegen kann oder nicht?? Ich bin im Moment noch auf der Suche nach einem Praktikum, außerdem habe ich mich für ein Vorbereitungsseminar angemeldet, das von einer Uni als Fernkurs angeboten wird, das fängt aber erst Ende November an.
Dieser Anwalt meinte, daß das alleine schon ausreicht, weil es eine Vorbereitung auf das Studium wäre und deshalb zur Berufsausbildung zählt… aber ich bin da langsam immer skeptischer…

wer könnte mir denn genau sagen, was Sache ist?? ich habe schon mit meinem Vater telefoniert, ob wir das nicht irgendwie regeln könnten, aber er wollte mir sofort einen Rechtsanwalt auf den Hals hetzen und überhaupt wäre ich eine faule Sau, die nur zu hause rumhockt *schluck*

wer hat oder hatte ähnliche Probleme?

Saskia :smile:

Hallo Saskia,

so weit ich weiss ist dein Vater unterhaltspflichtig, wenn er mit seinem Verdienst über dem Existenzminimum liegt. Wieviel er zahlen muß ist in der "Düssesdorfer Tabelle " festgelegt. Näheres erfährst du auch beim örtlichen Jugendamt. Als sich meine Eltern scheiden ließen waren wir auch dort und haben uns schlau gemacht.

mfg
Martin
P.S. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist die Beratung beim Jungendamt (meistens) kostenlos (bei uns zumindest)

Hallo Saskia,

wissenswertes zu dem Thema (inkl. „Düsseldorfer Tabelle“) findest Du hier:

http://www.urbia.de/cgi-bin/article.cgi?o=sicher&id=294

Gruß
Jens Peter

Hallo Saskia,

Auskunft erteilt in jedem Falle das Jugendamt, welches eine Beratungspflicht in diesen Fragen hat. Dort mußt Du allerdings Deine Einkommens- und Vermögenverhältnisse offenelegen, sobald das Jugendamt von Dir einen konkreten Handlungsauftrag erhält.

MfG
Carsten

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