Ich befinde mich schon in der wohlverhaltensphase,nun möchte ich wieder Geld verdienen.Mein Mann verdient ca. 1300 netto.
Wieviel lohn kann mir einbehalten werden?
Wird das gehalt von meinem Ehemann angerechnet?
Ich befinde mich schon in der wohlverhaltensphase,nun möchte
ich wieder Geld verdienen.Mein Mann verdient ca. 1300 netto.
Wieviel lohn kann mir einbehalten werden?
Wird das gehalt von meinem Ehemann angerechnet?
Hallo Floretta,
der dir verbleibene Netto-Lohn richtet sich nach einer Staffel.(Lohnpfändungstabelle)
Wenn man deinen Mann aufgrund seines Einkommens nicht berücksichtigt und du keine unterhaltsberechtigten Kinder hast, fangen die pfändbaren Beträge ab
989,99 € an. Das heißt, dass Du den Lohn der unter 989,99 € netto liegt komplett behalten darfst. Von dem Lohn der darüber hinausgeht wird dir nur ein Teil abgezogen.
Hier ein kleiner Auszug aus der Tabelle
Nettolohn 1 P. 2 P.
989,99 0,00 0,00
999,99 3,40 0,00
1009,99 10,40 0,00
1019,99 17,40 0,00
Wenn Du 1018,00 € netto verdienst und keine unterhaltsberechtigten Personen (Kinder, Mann) berücksichtigt führst Du 17,40 € an den Treuhänder ab.
Wenn Du ein Kind hast, fangen die pfändbaren Beträge erst ab einem Netto-Einkommen in Höhe von 1359,99 € an.
Mit freundlichen Grüßen
Deka
Hallo,
Wieviel Geld Dir von Deinem Job übrigbleibt kannst Du aus der Pfändungstabelle erfahren(Findest Du auch im Internet). Ob das Gehalt von Deinem Mann einbezogen wird kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber ich glaube nur wenn er an der Privatinsolvenz beteiligt ist.
Ich befinde mich schon in der wohlverhaltensphase,nun möchte
ich wieder Geld verdienen.Mein Mann verdient ca. 1300 netto.
Wieviel lohn kann mir einbehalten werden?
Wird das gehalt von meinem Ehemann angerechnet?
hi floretta
da bin ich überfragt …
gruß
michael
Ich befinde mich schon in der wohlverhaltensphase,nun möchte
ich wieder Geld verdienen.Mein Mann verdient ca. 1300 netto.
Wieviel lohn kann mir einbehalten werden?
Wird das gehalt von meinem Ehemann angerechnet?
Hallo Floretta,
leider kenne ich mich nur mit Unternehmensinsolvenzen und nicht mit privaten aus, aber vielleicht hilft dir dieser link weiter.
Hallo Floretta,
leider weiss ich zu diesem Thema nicht viel.
Ich könnte mir aber denken, dass maßgeblich ist, ob du mit deinem Mann zusammen in der Insolvenz bist.
Sind beide insolvent wird auch von beiden der Verdienst angerechnet.
Der Selbstbehalt pro Person müsste bei 900€ liegen.
Vielleicht ist es sinnvoll deinen Insolventsberater oder Hilfeverein zu fragen.
LG aus Leipzig von mg6358
Hallo,ich würde mich hier mit dem Treuhänder oder Anwalt abstimmen. Da es hier Fristen gibt, die beachtet werden müssen und da kann es sein, dass ein Teil des Einkommens dann eingezogen wird. Viel Erfolg bei der weiteren Recherche!!
Ich befinde mich schon in der wohlverhaltensphase,nun möchte
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