Hallo habe da ein Problem wo es keine Antworten zu gibt. Ich bin Paketfahrer und hatte ein nachnahme Paket über 300 Euro… der kunde war fest der meinung das das Paket mehr kosten muss und gab mir den betrag den das Paket laut seiner bestellung kosten sollte . Ich nahm den Betrag an damit nicht abends bei der abrrechnung der fehler bekannt wird und ich das aus eigener tasche zahlen musste. aber bei der abrrechnung verlangte man für das paket eben nur die 300 euro. worüber der kunde von mir auch nur die Quittung hat. Nicht über das andere Geld.Also die Versandfirma verlangte nur die 300 Euro. Im depot interessierte sich niemand so richtig dafür aber ich habe meine Tel Nr hinterlegt mit der Paket Nr. Falls der kunde sich meldet. Was mache ich wenn der Kunde sich nicht meldet kann ich das Geld dann als Trinkgeld ansehen?
normal gibt es ja keine Belege das der Kunde mir das Geld überhaupt gegeben hat. Nur seine und meine Unterschrift über die 300 Euro.
Danke für eure Hilfe
MFG Mondmann
Hallo lieber Mondmann,
Ich kann dir zwar keinen juristischen Rat geben.
Bitte gib das Geld dem Kunden zurück und lasse dir dafür eine Quittung geben.
Ansonsten könntest du soviel Ärger bekommen und deinen Job verlieren. Das ist das Geld doch nicht wert.
Alles Gute für dich
Guten Morgen und Danke für die Antwort… ich kann mir nicht vorstellen das ich dadurch ärger Bekomme. Da ich den Fall ja offiziell im Depot gemeldet habe… Aber so wirklich intressiert hat es dort keinen auf meine Frage ob ich das dann als Trinkgeld ansehen kann wurde nur gesagt na da hat der fahrer auch mal Glück…
ich habe auf jedenfall ein ausdruck machen lassen und meine Private Handy Nummer dazu schreiben lassen damit der Kunde sich bei mir melden kann.
Rein rechtlich muss ich ja dem Kunden nicht hinterher laufen denke ich… jedenfalls liegt das Geld im Safe bei mir und wird auch erstmal nicht angefasst… abwarten und Tee trinken…
MFG @all
Die erste Frage vieviel mehr hat er dir gegeben? Vieleicht war es nur eine Teillieferung, somit kommt noch ein zweites Nachnahmepaket, aber warum gibt der Kunde dir mehr als verlangt? Unter diesen umständen würde ich abwarten, meldet der Kunde sich nicht, behalten wenn es nicht Hunderte von Euro sind, andernfalls dem Kunde wieder zukommen lassen, hast du die Adresse noch? Die Rechtsprechung ist eindeutig bei dir, der Anstand beim Kunden 
Bin kein Trinkgeldexperte, habe aber einen Vorschlag. Wie ist es mit der Idee, dass du bei dem Kunde erneut vorbei fährst, mit ihm die Angelegenheit noch mal besprichst? Dann hat er die Möglichkeit dir ganz bewusst das Trinkgeld zu übereignen, er weiß ja jetzt was in seinem Paket war.
Moin, leider bin ich kein Fachmann für dein Problem, ich würde das Geld aber auf keinen Fall einfach als Trinkgeld ansehen. Sorry aber ich kann dir nicht weiterhelfen.
Moin Also es ergibt sich aus der Sache folgendes Problem… Ich würde ja das Geld gern wieder hinbringen…Aber wenn ich das tue kann der Kunde sage hey ich hab geld gespart und belässt es dabei…Und stellt sich im laufe der nächsten 14 Tage raus das da doch ein Computerproblem auftrat oder so bezahle ich den Differenzbetrag aus meiner eigenen Tasche wie bei jedem Nachnahmepaket.Also werde ich es erstmal einfrieren und abwarten…
Ich kann ja nicht auf meine Kosten zum kunden fahren das sind 80 km hin und 80 km wieder zurück…und da ich den Fall im Depot gemeldet habe bin ich jederzeit erreichbar für den Kunden…Wenn er sich meldet.
Ich würde dem Kunden das Geld zurückgeben.
Ich würde dem Kunden das Geld zurückgeben.
Werde ich auch tun aber ich warte noch ab was kommt nicht das ich den differenzbetrag aus meiner Tasche am Ende zahlen muss
Hallo,da kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo habe da ein Problem wo es keine Antworten zu gibt. Ich
bin Paketfahrer und hatte ein nachnahme Paket ü
Danke für eure Hilfe
MFG Mondmann
Hallo, das ist nicht meine Kompetenz. Ich würde aber Raten, eine Rechtschutzversuicherung abschließen: man hat dann immer einen kompetenten Anwahlt gratis bei der Hand. Es gibt gratisanwählte bei der Wirtschaftskamer.
Hallo,
wenn es niemand nachweisen kann, es keine Belege gibt, was mit dem Geld passiert ist… wer will behaupten wem es gehört…
mfg
Hallo,
wer ist dein Auftraggeber und was will der von dir? (Paket ausliefern und den angegebenen Betrag kassieren). Was hättest du gemacht, wenn der Kunde behauptet, er habe nur für 100€ bestellt???
Es gibt nur eine Lösung: Aus Dummheit zuviel genommenes Geld wieder an den Kunden zurückgeben. Wie ist jetzt vielleicht dein Problem.
Solte er es machen dan würde ich keine Qutung machen sondern so auf die Hand dan Kann es keiner nach weißen ansonsten finde ich die sache etwas heitel!
MFG Max Tei!
interessant wäre, um wie viel geld es sich handelt, dass jetzt momentan bei dir ist.
ansosnten würde mich einfach nochmal mit dem kunden in verbindung setzen. seine adresse dürftest du ja kennen (evtl. telefonnummer googeln).
der kunde weiß ja nicht, dass er zu viel bezahlt hat - also warum sollte ER sich melden?
Hallo,
nein, das erfüllt den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB.
Das Geld steht dem Kunden zu.
Grüße
Uwe