Wohin mit Anzeige?

Hallo Experten,

Ich bin Motorradfahrer, letztens hätte mich fast eine Autofahrerin bei Spurwechsel ohne Blinklicht angefahren (sie hat mich sehr knapp verfehlt). Die Dame hatte ein wichtiges Telefonat (Handy am Ohr) und Zigarette an der anderen Hand.

Ich habe mir Kennzeichen + Urhzeit notiert und möchte das anzeigen. Wohin richtet man derlei Anzeigen schriftlich?

Viele Grüße,
Marcel

Hallo Marcel,

gehe zur Polizei, lasse Dich befragen, lasse ein Protokoll anfertigen und unterschreibe das Ganze. Sodann warte … Wochen…Monate. Dann folge Deiner Ladung als Zeuge. Warte im Gerichtssaal, mache Deine Aussage, höre Dir dumm-dreiste Sprüche zu Deiner eigenen Fahrweise vom Anwalt der Sünderin an.

Und was hast Du davon außer ans Bein gebundener Zeit? Viele Millionen Leute bewegen sich mit ihren Fahrzeugen auf unseren Straßen. Unter den vielen Millionen Fahrern befindet sich ganz sicher ein Millionenheer gedankenloser Idioten. Und einer dieser Idioten bekommt nun ein…zwei Pünktchen in Flensburg und ein paar Mark Geldbuße. Herzlichen Glückwunsch! Das hat sich wirklich gelohnt.

Ja, ich weiß, daß man auch anders argumentieren kann. Aber mit realistischer Sicht der Dinge kann das Ergebnis unter dem Strich kaum anders ausfallen.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Ich bin Motorradfahrer, letztens hätte mich fast eine
Autofahrerin bei Spurwechsel ohne Blinklicht angefahren (sie
hat mich sehr knapp verfehlt). Die Dame hatte ein wichtiges
Telefonat (Handy am Ohr) und Zigarette an der anderen Hand.

Ich habe mir Kennzeichen + Urhzeit notiert und möchte das
anzeigen. Wohin richtet man derlei Anzeigen schriftlich?

…an den Mülleimer.

Wenn sie nicht total dämlich ist, hat sie 2 Zeugen dafür, dass sie zur fraglichen Zeit zu Hause den Abwasch gemacht hat.

Der korrekte Ablauf wäre, bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige aufzugeben. Du kannst es ja mal mit Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung versuchen.

Nun entscheidet der zuständige Staatsanwalt, ob ermittelt wird.
Er könnte auch noch wegen Telefonierens am Steuer ermitteln lassen, evtl. ist es möglich, beim Netzbetreiber einen Beleg dafür zu erhalten, dass die Dame in der „Zelle“ um den Ort der Tat herum zur fraglichen Zeit telefoniert hat. Das belegt allerdings noch nicht, dass sie dabei gefahren ist und nicht nur auf dem Gehsteig stand.

Der Staatsanwalt wird die Sache sicherlich gar nicht erst so weit treiben sondern sie direkt einstellen (ausser Du bist Polizist oder sonst ein Beamter, dann gelten manchmal Sonderrechte.

Was Du also damit erreichst ist:

1.) Zeitaufwand, um die Anzeige aufzugeben
2.) Eine Gegenanzeige, die zwar höchstwahrscheinlich ebenfalls eingestellt wird, Du Dir dessen aber nicht sicher sein kannst.

Fazit: spar Dir das. Ich hatte solche Spielchen x-mal und bin kein einziges mal verurteilt worden. Zwei „Anzeiger“ allerdings mussten dann ein paar Monate zu Fuss gehen.

Merke: diese Anzeigerei im Straßenverkehr ist Unfug!

Grüße
Mathias

P.S.: auch ich fahre Motorrad und kenne solche Situationen. Ein herzhafter Tritt in die Tür bzw. ein freundlicher Hinweis an der nächsten Ampel wirken oft nachhaltiger als eine Anzeige, die zwangsläufig eine Ablehnungshaltung des Angezeigten und somit null Lerneffekt mit sich bringt.

