Wohin nach einem Unfall mit den Fahrzeugen?

Hallöchen ihr da draußen,
ich stand heute im Stau.
Verursacher war ein kleiner Unfall. Ein Auto aus der Ausfahrt auf Hauptstrasse, wohl nicht geschaut, Auto auf Hauptstrasse und Auto aus Ausfahrt…bums.
So, da stehen nun die beiden unglücklichen Gestalten und blockieren zwei Fahrbahnen.
Ziemlich ärgerlich, wohl für die Betroffenen als auch für die, die in dem drauffolgenden Stau stehen blieben.

Nun meine Frage, darf man die Autos bei einem Unfall ohne Personenschäden bis zum Eintreffen der Polizei aus dem Weg räumen (vorausgesetzt die Autos fahren noch), also quasi an den Rand fahren? Oder müssen die stehen bleiben?

Gruß

Sina

Hallo Sina,

niemals wegräumen!!! Wenn der andere Verletzt ist niemals alles beiseite räumen und den nicht zu sehr Verletzten dann zum Arzt fahren (aus Hilfsbereitschaft, könnte ja innendrin schwerer verletzt sein).
Hat meine Frau so gemacht. Anschließend hat der Unfallgegner behauptet, daß die Fahrzeuge an einer anderen Stelle zusammengefahren sind, wodurch er nur noch teilweise Schuld hatte. Die Polizei hat gesagt: Fahrzeuge stehenlassen, dann kann der Unfall nachvollzogen werden.
Der nächste, der mir reinfährt bleibt liegen bis ich die Unfallspuren als Beweis gesichert habe, völlig egal wie schlecht es dem geht. Und die Autos bleiben stehen, bis die Polizei alles aufgenommen hat, auch wenn inzwischen 1 Million Autos deswegen im Stau stehen. Hilfe steht bei mir seit diesem Vorfall an letzter Stelle. Schade, daß man solche Lehren erteilt bekommt.

Gruß
Tilo

Hallo Spurensicherer

als ich mal nen Unfall hatte, haben wir nachdem nur Sachschaden entstanden war, die Fahrzeuge auf die Seite geschafft.

Bevor wir dies jedoch taten, haben wir die Autos mit so einer Billigkamera, die ein Zeuge zur Verfügung gestellt hatte fotografiert.
Als wir dies dann der Polizei sagten, meinten die Beamten, daß selbergemachte Bilder des Unfallortes als Beweis nicht gelten würden, nicht einmal, wenn man die Kamera mit dem vollen oder halbvollen Film der Polizei übergäbe und diese den Film entwickeln liese.

Gruß
J

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Hi!

als ich mal nen Unfall hatte, haben wir nachdem nur
Sachschaden entstanden war, die Fahrzeuge auf die Seite
geschafft.

Bevor wir dies jedoch taten, haben wir die Autos mit so einer
Billigkamera, die ein Zeuge zur Verfügung gestellt hatte
fotografiert.
Als wir dies dann der Polizei sagten, meinten die Beamten, daß
selbergemachte Bilder des Unfallortes als Beweis nicht gelten
würden, nicht einmal, wenn man die Kamera mit dem vollen oder
halbvollen Film der Polizei übergäbe und diese den Film
entwickeln liese.

Das halte ich für strittig.

niemals wegräumen!!! Wenn der andere Verletzt ist niemals
alles beiseite räumen und den nicht zu sehr Verletzten dann
zum Arzt fahren (aus Hilfsbereitschaft, könnte ja innendrin
schwerer verletzt sein).
Hat meine Frau so gemacht. Anschließend hat der Unfallgegner
behauptet, daß die Fahrzeuge an einer anderen Stelle
zusammengefahren sind, wodurch er nur noch teilweise Schuld
hatte. Die Polizei hat gesagt: Fahrzeuge stehenlassen, dann
kann der Unfall nachvollzogen werden.
Der nächste, der mir reinfährt bleibt liegen bis ich die
Unfallspuren als Beweis gesichert habe, völlig egal wie
schlecht es dem geht. Und die Autos bleiben stehen, bis die
Polizei alles aufgenommen hat, auch wenn inzwischen 1 Million
Autos deswegen im Stau stehen. Hilfe steht bei mir seit diesem
Vorfall an letzter Stelle. Schade, daß man solche Lehren
erteilt bekommt.

Dennoch musst Du zuerst die Unfallstelle sichern und dann evtl. Verletzten helfen.
Des weiteren wüsste ich nicht, was Du da groß als Beweis sichern willst. Bremsspuren und die Art der Beschädigungen sollten eigentlich alles aussagen.

Aber ich kenne das, mich wollte bíslang ausnahmslos jeder meiner Unfallgegner bescheissen und ich hatte mit einer (Gegen-)anzeige wegen Betrugs/Körperverletzung u.s.w. ausnahmslos immer Erfolg.

Interessant ist das v.a. bei Unfällen mit Frauen (die waren in meinen Unfällen immer(!) schuld…), denn sie sind am Unfallort kooperativ, zicken nicht rum bei der Angabe der Daten u.s.w.
Wenn sie dann aber heimkommen, macht der Ehemann erst mal Dampf, alle Aussagen werden revidiert und man hat eine Anzeige am Hals dafür, dass einem an der Ampel jemand hintendrauf gefahren ist…

Ich gebe daher generell jeden Verkehrsrechtlichen Fall, und sei es nur ein Parkticket, an meinen Anwalt, der erst mal gegen alles Einspruch einlegt und alle anzeigt, verklagt u.s.w.
Die Menschen sind einfach verdorben, daher habe ich beschlossen, mich persönlich nicht mehr aufzuregen und die Dinge extern regeln zu lassen.
In Deutschland kann man nur noch knallhart zurückschiessen.

