Stellt Euch vor, jaemand betreibt ein kleines Gewerbe (meist Dienstleistungen) mit Umsatzsteuer.
Innerhalb dieses Gewerbes werden auch dazu passende Sachen von privat an privat per Differenzbesteuerung gehandelt.
Dass Einkäufe und Verkäufe, die der Differenzbesteuerung unterliegen, in einer Extra-Liste gehalten werden müssen, ist klar. Aus der Differenz zwischen Beidem ergibt sich die Umsatztsteuer.
Aber wohin kommen am Ende des Jahres die Ausgaben, Einnahmen
und Umsatztsteuer
b) in dem netten neuen Formular EÜR
Das Formular wird aufgrund eines Beschlusses der Konferenz der Lnadesfinanzminister erst ab Veranlagungszeitraum 2005 auszufüllen sein. Wegen erheblicher Proteste (zumeist wegen unzutreffenden Formulierungen der einzelnen Zeilen) wurde eine Überarbeitung des Formulares angekündigt. Vermutlich werden dann auch solche Positionen aufgenommen.
Derzeit würd ich in Zeile 16 die Einnahmen (nicht Gewinn) und in Zeile 21 die vereinnahmte USt eintragen. Der Ankauf der Waren spiegelt sich in Zeile 26 wieder.
Das Formular wird aufgrund eines Beschlusses der Konferenz der
Lnadesfinanzminister erst ab Veranlagungszeitraum 2005
auszufüllen sein. Wegen erheblicher Proteste (zumeist wegen
unzutreffenden Formulierungen der einzelnen Zeilen) wurde eine
Überarbeitung des Formulares angekündigt. Vermutlich werden
dann auch solche Positionen aufgenommen.
BARUL76
Gibt es dazu was definitives Schriftliches/Linkmäßiges?
Gibt es dazu was definitives Schriftliches/Linkmäßiges?
Naja, es geht momentan durch alle Fachzeitschriften. Aber was wirklich offizielles hatte ich dazu auch noch nicht gelesen. Wir hatten aber man im „Steuer“-Brett darüber diskutiert. Ich glaube ein Titel von mir enthielt den Hinweis auf § 60 Abs. 4 EStDV. In dem Artikelbaum waren auch zwei Links enthalten.