Hallo an alle Diskussionsteilnehmer,
erschreckend sind zum Teil die Antworten die hier gegeben werden, weil viele von Euch schon derbe Erfahrungen machten.
Zum Glück bin ich privat wie beruflich bisher davon verschont geblieben, heftig gelinkt worden zu sein.
Als erstes möchte ich mal die StVO zitieren: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_34.php3
Absatz 1 Pkt 2 fordert zum Räumen der Fahrbahn bei geringfügigem Schaden auf, Absatz 3 verbietet ein „beseitigen der Unfallspuren, bevor nicht die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind“.
Hier herrscht ein zweischneidiges Schwert, welches aber immer auf die schwere des Unfalles abzuwägen ist.
Es dürfte aber jedem klar sein, daß bei einem leichten Rempler von hinten nicht die ganze Straße blockiert werden muß.
Da im Gegensatz aber heutzutage keiner am Straßenrand stehende mehr bereit ist Zeuge zu machen und der Wahrheit zu dienen, muß ich immer öfter feststellen, daß ich mit dem Bus unnötig im Stau stehe, weil zwei „küssende“ PkW die Straße blockieren.
Um auf Sina’s Frage einzugehen, empfehle ich Ihr, wenn Sie alleine ist immer auf die Polizei zu bestehen und alles so zu belassen. Sind im gegenerischen Auto mehrere Leute, dann erst recht.
Das beste ist: Ihr steht mit dem Bus an der Haltestelle auf einer schnurgeraden Straße morgens am 23.01.2002 um 0827h bei Sonnenschein und es fährt ungebremst ein PkW mit 50km/h hinten in den Bus. Schuldfrage: Klar der PkW-Fahrer. Trotzdem sollte ich (da PkW-Fahrer schwer verletzt) als Beschuldigter, dann jedoch wurde ich (da der Polizist darauf verzichtete, weil Schuldfrage klar) als Zeuge vernommen.
gruß und unfallfreies fahren
dennis
P.S.: Seid immer auf der Hut vor dem bösen. Matthias hat es treffend geschrieben: Am Unfallort wird geheult, vor Gericht wird gefaucht.