Wohin mit dem regenwasser, verdammt

Dann hast du nicht richtig gelesen.
Nach Johanna’s Bericht fließt das Wasser durch den Garten und
bleibt dann am Haus stehen.
Soll sie ein schön nass gehaltenes Haus schön finden oder das
Haus abreißen, damit das Wasser ungehindert auf die talwärts
gelegene Straße fließen kann?

Nein, aber man baut kein Haus, welches in einem Loch steht. Das hat mit fliessendem Wasser nichts zu tun. Das ist ein Konstruktionsfehler. Ein Fehler des Architekten.

Nein, aber man baut kein Haus, welches in einem Loch steht.
Das hat mit fliessendem Wasser nichts zu tun. Das ist ein
Konstruktionsfehler. Ein Fehler des Architekten.

Wer redet denn von Loch und von Neubau? Lies doch mal genau!
Johanna schreibt, daß das 1000qm Grundstück Gefälle zur Straße hat (Wo ist das Loch?) und das Haus 80qm groß ist. Solche Größenverhältnisse gibt es heute bei Neubauten nicht mehr. Heute hat man i.d.R. mehr Haus auf viel weniger Grundstück.
Planungsfehler? Wenn z.B. das Gelände oberhalb früher unbebaut war und nun bebaut ist, kann sich der Regenwasserabfluß so drastisch verändern, daß heute regelmäßig Land unter ist, wo es früher ok war.

Der Fehler kann natürlich daran liegen, daß der damalige Architekt das Haus plante, aber das Umfeld nicht genügend berüchsichtigte (was leider heute auch noch oft der Fall ist). Genausogut kann es an der eigenen Gartengestaltung liegen. Oder aber an einer Veränderung, die hunderte Meter entfernt ist.

Man muß eben alle Aspekte sehen bevor man urteilt.

Hi Johanna,
viele Artikel ums Drumherum…
Wenn es mal wieder trocken ist, solltest du auf jeden Fall mal ums Haus herum alles aufbudeln, Isolierung an die Mauern (kenne nur Teerpappe und Teeranstriche), dann Drainagerohre, die das Wasser von den Mauern wegleiten können… öööh… man könnte diese Drainagerohre ja vielleicht an das Fallrohr der Dachrinne anschließen . Muss ja nachher keiner sehen *düdelüü*.
Nur damit wenigstens das Mauerwerk etwas trockener bleibt…
Klar: Mit groben Kies aufschütten.

Wie wäre es eigentlich, wenn du an dieser Hausseite mit dem Aushub dann eine schöne große Terasse anlegst ? So als Sonnenterasse/Erhebung…
Stufen vom Haus weg. Unten schöne Pallisaden aus Holz oder Beton, die ein Abrutschen der Erde verhindern.

Ein sehr schöner Effekt wäre es, wenn diese Terasse, mit ihre Einfassung so groß wird, dass das heranströmende Gartenwasser von Haus weg bzw. drum herum geleitet wird.
Sozusagen halbkreisförmige Terasse in Richtung Garten.
Die Terasse wirkt dann ähnlich wie ein Minideich oder ein Wehr. Gut angelegt bringt sie einen beonderen Akzent in den Garten und hat nicht nur Schutzfunktion.

In „Fließrichtung“ des Wassers kann man dann noch einige Zisternen legen. Diese können Wasser für trockene Zeiten sammeln. Was nicht reinpasst, fließt eben weiter bergab.
Es besteht ja wohl keine Verpflichtung, dass man das Wasser UNBEDINGT am bergabfließen hindern MUSS oder ?

Wäre das keine grundsätzliche Möglichkeit um das Haus zu schützen ?
Zum Aufschütten einer Terasse benötigt man keine Baugenehmigung.
Die Befestigungspallisaden erfüllen einen Doppelzweck und sind auch keine Baumaßnahme.

Ganz primitiv:
Lass den Garten einfach soweit anfüllen, bis er kein Gefälle mehr zum Haus hat… ööööh… blöd wenn man dann aus dem 2 Stock die Radieschen von unten betrachten kann *g*
Aber eine Art von Niveauausgleich muss doch möglich sein… oben abtragen und unten auffüllen.
Es ist ja nicht das Wasser an sich, sondern, wohin es fließen will.

