Wohin wandern denn Straf-Gelder?

Und gleich noch eine Frage:

Was passiert eigentlich mit dem Geld, dass der Schuldige zu zahlen hat, wenn er zu z.B. 30 Tagessätzen zu X Euro „verknackt“ wird.

Erhält es eine gemeinnützige Gesellschaft? (Ich vermute nicht)
Wandert das in den Steuersäckel? (Das wird es wohl sein)
Wenn ja, warum geht es an den Staat?
Zu welchem Zweck wird es verwendet?
Ist es überhaupt zweckgebunden oder kann unser Finanzminister damit frei haushalten?

Danke vorab für die Antworten

Gruß
R.

das wird vom richter festgelgt.
meistens werden sie zu einem bestimmten anteil an den staat und zu einem bestimmten anteil an gemeinnützige organisationen gezahlt.

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Hallo,

das wird vom richter festgelgt.
meistens werden sie zu einem bestimmten anteil an den staat
und zu einem bestimmten anteil an gemeinnützige organisationen
gezahlt.

Oh, lange ist es her mit den StPO-Vorlesungen, aber micht deucht da, dass die Sache doch etwas differenzierter zu sehen ist.

Geldauflagen, die zwecks Verfahrenseinstellung gezahlt werden, können tatsächlich auch an Wohltätige Organisationen gehen (siehe im Moment den Ansturm auf die Geldauflagen aus dem Mannesmann-Verfahren). Geldstrafen in Folge Verurteilung landen hingegen AFAIR komplett im entsprechenden Haushalt.

Gruß vom Wiz