Ein Tritt in die Tür…
…führt deiner Meinung nach nicht zu einer „Ablehnungshaltung“?!

Hallo, Mathias!

P.S.: auch ich fahre Motorrad und kenne solche Situationen.
Ein herzhafter Tritt in die Tür bzw. ein freundlicher Hinweis
an der nächsten Ampel wirken oft nachhaltiger als eine
Anzeige, die zwangsläufig eine Ablehnungshaltung des
Angezeigten und somit null Lerneffekt mit sich bringt.

Meinst du im Ernst, daß ein Tritt in die Tür, der den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, in solchen Situationen hilfreich ist?

Verwunderten Gruß vom
Sams

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Hallo!

Wenns auch stimmt, dass derartige Anzeigen selten zu einer Bestrafung führen und ich wenig Verständnis für Verstöße gegen die StVO habe, auf Sachbeschädigung stehen im dStGB immerhin bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und iniuria non excusat iniuriam. Es wäre mir auch völlig unverständlich auf eine Ordnungswidrigkeit mit einer kriminellen Handlung zu reagieren.

Also ich bitte um Entschuldigung, aber ein derartiger Ratschlag ist schlichtwegs rechtlicher und moralischer Schwachsinn.

Gruß
Tom

Hallo!

Also im wesentlichen muss ich auch sagen, dass derartige Anzeigen in der Praxis aus Beweisgründen schlussendlich meistens keinen Erfolg haben. Falls du eine machen willst, dann brauchst du nicht nur Kennzeichen, Datum und Uhrzeit, sondern auch ganz genau den Tatort! Im Gesamten kann man sagen: je genauere Informationen du der POlizei gibtst, umso eher kann sie was machen.

Gruß
Tom

Der Tritt in die Tür…
Hi Leute!

Sagt mal, habt Ihr eigentlich überhaupt keinen Humor?
Wer bitte hält das denn für eine ernsthafte Alternative?

Sind denn hier noch Streithammel und Denunzianten unterwegs?
Ich bin erschüttert…

Grüße,

Mathias

P.S.: bitte, spart Euch Antworten wie „das ist nicht witzig“ o.ä., ich habe verstanden, dass hier eben der verknöchterte Stil gefragt ist.

Hallo,

also, ich dachte, das ginge einfacher. Ich möchte sicherlich nicht meine Zeit an der Polizeidienststelle vergeuden und dort Protokolle tippen lassen.

Reicht es nicht, wenn ich die Tat einfach auf meinem heimischen PC schildere, Briefmarke drauf und ab an eine Art „Anzeigestelle“?

Meine Vorstellung war eher:
Ich bin Zeuge und schreibe dorthin. Derjenige bekommt eine Strafe zugesandt, und wenn er binnen eine Woche kein Widerspruch einlegt, gilt die Tat als begangen und er muss zahlen.

Grüße,
Marcel

Hallo!

Dann bitte ich um Entschuldigung, aber es es war als Witz wirklich nicht zu erkennen.

Nichts für Ungut

Gruß
Tom

Hallo,

also, ich dachte, das ginge einfacher. Ich möchte sicherlich
nicht meine Zeit an der Polizeidienststelle vergeuden und dort
Protokolle tippen lassen.

Reicht es nicht, wenn ich die Tat einfach auf meinem
heimischen PC schildere, Briefmarke drauf und ab an eine Art
„Anzeigestelle“?

Meine Vorstellung war eher:
Ich bin Zeuge und schreibe dorthin. Derjenige bekommt eine
Strafe zugesandt, und wenn er binnen eine Woche kein
Widerspruch einlegt, gilt die Tat als begangen und er muss
zahlen.

Hi!

Zum Glück funktioniert das nicht so ohne weiteres!
Du musst schon persönlich denunzieren bzw. irgendwann persönlich aussagen.

Grüße,

Mathias