Wohin mit der Ware bei Insolvenz?

Titel: Wohin mit der Ware bei Quelle-Insolvenz?

Hallo,

Wenn man bei einem Versandhandel ein Gerät bestellt und innerhalb der vertraglich geregelten Frist von dem Vertrag (schriftlich per Einschreiben) zurücktritt, muss man das Gerät dann trotzdem behalten und bezahlen, wenn der Händler innerhalb der Rücksendefrist Insolvenz angemeldet hat?

Gruß

Chris

Hallo,

in der Regel hat der Insolvenzverwalter in solchen Fällen eine Entscheidung zu treffen - dies tut er unter dem Gesichtspunkt „was für die Insolvenzmasse günstiger ist“. Das kann auch sein, dass er lieber das Geld behält und die Ware beim Kunden zu verbleiben hat.

Hallo!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter hier die freie Wahl hat, das Gesetz für ungültig zu erklären. M.E. besteht weiterhin die Verpflichtung, das Gerät zurückzunehmen.

Insolvenz bedeutet ja nicht, dass der Geschäftsbetrieb sofort eingestellt wird. QUELLE war lange Zeit insolvent, bis der Laden entgültig dich gemacht worden ist. Und Karstadt ist immer noch Insolvent - und das schon seit fast einem Jahr!

Gruß
Falke

Moin,

Insolvenzrecht bringt Ausnahmen zu sonstigem Recht. Hier gilt § 103 InsO, so dass das Vorgeschriebene (Verwalter kann wählen) gilt.

Gruß,
Oskar