Servus,
fallen Dir Autoren dazu ein (weiß scho, das ist
schwierig, wenn einem ein Wort geläufig ist)?
Nein, natürlich nicht 
Allerdings hab’ ich beim beim Suchen einige wenige, auch moderne, Autoren gefunden, die es verwenden.
Mit dem Duden stimmt „der Grimm“, der beide Wörter kennt, in der Bedeutung überein, wobei ich rauslese, dass „wohlgemerkt“ die stärkere Aufforderung ist.
wohlgemerkt, part. in funktion eines aufforderungssatzes ‚man beachte genau‘: si omnes consentiunt ego non dissentio, wohlgemerkt ohne komma! Schiller 2, 44 G.; wohlgemerkt, ich sage … Solger nachgel. schr. u. briefw. (1826) 1, 523; es ist aber wohlgemerkt nicht vom unterschiede der kinder und sklaven … die rede Jhering geist d. röm. rechts (1852) 2, 1, 189; … vielmehr liebte er sie (die werke der phantasie) … doch wohlgemerkt, nur wenn sie in prosa geschrieben waren (1822) Grillparzer in: jahrb. d. Grillparzergesellsch. 3, 157. —
wohlbemerkt, adj., genau beachtet:
gleich liesz ich durch des künstlers hand,
getreu den wohlbemerkten zügen,
ein drachenbild zusammenfügen
Schiller 11, 276 G.
Summa summarum denke ich: beides möglich, wenig Unterschied - wie Du und Kreszetia schon sagten.
Lieben Gruß, J.