Grüße,

Mathias

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Hi,

niemals, aber auch niemals die Fahrzeuge wegräumen!

Ich hatte bisher lediglich 8 Unfälle (in den letzten 8 Jahren, ähm …), einen habe ich gebaut *grummel*, einer war unklar (Rückwärtsfahren eines Anderen mit Bumm an einer Bahnschranke), die anderen waren ausnahmslos Vorfahrtsfehler von anderen. Nie ohne Polizei, auch der kleinste Blechschaden kann immens teuer werden. Private Fotos zählen nicht, nur die Polizei hat Dokumentationsrecht. Immer so schnell wie möglich Polizei/Krankenwagen rufen, die Personaldaten austauschen, Nummernschilder notieren, Zeugen suchen. So makaber es klingt, erst dann den Verletzten helfen. Kommt sicher auch auf die Schwere des Unfalls an. Aber wegen einer Platzwunde helfe ich nicht, da ist mir ehrlich gesagt mein Auto wichtiger. Auch wenn dies gegen das Gesetz und mein Gewissen verstößt. Insofern schließe ich mich meinen Vorrednern an.

André

Ein Problem tritt bei Unfällen auf, die auf den ersten Blick „Bagatellschäden“ sind, denn da zieht die Polizei unverrichteterdinge wieder ab, und man steht so dumm da wie vorher. Ausnahme: es hat sich jemand verletzt! Und seit ich von mehreren Unfallgegnern bei solchen Bagatellschäden übel gelinkt wurde (bzw es versucht wurde), werde ich mich zukünftig immer verletzen… Wie leicht stößt man sich auch bei einem leichten Unfall das Knie am Armaturenbrett oder den Ellenbogen an der Tür… Also nicht vergessen, wenn die Polizei da ist und fragt ob jemand verletzt ist, lautet die Antwort JA , auch wenn keiner der Beteiligten schneller als 2 km/h war!

Pop

Volle Zustimmung! (o.T.)
.

Hallo an alle Diskussionsteilnehmer,

erschreckend sind zum Teil die Antworten die hier gegeben werden, weil viele von Euch schon derbe Erfahrungen machten.

Zum Glück bin ich privat wie beruflich bisher davon verschont geblieben, heftig gelinkt worden zu sein.

Als erstes möchte ich mal die StVO zitieren: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_34.php3

Absatz 1 Pkt 2 fordert zum Räumen der Fahrbahn bei geringfügigem Schaden auf, Absatz 3 verbietet ein „beseitigen der Unfallspuren, bevor nicht die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind“.

Hier herrscht ein zweischneidiges Schwert, welches aber immer auf die schwere des Unfalles abzuwägen ist.

Es dürfte aber jedem klar sein, daß bei einem leichten Rempler von hinten nicht die ganze Straße blockiert werden muß.
Da im Gegensatz aber heutzutage keiner am Straßenrand stehende mehr bereit ist Zeuge zu machen und der Wahrheit zu dienen, muß ich immer öfter feststellen, daß ich mit dem Bus unnötig im Stau stehe, weil zwei „küssende“ PkW die Straße blockieren.

Um auf Sina’s Frage einzugehen, empfehle ich Ihr, wenn Sie alleine ist immer auf die Polizei zu bestehen und alles so zu belassen. Sind im gegenerischen Auto mehrere Leute, dann erst recht.

Das beste ist: Ihr steht mit dem Bus an der Haltestelle auf einer schnurgeraden Straße morgens am 23.01.2002 um 0827h bei Sonnenschein und es fährt ungebremst ein PkW mit 50km/h hinten in den Bus. Schuldfrage: Klar der PkW-Fahrer. Trotzdem sollte ich (da PkW-Fahrer schwer verletzt) als Beschuldigter, dann jedoch wurde ich (da der Polizist darauf verzichtete, weil Schuldfrage klar) als Zeuge vernommen.

gruß und unfallfreies fahren

dennis

P.S.: Seid immer auf der Hut vor dem bösen. Matthias hat es treffend geschrieben: Am Unfallort wird geheult, vor Gericht wird gefaucht.

Hi!

Ein Problem tritt bei Unfällen auf, die auf den ersten Blick
„Bagatellschäden“ sind, denn da zieht die Polizei
unverrichteterdinge wieder ab, und man steht so dumm da wie
vorher.

Das ist nicht korrekt.
Ich bestehe grundsätzlich auf einem Polizeiprotokoll. Ich begründe das vor den Polizisten damit, dass es sich um einen Firmenwagen handelt, damit ist für die bislang immer(!) das Thema vom Tisch gewesen und sie haben protokolliert.
Du musst den Jungs also keine Räubergeschichten erzählen, mache einfach aus Deinem Auto einen Firmenwagen und sage etwas wie „mein Chef bringt mich um wenn kein Protokoll liefere“ und schon läuft das.
Stehst Du selbt in den Papieren, kannst Du immer noch angeben, Du wärst auf einer Dienstfahrt und benötigst ein Protokoll für die Firmenversicherung.

Eigentlich schon ätzend, dass man sich über so etwas überhaupt unterhalten muss.

Grüße,

Mathias

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