War was dabei, was du gebrauchen kannst ? ich hoffe es.
Habe einfach Brainstorming mit mir selbst gespielt und einfach losgeschrieben.

Gruß
BJ

Hallo BJ,

Ich finde deine Terrassenidee eine echt super Möglichkeit um das Wasser nicht idrekt am Haus landen zu lassen,

Es besteht ja wohl keine Verpflichtung, dass man das Wasser
UNBEDINGT am bergabfließen hindern MUSS oder ?

aber genau da ist der Knackpunkt. Streng genommen darf man mit „seinem“ Wasser keinen „belästigen“, sondern muß es „schadlos entsorgen“. Solange die Wassermenge gen Null tendiert drückt man alle Augen zu und wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer der Risiko einer Klage von vorn herein vermeiden will, richtet sich besser danach (z.B. Straßenbauverwaltung). Ich darf z.B. beruflich nicht mal die „drei Tropfen“ Wasser von 1,50m Gehweg ins angrenzende Grundstück entwässern, obwohl die Grenzhecke das vielleicht sogar gut fände.

Setzt man nun deinen Terrassenvorschlag um, so wird das Regenwasser rechts und links davon doppelt so viel sein und so gebündelt bei dem Nachbarn oder der Gemeinde(Straße) auf doppelt so viel Abneigung stoßen.
Die Frage ist dann: Kann man per Kanal ableiten oder per Zisterne oder Teich auffangen, wobei beides groß genug sein müßte (Berechnung notwendig!) und auch irgendwie geleert werden muß, z.B. als langzeitige Verdunstung, geringe Versickerung, Gießwasser oder sogar als Brauchwasser für die Toilette.

Gruß Steffi


huhu bigJ.

ich danke dir (und natuerlich auch den anderen) vielmals fuer die schnellen und guten antworten!

nun ist mir im gefaehrlichsten brainstorming folgendes eingefallen:

wir wollen regenabwasserrohre zusammenstecken, diese an die regenrinne anschliessen, 60 cm tief in die erde versinken und dann alles auf den anliegendem acker hinter unserer hinteren grundstuecksgrenze fuehren. dort wollen wir das wasser in eine art mulde laufen lassen und wollen es dann dort versickern lassen.

nun meine fraaage: ist das gesetzlich erlaubt? was wuerde das bauamt dazu sagen?

habt ihr eine idee, ob das so klappen koennte?

JOHANNA

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Hallo Johanna!

wir wollen regenabwasserrohre zusammenstecken, diese an die
regenrinne anschliessen, 60 cm tief in die erde versinken und
dann alles auf den anliegendem acker hinter unserer hinteren
grundstuecksgrenze fuehren.

Ist es Dein Acker?

Gruß
Wolfgang

Hallo Johanna,

dann alles auf den anliegendem acker hinter unserer hinteren
grundstuecksgrenze fuehren. dort wollen wir das wasser in eine
art mulde laufen lassen und wollen es dann dort versickern
lassen.

Wenn das Wasser auf eurem Grundstück nicht versickert, warum sollte es das auf dem Nachbargrundstück tun?

nun meine fraaage: ist das gesetzlich erlaubt?

Eindeutig NEIN! Denn es ist nicht euer Acker. Oder?

was wuerde das bauamt dazu sagen?

Da Äcker in der Regel Außenbereich sind, sagt das Bauamt erst mal gar nichts. Mit dem Landwirt wird es massiv Ärger geben. Bekommt er raus woher die Vernässung (und in Folge schlechtere Ernteergebnisse) kommen, wird er rege, klopft erstmal bei euch persönlich an, dann kann er das Bauamt auffordern, euch an die Gesetze zu halten und letztlich kann er vor Gericht auf Unterlassung klagen. Und er wird gewinnen! Auf eure Kosten!
Und im Übrigen: Ist das Verschieben des Problems in Nachbars Schuhe die feine Art? Wie würdet ihr es finden, wenn der Nachbar seine Überschwemmung auf euer Grundstück schickt? So entstehen (Nachbarschafts-) Kriege! Und ihr wollt doch noch länger dort leben und euch wohlfühlen! Oder?

Ihr müßt euer Problem schon ohne Benachteiligung des Nachbarn lösen!

Gruß Steffi